Einblattdruck

Ein Erb: Cammerer vnd Rath diser des Heyl:Reichs Freyen Statt Regenspurg, gebietten vnd wollen, daß die hernach bestimbte Ordnung vnd Satzung, bey Vermeydung harter Starff, von Menniglich allhier, gehalten vnd vollzogen werde : Decretum in Senatu den 2. April Anno 1658.

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Weitere Titel
Ein Erb: Cammerer und Rath diser des Heyl:Reichs Freyen Statt Regenspurg, gebietten und wollen, daß die hernach bestimbte Ordnung und Satzung, bey Vermeydung harter Starff, von Menniglich allhier, gehalten vnd vollzogen werde
Erbkämmerer Rat Heiligen freien Stadt Regensburg besimmte Vermeidung Strafe
Standort
Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/2Rat.civ.187#51
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
1658
Beteiligte Personen und Organisationen
Regensburg

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11156215-5
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:42 MESZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck

Beteiligte

  • Regensburg

Entstanden

  • 1658

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