Urkunden
Hans Fischer, sesshaft zu Reudern, wegen unerlaubten Verlassens des Zehnt von Reudern und Teilnahme an den Bauernunruhen auf Befehl des Jörg Truchseß, Oberst und Feldhauptmann, des Kaisers, des Königs etc. und des Schwäbischen Bundes zu Nürtingen gef., jedoch statt strenger Strafe von Botschaftern und Räten des Bundes begnadigt mit der Auflage, Wehr und Harnisch abzugeben, auch keine mehr zu tragen, außer ein Brotmesser mit abgebrochener Spitze, auch alle offene Zechen zu meiden, gelobt nach Ablieferung von Wehr und Harnisch unter Eid, die gestellten Bedingungen zu befolgen und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3668
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Martin Pfäfflin, Richter, und Ulrich Teschler, B. zu Nürtingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 6. Band 6: Amt / Vogtei Nagold bis Nürtingen >> 6.7 Nürtingen, Amt >> 6.7.11 Reudern
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 Juni 9 (Fr nach Pfingsten)