Urkunden
Hanns Gamer von Faurndau bei Göppingen (Furendow bii goppingen) schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er aufgrund eines wider ihn verbreiteten, üblen Gerüchts gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, des Königs Vogt und Amtleute zu Horb und die Stadt Horb.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 13 U 44
- Former reference number
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J 13 I Bü_1b
- Extent
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1
- Dimensions
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14,5 x 32,5 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Schaden: Pergament Knicke/Falten; Pergament Rand/Fleck; Pergament Schmutz; Pergament lappig
Siegler: Junker Hans von Hornberg, genannt Hornberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Das angehängt gewesene Siegel fehlt.
- Context
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Sammlung Wirth >> Urkunden >> Urfehden
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 13 Sammlung Wirth
Herrschaft Hohenberg
Horb am Neckar FDS; Gefängnis
Horb am Neckar FDS; Stadt
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1494 Mai 31 (samstag nechst nach unnsers hern fronlichnams tag von gepurt Cristi als man zalt dusend vierhundert nunczig und vier iare)
Other Objects (12)
![Heinrich Luderber von Horb schwört, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute sowie die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Heinrich Luderber von Horb schwört, nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Erben, Räte, Diener und Amtleute sowie die Stadt Horb.
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Ambrosius Glie von Esslingen und Bartholome Hilber von Horb schwören, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das sie wegen wohl verschuldeter Sachen gekommen waren, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, dessen Räte, Diener und Amtleute, den gnädigen Herrn von Zollern, dessen Räte, Diener und Amtleute und die Stadt Horb.
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Bernhart Gassenmüller von Grünmettstetten schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis zu Horb, in das er wegen Diebstahl gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Ferdinand, dessen Erben, Lande, Städte, Räte, Haupt- und Amtleute, Diener und Untertanen sowie insbesondere die Herrschaft Hohenberg.
![Walther Bock, Bürger zu Horb, schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Turm zu Horb, in das er wegen wohl verschuldeter Sache und wegen teilweisen Bruches einer früheren, zweimaligen Verschreibung gekommen war, Urfehde gegen den römischen König Maximilian, die Herrschaft Hohenberg, insbesondere den Hauptmann dieser Herrschaft, Graf Eitelfriedrich zu Hohenzollern und die Stadt Horb.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)