Bestand
Reichsautobahnen-Direktion (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Einleitung
Vorgeschichte bis 1933
Anfangs bis Mitte der zwanziger Jahre des 20.
Jahrhunderts, als in Italien die ersten Autobahnen Europas gebaut und dem
Verkehr übergeben wurden, weil wirtschaftliche und touristische Kreise
als Ersatz für die mannigfachen schwierigen Hindernisse ein neues, einem
schnelleren und sichereren Verkehr gewachsenes Straßennetz verlangt
hatten, sahen sich auch in Deutschland die bau- und
unterhaltungspflichtigen Behörden vor die schwere Aufgabe umfangreicher
Neu- und Umbauten gestellt.
Es ging darum, zügig
die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den
Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen
Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. In Deutschland
herrschte zu jener Zeit im Straßenwesen ein unorganischer Aufbau des bau-
und unterhaltungspflichtigen Behördenapparates. Man sprach gern von
64.000 Straßenbaubehörden. Beispielgebend ist die Einschätzung, dass sich
in der Zeit um 1925 als größter Übelstand der deutschen Landstraßen vor
allem die vielen und meist ungeschützten Eisenbahnübergänge in einem
miserablen Zustand befänden und die notwendig erkannten
Straßenverbreiterungen nicht radikal durchgeführt wurden."
Der Deutsche Straßenbau-Verband stellte schon 1924 einen
Plan von Fernverkehrsstraßen auf, dessen Netz eine Ausdehnung von rund
30.000 km Länge hatte. Im Jahre 1925 trat die STUFA (Studiengesellschaft
für Automobilstraßenbau) mit dem von ihr ausgearbeiteten Plan eines
Fernstraßennetzes Deutschlands vor die Öffentlichkeit, das im ersten
Ausbau eine Länge von 10.630 km, im zweiten Ausbau eine Länge von 4.725
km, zusammen also eine Länge von 15.355 km haben sollte. Diese Arbeit
lief parallel der Arbeit des Deutschen Straßenbau-Verbandes.
Beide Stellen strebten dem großen Ziel des Ausbaus der
deutschen Landstraßen für einen gesteigerten Fern-Kraftverkehr zu, und
beide hatten gemeinsam die Ablehnung des Baues von ausgesprochenen
Autobahnen, denn sie waren der Ansicht, dass der Ausbau der vorhandenen,
zum größten Teil infolge der Kriegskatastrophe von 1918
heruntergewirtschafteten Landstraßen das unumgängliche Gebot der Stunde
sei, während "die Planung reiner Autostraßen zur Zeit nicht in Frage
komme."
Fünf Jahre später (1930) stellte das
Reichsverkehrsministerium zu einer "Karte der Fernverkehrsstraßen
Deutschlands" (Reichsfernstraßennetz), die sich im wesentlichen auf die
vorher bekannten Entwürfe des Ausschusses "Planung" der STUFA stützte,
auch Richtlinien für den Ausbau von Fernverkehrsstraßen auf, durch die
eine gewisse Einheitlichkeit im Ausbau der wichtigsten Durchgangsstraßen
erzielt werden sollte. Diese Richtlinien bezogen sich in der Hauptsache
auf die Breite der Straßen, die Querneigung der Fahrbahnen, die
Längsneigungen, Krümmungen, Bepflanzungen und Über- und Unterführungen,
auf das Freihalten der Verkehrsräume, auf die Ortsdurchfahrten und vieles
andere mehr."
Der am 6. November 1926 gegründete
Verein "Hafraba e.V." mit der Unterbezeichnung "Verein zur Vorbereitung
der Autostraße Hamburg - Frankfurt - Basel" unter der Leitung des
Geheimen Regierungsrates Professor Robert Otzen von der Technischen
Hochschule Hannover gilt als der Vorreiter einer deutschen
Autobahnplanung, wenngleich sich auch anderenorts eine Reihe weiterer
gleichartiger Vereine bildeten. "Die Autobahn-Idee lag sozusagen in der
Luft. Einzigartig war aber, dass die HAFRABA-Planer - lange vor dem Bau
auch des nur ersten Kilometers Reichsautobahn - alles bis ins Detail
planten und am Modell erprobten."
Vereinszweck der
HAFRABA war es, laut Satzung, "im Rahmen einer Vorbereitungs-Gesellschaft
alle Arbeiten zu leisten, welche in technischer, wirtschaftlicher,
finanzieller, verkehrspolitischer und propagandistischer Hinsicht zur
Prüfung der Durchführbarkeit und zur Vorbereitung der Ausführung der
Autostraße Hamburg -Frankfurt - Basel geeignet und erforderlich" waren.
Vereinssitz war Frankfurt/Main. Anfang 1928 hatte der Verein bereits über
100 Mitglieder, größtenteils juristische Personen.
Im November 1929 schrieb Prof. Otzen in einem Artikel "Drei Jahre
HAFRABA", dass das öffentliche Straßennetz mir der "Nur-Autostraße" gar
nichts zu tun habe. Man müsse statt dessen von "AUTOBAHNEN"
sprechen.
Die Planungen der HAFRABA nahmen schnell
Gestalt an, neben der eigentlichen Streckenführung Hansestädte -
Frankfurt - Basel, die später bis nach Genua reichen sollte, wurden
Gedanken über andere Strecken, so z.B. eine Strecke von Berlin über
München nach Rom - mithin die Grundzüge einer Netzidee -
diskutiert.
Schon 1927 stand die Linienführung für
die Hauptstrecke und deren einzelne Bauabschnitte. Bereits im Mai 1927
wurde ein Vorprojekt auf der Internationalen Automobilausstellung in Köln
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der technische
Ausschuss der HAFRABA befasste sich mit Detailfragen über Breite der
Fahrbahnen, Quergefälle, Bankette, Krümmungen, Überhöhungen,
Kurvenausbau, Steigungen und Gefälle. Gegenstand der Beratungen waren
auch gründliche Erörterungen zur Fahrbahnbefestigung, wie z.B.
Kleinpflaster, Beton, Walz- und Teerasphalt.
Die
Finanzierung glaubte man durch die Erhebung von Straßennutzungsgebühren
sicherstellen zu können. Es gelang jedoch nicht - gewissermaßen in einem
Spagat zwischen der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit für die
Straßen einerseits und dem (Reichs-)Gesetzgeber andererseits - die
zuständigen Genehmigungsbehörden von der Zweckmäßigkeit, vor allem aber
von der Wirtschaftlichkeit einer Benutzungsgebühr für die Autobahnen zu
überzeugen.
Im Zuge ihrer Erarbeitung von
verkehrswirtschaftlichen Unterlagen legte die
HAFRABA auch Vorschläge für die Arbeitsbeschaffung für größere
Mengen von Arbeitskräften vor, die im Autobahnbau und in damit im
Zusammenhang stehenden logistisch zu lösenden Aufgaben zum Einsatz kommen
könnten.
Weltwirtschaftliche Gründe und
vielfältige politische Zwänge ausgangs der Weimarer Republik verhinderten
letztendlich die Bestrebungen der HAFRABA. Die nun folgende Phase der
Stagnation, die verschiedene Ursachen hatte, endete bald nach der
Machtübernahme durch die Nationalsozialisten.
Organisation und Geschichte ab 1933
Schon am
11. Februar 1933 verkündete Adolf Hitler die "Inangriffnahme und
Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem einerseits ein
modernes Verkehrssystem geschaffen werden und andererseits die
Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte.
Am 27. Juni 1933 gab die Reichsregierung die Bildung des
Unternehmens "Reichsautobahnen" bekannt, welches zunächst als ein
Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte.
Letztere stellte dem Unternehmen Reichsautobahnen ein Grundkapital von 50
Millionen Reichsmark zur Verfügung. Am 28. Juni 1933 wurde der
Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche
Straßenwesen" ernannt. Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor
für das deutsche Straßenwesen vom 30.11.1933" wurde Todt auch der
Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen.
Mit der Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen"
wurde klar, dass es ein Weiterbestehen der HAFRABA in der bisherigen Form
nicht mehr geben konnte. Gewissermaßen in Zugzwang geraten, beschloss die
außerordentliche Mitgliederversammlung am 17. August 1933 die Umwandlung
des Vereines in "Gezuvor -Gesellschaft zur Vorbereitung der
Reichsautobahnen e.V."
Am 18. August 1933 wurde im
Einvernehmen mit dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen die
Gezuvor als Nachfolgerin der Hafraba mit der Aufgabe betraut, "alle
Arbeiten technischer, wirtschaftlicher, verkehrspolitischer und
propagandistischer Natur zu leisten, die dazu dienen, den Bau der
Reichsautobahnen aufgrund des Reichsgesetzes vom 27. Juni 1933
vorzubereiten und zu fördern".
Um die
Zusammenarbeit mit den Ministerien und vor allem mit dem Generalinspektor
für das deutsche Straßenwesen und der Gesellschaft Reichsautobahnen zu
erleichtern, wurde der Vereinssitz der Gezuvor nach Berlin verlegt.
Die schon weit fortgeschrittenen Planungen und Studien
der HAFRABA für ein Autobahnnetz in Deutschland - wissenschaftlich und
verkehrstechnisch fundierte Grundlagen für die Gestaltung einer
funktionstüchtigen Autobahn - wurden kurzerhand übernommen.
Am 23. September 1933 gab es mit großem Pomp den ersten
Spatenstich für die nach Hafraba-Plänen gebaute Teilstrecke
Frankfurt-Darmstadt-Heidelberg. Die so genannten "Straßen des Führers"
waren geboren und der weitere Bau der Autobahnen wurde von nun an
propagandistisch in höchsten Maße verwertet. "Keine Propagandalüge der
Nationalsozialisten erwies sich als so langlebig wie jene, Hitler habe
als Erster - und ohne Verbrechen - Autobahnen gebaut und auf diese Weise
die Massenarbeitslosigkeit beseitigt."
Anfang 1935
hatte die GEZUVOR die Projektierungsarbeiten für das Grundnetz im
wesentlichen beendet. Im Juli 1935 wurde die "GEZUVOR - Gesellschaft zur
Vorbereitung der Reichsautobahnen" in die "GEZUVOR - Gesellschaft zur
Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung e.V." umgebildet. Die
Führung ging von Generalinspektor Dr. Todt auf Reichsminister Kerrl über,
der zum Vorsitzenden des Vorstandes der Gesellschaft den bisherigen
stellvertretenden Vorsitzenden und Geschäftsführer des Vorstandes Blöcker
ernannte.
Im Jahre 1938 wurden die
Verwaltungsstellen des Unternehmens Reichsautobahnen zu Reichsbehörden,
der Verwaltungsrat in einen Beirat umgewandelt, dessen Vorsitz weiterhin
beim Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn verblieb. Den Vorsitz im
Vorstand hingegen nahm seitdem der Generalinspektor für das deutsche
Straßenwesen wahr.
Eine weitgehende personelle und
finanzielle Trennung von der Deutschen Reichsbahn erfolgte 1941. Die
Reichsautobahnen-Direktion schied aus dem Reichsverkehrsministerium aus
und wurde Bestandteil der Behörde des Generalinspektors für das deutsche
Straßenwesen, Abteilung Reichsautobahnen.
Am 18.
September 1944 erfolgte auf Anordnung Albert Speers die Auflösung des
Unternehmens "Reichsautobahnen" unter Bezug auf den "Führererlass über
den totalen Kriegseinsatz" vom 27. Juli 1944.
Bis
zum Beginn des zweiten Weltkrieges waren rund 3.300 Kilometer Autobahn
befahrbar. In den Kriegsjahren wurde der Autobahnbau so gut wie nicht
fortgesetzt. Bei Kriegsende gab es etwa 3.800 km Reichsautobahnen, ein
Großteil davon war stark beschädigt und nicht befahrbar.
Unterlagen zur Geschäftsorganisation und zur personellen
Besetzung befinden sich an verschiedenen Stellen des Bestandes, sie
widerspiegeln die Dynamik der Entwicklung der Institution in
verschiedenen Phasen.
Gesetzesgrundlagen
Das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens
Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933 , die erste Verordnung dazu vom 7.
August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung
eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen die
Voraussetzungen, die gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen.
Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der
Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das
Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die
Autobahnen.
Die Führung auf dem Gebiet der
Reichsautobahnen war indes der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
zugedacht, weil man glaubte, den "Streit zwischen Schiene und Kraftwagen
nur durch eine einheitliche Leitung des Güterfernverkehrs" beilegen zu
können.
Mit dem "Gesetz über die einstweilige
Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März
1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen, darunter der
Reichsautobahnen, festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der
Verteilung der Straßenbaulast, der Straßenaufsicht usw. getroffen.
Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das
Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn
wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das
Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden
war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die
deutsche Reichsbahn.
Dies geschah im "Gesetz zur
Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die
"3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines
Unternehmens ‚Reichsautobahnen'" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum
Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die
Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare
Reichsbehörden.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Zum Bestand R 4602
Reichsautobahnen-Direktion existierte eine Findkartei aus dem Jahre 1954,
der größte Teil des Bestandes wurde bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv
Potsdam aufbewahrt. Eingegliedert wurden während der Erschließung einige
Akten, die zunächst dem Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche
Straßenwesen zugeordnet waren sowie eine Überlieferung der ehemaligen
"Kleinen Erwerbungen", des Bundesarchivs, hier die Nr. 667 "HAFRABA e.V.
Verein zur Vorbereitung der Autostraße Hansestädte-Frankfurt-Basel" (10
Akten), zu der bisher ein Findbuch existierte. Der Bestand wurde im Jahr
2008 online gestellt.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
Die Erschließung des Bestandes
erfolgte anhand der Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S
des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben.
Zum Zwecke des Vergleiches mit den Eintragungen auf den vorhandenen
Karteikarten wurden fast alle Akten begutachtet, auch unter dem Aspekt,
Klarheit über ggf. bisher nicht wahrgenommene Quellen für die
Autobahnforschung zu erhalten. Bei einem Teil der verzeichneten Akten
wurden die Verzeichnungsangaben intensiviert und damit deren
Auskunftsfähigkeit z.T. erheblich verbessert. Bezüglich des hohen
öffentlichen Interesses kann z.B. festgestellt werden, dass zu den von
den Forschern schon lange recherchierten, und des öfteren benannten 70
Bänden, die die HAFRABA hinterlassen haben soll, keine Hinweise auf das
Vorhandensein dieser Bände im Bestand R 4602 Reichsautobahnen-Direktion
vorhanden sind.
Bei der Verzeichnung wurden die
Archivsignaturen beibehalten, Zugänge wurden hinten angestellt.
Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil
erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des
Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die
innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus
Stehordnern in Mappen umgelagert worden.
Inhaltliche Charakterisierung:
Organisation und Verwaltung der Reichsautobahnen-Direktion:
Gesetzgebung, Erlasse 1934-1945 (109), Organisations-
und Verwaltungsangelegenheiten, Einzelnes 1934-1945 (46), Planung der
Reichsautobahnen: HAFRABA.-Handakten Theodor Krebs 1926-1934 (10),
GEZUVOR, Planung und Projektierung 1933-1944 (4), Verwaltungsrat
1933-1938 (5), Handakten einzelner Mitarbeiter 1939-1945 (16),
Personalangelegenheiten: Einsatz und Unterbringung von
Arbeitskräften 1934-1945 (151), Lohn- und Sozialangelegenheiten 1935-1944
(47)
Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts-
und Kassenangelegenheiten 1936-1945 (30)
Autobahnbau und Betriebsdienst: Technische Ausführung des
Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen 1937-1945 (87),
Verdingungswesen 1934-1945 (10), Dienstgebäude und -räume, Unterkünfte
1934-1945 (43), Luftschutz 1930-1945 (7), Verkehrsregelung und -sicherung
1935-1945 (12), Kraftfahrwesen 1934-1943 (14), Baumaschinen und Geräte
1936-1944 (3), Baustoffe 1936-1945 (11), Treibstoffwesen und Tankstellen
1935-1945 (17), Raststätten 1938-1945 (9), Unfallgeschehen 1928/1937-1945
(7), Sonstiges 1938-1945(22)
Grundstücks- und
Raumordnungsangelegenheiten 1935-1945 (6), Landschafts- und
Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler 1935-1945 (8),
Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen 1927-1945 (8),
Rechtsangelegenheiten 1936-1945(23), Patent- und Erfindungswesen
1935-1943 (12), Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten,
Vortragstätigkeit 1934-1944 (19).
Zitierweise: BArch R
4602/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 4602
- Umfang
-
891 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Post, Verkehr
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Amtliche Druckschriften: Die Straße (Untertitel: Die Autobahn) 1934-1945. Amtliches Blatt des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen und der Reichsautobahnen [RD 77/1],
Die Reichsbahn. Amtliches Nachrichtenblatt der Deutschen Reichsbahn und der Gesellschaft "Reichsautobahnen". 1934-1941 [ RD 97/3] Der Aufbau der Gesellschaft "Reichsautobahnen". Bearbeitet von Franz Volk nach den Unterlagen der Direktion der Reichsautobahnen. 1935 [RD 78/15].
Literatur: Kurt Kaftan: Der Kampf um die Autobahnen.- Geschichte der Autobahnen in Deutschland 1907 bis 1935.- Berlin 1955
Franz W. Seidler: Fritz Todt, Baumeister des Dritten Reiches, Herbig Verlagsbuchhandlung, München-Berlin, 1986
Karl-Heinz Friedrich: "Tunlich geradlinig". Die Gründung des Vereins "HAFRABA" 1926 und der Bau der deutschen Autobahnen. In: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, Heft 2/2006
Karl-Heinz Friedrich: Der Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen, In: Mitteilungen aus dem Bundesarchiv, Heft 1/2007
Martin Kornrumpf: HAFRABA e.V., Deutsche Autobahn-Planung 1926-1934.- Archiv für Geschichte des Straßenwesens, hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Kirschbaum Verlag Bonn, 1990
Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, Die Überlieferung von Behörden und Einrichtungen des Reichs, der Länder und der NSDAP.- hrsg. v. Institut für Zeitgeschichte, Texte und Materialien zur Zeitgeschichte, Band 3/1, Teil 1: Reichszentralbehörden, regionale Behörden und wissenschaftliche Hochschulen für die zehn westdeutschen Länder sowie Berlin, bearb. von Heinz Boberach.- K.G.Saur, München, London, New York, Paris, 1991.- ISBN 3-598-10861-3.
- Provenienz
-
Reichsautobahnen-Direktion, 1933-1945
- Bestandslaufzeit
-
(1926-) 1933-1945 (1950-1966)
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichsautobahnen-Direktion, 1933-1945
Entstanden
- (1926-) 1933-1945 (1950-1966)