Tektonik

Gerichte im Jagstkreis

Überlieferungsgeschichte
Die Provinzialgerichtsverfassung von 1818 beschränkte den 1817 errichteten Kriminalgerichtshof Ellwangen auf den Jagstkreis und ergänzte ihn um einen Zivil- und einen für Vormundschaften und Exemte zuständigen Pupillensenat; letzterer wurde 1868 in die Zivilkammer des Kreisgerichts Ellwangen eingegliedert. Durch Beiordnung des protestantischen Ehegerichts amtierte das Kreisgericht seit 1822 zudem als Kreisehegericht. 1843 wurden bei den Kreisgerichten Staatsanwaltschaften eingeführt. Mit der Einrichtung der Schwurgerichte 1849 erhielt der Jagstkreis die beiden Schwurgerichtsbezirke Ellwangen und Schwäbisch Hall. 1868 entstand als zweiter Kreisgerichtshof mit Kreisehegericht der Kreisgerichtshof Schwäbisch Hall. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde die württ. Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverfassung eingegliedert; die Kreisgerichtshöfe wurden unter Belassung der Sprengel zu Landgerichten.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium

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18.04.2024, 10:40 AM CEST

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