Tektonik
Obertribunal/ Oberlandesgericht
Überlieferungsgeschichte
1806 wurde das Oberappellationstribunal Tübingen als oberstes Gericht für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten errichtet; ihm als 2. Senat untergeordnet war das Oberjustizkollegium Stuttgart. Aufgrund des V. Organisationsedikts vom 18. November 1817 übernahm das Obertribunal Tübingen vom Kriminaltribunal Esslingen die Strafgerichtsbarkeit; es bestand nun aus einem Zivil-, einem Kriminal- und einem für Vormundschaften und Exemte zuständigen Pupillensenat. 1822 verlegte man das Gericht nach Stuttgart; es erhielt wie die Kreisgerichtshöfe einen vierten ehegerichtlichen Senat. 1868 ging der Pupillensenat ebenso wie das erst 1865 eingerichtete Oberhandelsgericht in der Zivilkammer des Obertribunals auf. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde die württ. Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverfassung eingegliedert; das Obertribunal wurde Oberlandesgericht mit einer Zivil- und einer Strafkammer. Der seit 1843 dem Obertribunal, ab 1877 dem Oberlandesgericht zugeordnete Staatsanwalt trug seit 1898 den Titel Generalstaatsanwalt. Aufgrund einer Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 bestand 1933-1945 wie in den anderen Oberlandesgerichtsbezirke auch in Stuttgart ein Sondergericht.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium
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18.04.2024, 10:40 AM CEST
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