BGH, Urteil v. 27. 9. 2017 – XII ZR 114/16 (OLG Karlsruhe)

Zusammenfassung: Wenn Nachträge zu langfristigen Gewerberaummietverträgen der Schriftform nicht genügen, eröffnet dies grundsätzlich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, es sei denn eine sogenannte Schriftformheilungsklausel kann über den Formmangel hinweghelfen. Der BGH hat nun entschieden, dass solche Klauseln nicht mit § 550 BGB vereinbar und daher unwirksam sind. Martin Häublein (JZ 2018, 755, in diesem Heft) beleuchtet die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Normzwecken des§ 550 BGB kritisch und plädiert in rechtspolitischer Hinsichtfür dessen Abschaffung

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource (4 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BGH, Urteil v. 27. 9. 2017 – XII ZR 114/16 (OLG Karlsruhe) ; volume:73 ; number:15-16 ; year:2018 ; pages:789-792
Juristenzeitung ; 73, Heft 15-16 (2018), 789-792

DOI
10.1628/jz-2018-0233
URN
urn:nbn:de:101:1-2019120112595986138545
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:58 MESZ

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