BGH, Urteil v. 27. 9. 2017 – XII ZR 114/16 (OLG Karlsruhe)
Zusammenfassung: Wenn Nachträge zu langfristigen Gewerberaummietverträgen der Schriftform nicht genügen, eröffnet dies grundsätzlich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, es sei denn eine sogenannte Schriftformheilungsklausel kann über den Formmangel hinweghelfen. Der BGH hat nun entschieden, dass solche Klauseln nicht mit § 550 BGB vereinbar und daher unwirksam sind. Martin Häublein (JZ 2018, 755, in diesem Heft) beleuchtet die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Normzwecken des§ 550 BGB kritisch und plädiert in rechtspolitischer Hinsichtfür dessen Abschaffung
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Umfang
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Online-Ressource (4 Seiten)
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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BGH, Urteil v. 27. 9. 2017 – XII ZR 114/16 (OLG Karlsruhe) ; volume:73 ; number:15-16 ; year:2018 ; pages:789-792
Juristenzeitung ; 73, Heft 15-16 (2018), 789-792
- DOI
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10.1628/jz-2018-0233
- URN
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urn:nbn:de:101:1-2019120112595986138545
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
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14.08.2025, 10:58 MESZ
Datenpartner
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