BGH, Urteil v. 18. 9. 2018 – II ZR 152/17 (OLG Düsseldorf)

Zusammenfassung: In seiner Entscheidung hat der BGH zur Frage des Verjährungsbeginn bei Ansprüchen gegen Organmitglieder von Aktiengesellschaften Stellung genommen und die sogenannte »ARAG/Garmenbeck«-Doktrin zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern für die Unterlassung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder bestätigt. Walter G. Paefgen (JZ 2020, 101) begrüßt die klärenden Ausführungen des Senats zum Verjährungsbeginn, hält aber für die Frage der Pflichtverletzung des Aufsichtsrats nur das Ergebnis, nicht die dogmatische Begründungmittels der strengen Anspruchsverfolgungspflicht der »ARAG/Garmenbeck«-Doktrin für richtig

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (6 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BGH, Urteil v. 18. 9. 2018 – II ZR 152/17 (OLG Düsseldorf) ; volume:75 ; number:2 ; year:2020 ; pages:96-101
Juristenzeitung ; 75, Heft 2 (2020), 96-101

DOI
10.1628/jz-2020-0034
URN
urn:nbn:de:101:1-2020052908381638301713
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:49 MESZ

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