Bestand
Kirchengemeinde Bielefeld - Kreuz (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 15 Verzeichnungseinheiten, davon 4 Kirchenbücher. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1935 bis 1980. Trotz des geringen Umfangs dokumentiert der Archivbestand recht gut die Entstehung der Kreuz-Kirchengemeinde und die bauliche Verselbständigung (LkA EKvW 4.185 Nr. 5). Seit 1935 sind Überlegungen zur Bildung eines neuen Pfarrbezirks um das Johannesstift innerhalb der Bielefelder Altstadt-Kirchengemeinde belegt. Ein Hilfsprediger wurde hier eingesetzt. Zur Errichtung einer Pfarrstelle für den Bezirk allerdings kam es nicht, da Umpfarrungsverhandlungen mit der angrenzenden Kirchengemeinde Schildesche scheiterten, die ihrerseits forderte, den Johannesstiftbezirk in ihre Gemeinde einzugliedern. Als zum 1.4.1952 die Bielefelder Altstadt-Kirchengemeinde in sieben selbstständige Gemeinden aufgeteilt wurde, entstand aus dem Johannesstiftbezirk die Johannesstifts-Gemeinde. Um Verwechslungen mit dem angrenzenden Johannesstift zur vermeiden, erfolgte 1954 die Umbenennung in "Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde in Bielefeld". Nach nur 27 Jahren allerdings verlor die Kreuz-Kirchengemeinde ihre Eigenständigkeit wieder. Aufgrund der sinkenden Gemeindegliederzahl wurde sie nach der Emeritierung von Pfarrer Rausch zum 1.7.1979 auf die Paulus-Kirchengemeinde - mit der ohnehin zuletzt eine pfarramtliche Verbindung bestanden hatte - und die Thomas-Kirchengemeinde Bielefeld aufgeteilt (LkA EKvW 4.185 Nr. 4). Dabei ging der größte Teil auf die Thomas-Kirchengemeinde über. Auch über die bauliche Verselbständigung der Kirchengemeinde gibt das Archiv Aufschluss: Nachdem zunächst eine frühere Turnhalle im Johannesstift als Kirchenraum eingerichtet und genutzt worden war, konnte 1957 mit der Errichtung eines Gemeindezentrums an der Schildescher Straße begonnen werden. Im Jahr darauf fand die Einweihung statt. Bei der Auflösung der Kirchengemeinde wurde das Gebäude an die Ev.-methodistische Kirchengemeinde Bielefeld verkauft. Bei dem wenigen vorliegenden Schriftgut handelt es sich um die Akten, die bei der Aufgliederung der Kreuz-Kirchengemeinde in die Paulus-Kirchengemeinde und die Thomas-Kirchengemeinde Bielefeld 1979 von diesen nicht übernommen und abgeschlossen wurden. Da die in Stehordnern abgelegten Akten keine Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW). Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW Bestand 4.185 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihens-folge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.185 Nr. ...". Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl): Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 170-172.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 15 Verzeichnungseinheiten, davon 4 Kirchenbücher. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1935 bis 1980.
Trotz des geringen Umfangs dokumentiert der Archivbestand recht gut die Entstehung der Kreuz-Kirchengemeinde und die bauliche Verselbständigung (LkA EKvW 4.185 Nr. 5). Seit 1935 sind Überlegungen zur Bildung eines neuen Pfarrbezirks um das Johannesstift innerhalb der Bielefelder Altstadt-Kirchengemeinde belegt. Ein Hilfsprediger wurde hier eingesetzt. Zur Errichtung einer Pfarrstelle für den Bezirk allerdings kam es nicht, da Umpfarrungsverhandlungen mit der angrenzenden Kirchengemeinde Schildesche scheiterten, die ihrerseits forderte, den Johannesstiftbezirk in ihre Gemeinde einzugliedern. Als zum 1.4.1952 die Bielefelder Altstadt-Kirchengemeinde in sieben selbstständige Gemeinden aufgeteilt wurde, entstand aus dem Johannesstiftbezirk die Johannesstifts-Gemeinde. Um Verwechslungen mit dem angrenzenden Johannesstift zur vermeiden, erfolgte 1954 die Umbenennung in "Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde in Bielefeld". Nach nur 27 Jahren allerdings verlor die Kreuz-Kirchengemeinde ihre Eigenständigkeit wieder. Aufgrund der sinkenden Gemeindegliederzahl wurde sie nach der Emeritierung von Pfarrer Rausch zum 1.7.1979 auf die Paulus-Kirchengemeinde - mit der ohnehin zuletzt eine pfarramtliche Verbindung bestanden hatte - und die Thomas-Kirchengemeinde Bielefeld aufgeteilt (LkA EKvW 4.185 Nr. 4). Dabei ging der größte Teil auf die Thomas-Kirchengemeinde über.
Auch über die bauliche Verselbständigung der Kirchengemeinde gibt das Archiv Aufschluss: Nachdem zunächst eine frühere Turnhalle im Johannesstift als Kirchenraum eingerichtet und genutzt worden war, konnte 1957 mit der Errichtung eines Gemeindezentrums an der Schildescher Straße begonnen werden. Im Jahr darauf fand die Einweihung statt. Bei der Auflösung der Kirchengemeinde wurde das Gebäude an die Ev.-methodistische Kirchengemeinde Bielefeld verkauft.
Bei dem wenigen vorliegenden Schriftgut handelt es sich um die Akten, die bei der Aufgliederung der Kreuz-Kirchengemeinde in die Paulus-Kirchengemeinde und die Thomas-Kirchengemeinde Bielefeld 1979 von diesen nicht übernommen und abgeschlossen wurden. Da die in Stehordnern abgelegten Akten keine Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW Bestand 4.185 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihens-folge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.185 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 170-172.
- Bestandssignatur
-
4.185
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.01. Kirchenkreis Bielefeld
- Bestandslaufzeit
-
1936 - 1980
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1936 - 1980