Bestand
Kirchengemeinde Bielefeld - Luther (Bestand)
Das Archiv der Ev. Lutherkirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2007 durch einen Nachtrag erweitert. Es umfasst 141 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1887 bis zur Auflösung der Kirchengemeinde 2001.Allein von der Laufzeit her gesehen reicht das Schriftgut also bis weit hinter die Entstehung der Lutherkirchengemeinde im Jahr 1952 zurück, als sie durch Aufteilung der Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld ihre Selbständigkeit erlangte. Für ein Kirchengemeindearchiv ist der Umfang der Überlieferung jedoch vergleichsweise gering, da es sich lediglich um die Akten handelt, die bei der Zusammenlegung der Lutherkirchengemeinde mit der Markus-Kirchengemeinde zur neuen Markus-Kirchengemeinde 2001 nicht übernommen und abgeschlossen wurden. Bis auf die Protokolle und Sitzungsunterlagen des Presbyteriums sind Akten von zentralerer Bedeutung daher in der Registratur der neuen Kirchengemeinde verblieben.Bereits vor der Verselbständigung im Jahr 1952 hatte der Lutherkirchenbezirk, der sich über den Bielefelder Ortsteil Sieker erstreckte, eine wechselvolle Geschichte hinter sich: Ursprünglich zur Kirchengemeinde Heepen gehörig, existierte bereits seit 1900 eine Hilfsgeistlichenstelle. Bald darauf waren die Bemühungen um einen Kirchbau erfolgreich und 1908 wurde die neuerrichtete Kirche in Sieker eingeweiht. Zwei Jahre später schließlich erlangte die Evangelische Kirchengemeinde Sieker ihre Selbständigkeit, allerdings nur für zwei Jahrzehnte. Denn 1930 wurde sie in die Altstadt-Kirchengemeinde Bielefeld eingegliedert. Bei Recherchen zu dieser Zeit sollte das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sieker (LkA EkvW Bestand 4.190) und evtl. das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Heepen (LkA EkvW Bestand 4.186) - allerdings beide sehr lückenhaft - hinzugezogen werden. Zur Geschichte der Kirchengemeinde in der Zeit von 1930 bis 1952 sei auf das Archiv der Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld (LkA EkvW Bestand 4.87) verwiesen.Da die in Stehordnern und Heftern abgelegten Akten kaum eine Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Als letzter Gliederungspunkt findet sich hier eine Materialsammlung zur Chronik der Kirchengemeinde. Sie wurde aus Originalschriftstücken der Luther-Kirchengemeinde aber auch der ehemaligen Kirchengemeinde Sieker, angereichert mit Auszügen aus den Presbyteriumsprotokollen, Zeitungsausschnitten, Exzerpten und weiterem Sammlungsgut sowie Unterlagen aus den eigenen Handakten von dem ehemaligen Presbyter Hilker nach einer eigenen Sachgliederung angelegt (LkA EKvW 4.188 Nr. 138).Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.188 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.188 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 173-176.Unsere Luthergemeinde. Festschrift zur Wiedereinweihung der Lutherkirche zu Bielefeld-Sieker 1984, hrsg. vom Presbyterium der Luther-Kirchengemeinde, Bielefeld 1984.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Lutherkirchengemeinde Bielefeld (Kirchenkreis Bielefeld) wurde 2005 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2007 durch einen Nachtrag erweitert. Es umfasst 141 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1887 bis zur Auflösung der Kirchengemeinde 2001.
Allein von der Laufzeit her gesehen reicht das Schriftgut also bis weit hinter die Entstehung der Lutherkirchengemeinde im Jahr 1952 zurück, als sie durch Aufteilung der Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld ihre Selbständigkeit erlangte. Für ein Kirchengemeindearchiv ist der Umfang der Überlieferung jedoch vergleichsweise gering, da es sich lediglich um die Akten handelt, die bei der Zusammenlegung der Lutherkirchengemeinde mit der Markus-Kirchengemeinde zur neuen Markus-Kirchengemeinde 2001 nicht übernommen und abgeschlossen wurden. Bis auf die Protokolle und Sitzungsunterlagen des Presbyteriums sind Akten von zentralerer Bedeutung daher in der Registratur der neuen Kirchengemeinde verblieben.
Bereits vor der Verselbständigung im Jahr 1952 hatte der Lutherkirchenbezirk, der sich über den Bielefelder Ortsteil Sieker erstreckte, eine wechselvolle Geschichte hinter sich: Ursprünglich zur Kirchengemeinde Heepen gehörig, existierte bereits seit 1900 eine Hilfsgeistlichenstelle. Bald darauf waren die Bemühungen um einen Kirchbau erfolgreich und 1908 wurde die neuerrichtete Kirche in Sieker eingeweiht. Zwei Jahre später schließlich erlangte die Evangelische Kirchengemeinde Sieker ihre Selbständigkeit, allerdings nur für zwei Jahrzehnte. Denn 1930 wurde sie in die Altstadt-Kirchengemeinde Bielefeld eingegliedert.
Bei Recherchen zu dieser Zeit sollte das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sieker (LkA EkvW Bestand 4.190) und evtl. das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Heepen (LkA EkvW Bestand 4.186) - allerdings beide sehr lückenhaft - hinzugezogen werden. Zur Geschichte der Kirchengemeinde in der Zeit von 1930 bis 1952 sei auf das Archiv der Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld (LkA EkvW Bestand 4.87) verwiesen.
Da die in Stehordnern und Heftern abgelegten Akten kaum eine Einbindung in einen Registraturplan aufwiesen, bot sich eine einheitliche Neuordnung in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnung an, wie sie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Als letzter Gliederungspunkt findet sich hier eine Materialsammlung zur Chronik der Kirchengemeinde. Sie wurde aus Originalschriftstücken der Luther-Kirchengemeinde aber auch der ehemaligen Kirchengemeinde Sieker, angereichert mit Auszügen aus den Presbyteriumsprotokollen, Zeitungsausschnitten, Exzerpten und weiterem Sammlungsgut sowie Unterlagen aus den eigenen Handakten von dem ehemaligen Presbyter Hilker nach einer eigenen Sachgliederung angelegt (LkA EKvW 4.188 Nr. 138).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.188 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.188 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 173-176.
Unsere Luthergemeinde. Festschrift zur Wiedereinweihung der Lutherkirche zu Bielefeld-Sieker 1984, hrsg. vom Presbyterium der Luther-Kirchengemeinde, Bielefeld 1984.
- Bestandssignatur
-
4.188
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.01. Kirchenkreis Bielefeld
- Bestandslaufzeit
-
1887 - 2001
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1887 - 2001