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Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter

Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen.

Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter

Urheber*in: Gerbig, Stephan

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ISSN
2509-3037
Extent
Seite(n): 4
Language
Deutsch
Notes
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet

Bibliographic citation
Position / Deutsches Institut für Menschenrechte (18)

Subject
Recht
Recht
Bundesrepublik Deutschland
Säugling
Flüchtling
UNO
internationales Abkommen
Flüchtlingsrecht

Event
Geistige Schöpfung
(who)
Gerbig, Stephan
Event
Veröffentlichung
(who)
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
(where)
Deutschland, Berlin
(when)
2018

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-61175-4
Rights
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Last update
21.06.2024, 4:27 PM CEST

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  • Stellungnahme

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  • Gerbig, Stephan
  • Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Time of origin

  • 2018

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