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Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter

Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen.

Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter

Urheber*in: Gerbig, Stephan

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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ISSN
2509-3037
Umfang
Seite(n): 4
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet

Erschienen in
Position / Deutsches Institut für Menschenrechte (18)

Thema
Recht
Recht
Bundesrepublik Deutschland
Säugling
Flüchtling
UNO
internationales Abkommen
Flüchtlingsrecht

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Gerbig, Stephan
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
(wo)
Deutschland, Berlin
(wann)
2018

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-61175-4
Rechteinformation
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, 16:27 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Stellungnahme

Beteiligte

  • Gerbig, Stephan
  • Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Entstanden

  • 2018

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