Comment | Stellungnahme
Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter
Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen.
- ISSN
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2509-3037
- Extent
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Seite(n): 4
- Language
-
Deutsch
- Notes
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Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet
- Bibliographic citation
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Position / Deutsches Institut für Menschenrechte (18)
- Subject
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Recht
Recht
Bundesrepublik Deutschland
Säugling
Flüchtling
UNO
internationales Abkommen
Flüchtlingsrecht
- Event
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Geistige Schöpfung
- (who)
-
Gerbig, Stephan
- Event
-
Veröffentlichung
- (who)
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Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
- (where)
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Deutschland, Berlin
- (when)
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2018
- URN
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urn:nbn:de:0168-ssoar-61175-4
- Rights
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GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
- Last update
-
21.06.2024, 4:27 PM CEST
Data provider
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Stellungnahme
Associated
- Gerbig, Stephan
- Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Time of origin
- 2018