Comment | Stellungnahme
Keine Papiere - keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter
Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention. Die Registrierung dient der Identifizierung eines Neugeborenen und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Rechte. In der Praxis beansprucht die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Das Papier gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen.
- ISSN
-
2509-3037
- Umfang
-
Seite(n): 4
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet
- Erschienen in
-
Position / Deutsches Institut für Menschenrechte (18)
- Thema
-
Recht
Recht
Bundesrepublik Deutschland
Säugling
Flüchtling
UNO
internationales Abkommen
Flüchtlingsrecht
- Ereignis
-
Geistige Schöpfung
- (wer)
-
Gerbig, Stephan
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wer)
-
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
- (wo)
-
Deutschland, Berlin
- (wann)
-
2018
- URN
-
urn:nbn:de:0168-ssoar-61175-4
- Rechteinformation
-
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
- Letzte Aktualisierung
-
21.06.2024, 16:27 MESZ
Datenpartner
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Stellungnahme
Beteiligte
- Gerbig, Stephan
- Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Entstanden
- 2018