Bestand

Oberfinanzdirektion Stuttgart: Akten über Vermögenskontrolle, NS-Vermögen und Rückerstattung, mit Vorprovenienzen (Ämter für Vermögenskontrolle). Generalia (Bestand)

Behördengeschichte: Die im Geschäftsbereich des Finanzministeriums vorgenommene Vermögenskontrolle stellt eine direkte Verbindung her zwischen den beiden großen Bereichen Entnazifizierung und Wiedergutmachung. Sie oblag gemäß Gesetz Nr. 52 der Militärregierung-Deutschland (MRG) zu Anfang direkt der amerikanischen Besatzungsmacht (Property Control Division bzw. Branch) und wurde vom zentralen Land Property Control Bureau in Stuttgart und ab November 1945 von 29 in Nordwürttemberg und Nordbaden auf Kreisebene errichteten Property Control Offices ausgeübt. Schon ab März 1946 wurde mit dem Aufbau einer deutschen Landesdienststelle für die zivile Vermögenskontrolle begonnen, der Land Civilian Agency Head (LCAH). Diese ging dann in der neugegründeten Abteilung VI des Finanzministeriums Württemberg-Baden - Verwaltung der Gesperrten Vermögen (VGV) - auf, die am 1. Juni 1946 die Durchführung der Vermögenskontrolle übernahm. Die 29 Offices wurden zu (Kreis-) Ämtern für Vermögenskontrolle (AfV) umgebildet. Eine Mittelinstanz bestand in Württemberg-Baden nicht. Die Oberaufsicht der amerikanischen Militärregierung blieb bestehen. Mit fortschreitender Erledigung ihrer Aufgaben wurden die in den Kreisen errichteten Ämter nach und nach zusammengelegt bzw. aufgelöst. So kamen im Jahr 1948 zunächst die Ämter Aalen - zu Schwäbisch Gmünd (mit diesem an Göppingen) Backnang - zu Schwäbisch Hall Bad Mergentheim - zu Schwäbisch Hall Bruchsal - zu Karlsruhe Buchen - zu Schwäbisch Hall Heidenheim - zu Ulm Künzelsau - zu Schwäbisch Hall Leonberg - zu Böblingen Mosbach - zu Heidelberg Nürtingen - zu Esslingen Öhringen - zu Heilbronn Pforzheim - zu Karlsruhe Schwäbisch Gmünd - zu Göppingen Sinsheim - zu Heidelberg Waiblingen - zu Esslingen. Im Juni 1948 bestand nur noch die Hälfte der Ämter für Vermögenskontrolle. Weitere Zusammenlegungen folgten, so daß 1951 nur noch die Ämter Stuttgart, Heidelberg und Karlsruhe verblieben. Als letztes wurde im Mai 1953 das AfV Heidelberg zur Außenstelle der VGV mit der Zuständigkeit für Nordbaden umgebildet und zum 1. April 1954 endgültig aufgehoben. Im Rahmen der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurden auf Grund der Verordnungen der vorläufigen Regierung über den Aufbau der Finanzverwaltung vom 17. September 1952 und 27. April 1953 die Oberfinanzdirektionen (OFD) als Landesdienststellen für die Vermögenskontrolle eingesetzt. Im Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde die Hauptabteilung VI des Finanzministeriums in die OFD Stuttgart - Landesvermögens- und Bauabteilung, Verwaltung der Gesperrten Vermögen (Referat LBV 17) - eingegliedert. Sie blieb in diesem Geschäftsbereich auch weiterhin für den Regierungsbezirk Nordbaden zuständig. Weitergehende Ausführungen zur Vermögenskontrolle finden sich in den folgenden Veröffentlichungen von Dr. Rainer Brüning: a) Vermögenskontrolle nach 1945. Eine Aktenübernahme von der Oberfinanzdirektion Stuttgart. In: Robert Kretzschmar (Hrsg.) Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 7, Stuttgart, 1997, S. 171-178 b) Vermögenskontrolle nach 1945. Quellen an der Nahtstelle zwischen Drittem Reich und früher Bundesrepublik. In: Vom Findbuch zum Internet Erschließung von Archivgut vor neuen Herausforderungen Referate des 68. Deutschen Archivtags 1997, Ulm "Der Archivar" Beiband 3, Siegburg, 1998, S. 213-220

Bestandsqeschichte: Die Akten der Ämter für Vermögenskontrolle wurden bei deren Auflösung entweder an das nächste zuständige Amt für Vermögenskontrolle (s. o.) oder direkt an die Verwaltung Gesperrter Vermögen in Stuttgart abgeliefert. Ab Ende 1954 erfolgte eine Zusammenfassung der südbadischen Akten bei der OFD Freiburg, der nordwürttembergisch-nordbadischen und der südwürttembergisch-hohenzollerischen bei der OFD Stuttgart. Hiervon wurde das auf das Land Württemberg-Hohenzollern sich beziehende Schriftgut an das Staatsarchiv Sigmaringen abgegeben. Soweit das Schriftgut den ehemaligen Landesteil Württemberg-Baden betraf, gelangte es in den Jahren 1990-1997 sukzessive an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Die Einzelfallakten waren nach den ursprünglich 29 Kreisämtern gegliedert und wurden in den von der OFD Stuttgart gebildeten Teilbeständen belassen, für die jeweils eigene Findbücher vorliegen: EL 402/01 Aalen EL 402/02 Backnang EL 402/03 Bad Mergentheim EL 402/04 Böblingen EL 402/05 Bruchsal EL 402/06 Buchen EL 402/07 Crailsheim EL 402/08 Esslingen EL 402/09 Göppingen EL 402/10 Heidelberg EL 402/11 Heidenheim EL 402/12 Heilbronn EL 402/13 Karlsruhe EL 402/14 Künzelsau EL 402/15 Leonberg EL 402/16 Ludwigsburg EL 402/17 Mannheim EL 402/18 Mosbach EL 402/19 Nürtingen EL 402/20 Öhringen EL 402/21 Pforzheim EL 402/22 Schwäbisch Gmünd EL 402/23 Schwäbisch Hall EL 402/24 Sinsheim EL 402/25 Stuttgart EL 402/26 Tauberbischofsheim EL 402/27 Ulm EL 402/28 Vaihingen EL 402/29 Waiblingen EL 402/30 Nachtragsbestand Neben den Einzelfallakten zur Vermögenskontrolle (Spezialia) fanden sich jeweils auch Akten allgemeiner Natur, deren Umfang von Kreis zu Kreis jedoch sehr variierte (die umfangreichste Überlieferung von Generalakten fand sich beim AfV Karlsruhe). Zusammen mit den Akten der VGV selbst wurden diese Generalia in dem hier verzeichneten Bestand EL 402/0 zusammengeführt.

Bearbeiterbericht: a) Zum äußeren Zustand: Bei der Abgabe durch die OFD Stuttgart befand sich das Schriftgut zur Vermögenskontrolle größtenteils in Schnellheftern, Aktenordnern aller Modelle und den verschiedenartigsten Registraturmappen. Der Erhaltungszustand der Akten ist aufgrund der schlechten Papierqualität der unmittelbaren Nachkriegszeit insgesamt nicht gut; besonders die zahlreichen hauchdünnen Durchschlagspapiere und Schriftstücke unterschiedlichster Formate erwiesen sich bei der Entmetallisierung und Verpackung als problematisch. b) Zur Ordnungsproblematik: Während die Masse der Einzelfallakten einem festen Aktenplan und innerhalb der Akte selbst dem durch Register gekennzeichneten Aufbau folgt, woraus sich ein Schema zur Erschließung entwickeln ließ (Erläuterungen hierzu in den Vorworten der Spezialia-Findbücher), war bei den Generalakten kein einheitliches System zu erkennen. Bei diesen handelt es sich nämlich nicht um Organisationsakten im üblichen Sinne, sondern um eine Ansammlung von Listen, Statistiken, Korrespondenzserien, Sammelsachakten und selbst versprengte Einzelfallakten. Insbesondere die Korrespondenzserien völlig vermischten Inhalts, die teilweise mit der Tätigkeit der amerikanischen Militärregierung im Jahre 1945 einsetzen und von den Ämtern in dieser Form weitergeführt wurden, weichen vom gewohnten Bild ab. Neben dem aus den Registraturen der Kreisämter stammenden Schriftgut steht die bei der Verwaltung Gesperrter Vermögen (Hauptabteilung VI des Finanzministeriums Württemberg-Baden) selbst entstandene Überlieferung. Die OFD Stuttgart als letzte aktenführende Stelle produzierte nur noch geringen Aktenzuwachs, war jedoch für die Vermischung der Provenienzen verantwortlich. Ursprünglicher Plan der Verzeichnung war es, den Bestand EL 402/0 nach eben diesen Vorprovenienzen aufzugliedern und zu ordnen, da ohnehin nur eine oberflächliche Grunderschließung möglich war. Diese Aufteilung hätte in vielen Fällen zur Zersplitterung von allgemeinen Korrespondenzserien geführt, da hier einzelne Buchstaben Schriftstücke mit abweichender späterer Laufzeit beinhalten. Es mußte daher ein anderes Ordnungssystem gefunden werden. Am sinnvollsten erschien es, in Anlehnung an die Abfolge der Kreisämter lokale Bezüge herzustellen. In manchen Kreisämtern erfolgte die Ordnung nach Korrespondenzpartnern, in anderen wurde grob nach Vermögensarten unterschieden (Parteivermögen/Jüdisches Vermögen), andernorts erfolgte die Aktenanlegung nach Sachbetreffen (z. B. Grundbucheintragungen). All dies war bei der Gliederung zu berücksichtigen, die praktizierte Lösung nicht in allen Punkten befriedigend. Wie bei den Spezialia wurde der Unterscheidung nach Vermögensarten Vorrang eingeräumt. Bei der Klassifikation vorangestellt wurden die Akten überregionalen Inhalts (Nordwürttemberg-Nordbaden) und das allgemeine Regelungen betreffende Schriftgut vor den Generalia der Stadt- und Landkreise im regionalen Teil. 1.1 Organisation und Geschäftsbetrieb 1.1.1 Grundsätzliche Regelungen 1.1.2 Arbeitsrichtlinien für die ÄfV 1.1.3 Konten und Kassenwesen der VGV/OFD Stuttgart 1.1.4 Briefjournal der OFD Stuttgart 1.1.5 Aktenverzeichnisse und Statistiken zur Vermögenskontrolle (soweit nicht nach Vermögensarten unterschieden) 1.1.6 Laufende Ermittlungen und Vermögenserfassung 1.2 Korrespondenzserien zur Vermögenskontrolle (soweit nicht nach Vermögensarten unterschieden) 1.2.1 Allgemeiner Schriftverkehr mit vermischten Partnern 1.2.2 Schriftverkehr, soweit nach Partnern organisiert 1.2.2.1 Schriftverkehr der OFD Stuttgart mit dem Finanzministerium 1.2.2.2 Schriftverkehr der VGV mit den ÄfV 1.2.2.3 Schriftverkehr der VGV mit der Landeszentralbank und anderen Banken 1.2.3 Schriftverkehr zur Informellen Kontrolle 1.2.4 Schriftverkehr zu Grundbuchangelegenheiten 1.3 Unter Zwang übertragenes Vermöge n / Jüdisches Vermögen 1.3.1 Aktenverzeichnisse, Namenslisten, Statistiken 1.3.2 Anmeldung, Rückerstattung, Freigabe 1.3.3 Ausgegliederter Schriftverkehr mit der JRSO 1.4 NSDAP-Vermögen 1.4.1 Vermögen von NS-Organisationen 1.4.2 Parteimitgliedervermögen 1.4.3 Ausgegliederter Schriftverkehr zu Spruchkammerverfahren 1.5. Deutsches Staatsvermögen 1.5.1 Deutsche Wehrmacht 1.5.2 Sonstiges Staatsvermögen 1.6 Sonstiges Vermögen 1.6.1 Alliiertes Vermögen (nicht belegt) 1.6.2 Sonstige Vermögensangelegenheiten 2. Stadt- und Landkreise 2.xx.1 Organisation und Geschäftsbetrieb des ÄfV 2.xx.1.1 Regelungen von Organisation und Geschäftsbetrieb 2.xx.1.2 Kassenwesen des ÄfV 2.xx.1.3 Personal des ÄfV 2.xx.1.4 Treuhänder 2.xx.1.5 Betriebsrat 2.xx.1.6 Aktenverzeichnisse, Statistiken, Aktenversendung (soweit nicht nach Vermögensarten unterschieden) 2.xx.1.7 Laufende Ermittlungen und Vermögenserfassung (soweit nicht nach Vermögensarten unterschieden) 2.xx.2 Korrespondenzserien zur Vermögenskontrolle (soweit nicht nach Vermögensarten unterschieden) 2.xx.2.1 Allgemeiner Schriftverkehr mit vermischten Partnern 2.xx.2.2 Schriftverkehr, soweit nach Partnern organisiert 2.xx.2.2.01 -mit überregionalen Militärregierungsstellen 2.xx.2.2.02 -mit der VGV 2.xx.2.2.03 -mit Militärregierungsstellen in anderen Kreisen 2.xx.2.2.04 -mit anderen ÄfV 2.xx.2.2.05 -mit Finanzämtern 2.xx.2.2.06 -mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten 2.xx.2.2.07 -mit Landratsämtern 2.xx.2.2.08 -mit Stadtverwaltungen 2.xx.2.2.09 -mit Rechtsanwälten 2.xx.2.2.10 -mit Versicherungen und Banken 2.xx.2.2.11 -mit Handels- und Handwerkskammern 2.xx.2.3 Schriftverkehr zur Informellen Kontrolle 2.xx.2.4 Schriftverkehr zu Grundbuchangelegenheiten 2.xx.3 Unter Zwang übertragenes Vermögen / Jüdisches Vermögen 2.xx.3.1 Aktenverzeichnisse, Namenslisten, Statistiken 2.xx.3.2 Anmeldung, Rückerstattung, Freigabe 2.xx.3.3 Ausgegliederter Schriftverkehr mit der JRSO 2.xx.4 NSDAP 2.xx.4.1 Vermögen von NS-Organisationen 2.xx.4.1.1 Deutsche Arbeitsfront 2.xx.4.1.2 Organisation Todt 2.xx.4.1.3 Reichsarbeitsdienst 2.xx.4.1.4 Sonstige Parteiorganisationen 2.xx.4.2 Parteimitgliedervermögen 2.xx.4.3 Ausgegliederter Schriftverkehr zu Spruchkammerverfahren 2.xx.5 Deutsches Staatsvermögen 2.xx.5.1 Deutsche Wehrmacht 2.xx.5.2 Sonstiges Staatsvermögen 2.xx.6 Sonstiges Vermögen 2.xx.6.1 Alliiertes Vermögen 2.xx.6.2 Sonstige Vermögensangelegenheiten c) Erläuterungen zur Gliederung: Die Gliederung von Teil 2 Stadt- und Landkreise entspricht weitgehend derjenigen des überregionalen allgemeinen Teils. An 2. Stelle der Zahlenkombination wurde zusätzlich die Kennzahl des jeweiligen Spezialiabestandes eingefügt. Waren mehrere Kreise betroffen, erfolgte die Sortierung nach dem mehrheitlich betroffenen Kreis, die übrigen wurden unter "Enthält auch" vermerkt und im Gesamtindex ausgewiesen. Innerhalb einzelner Gliederungspunkte wurde nicht immer nach Laufzeit sortiert, vielmehr gewissen hierarchischen Gesichtspunkten Priorität eingeräumt. Ermittlungstätigkeitsbücher zur Vermögenskontrolle wurden grundsätzlich den übrigen Ermittlungsunterlagen vorangestellt. Allen Ortsangaben liegt die Gemeindezugehörigkeit zum Zeitpunkt der Akteneröffnung 1945/1946 zugrunde. Der vorliegende Bestand wurde in den Jahren 1995-1999 durch Archivrat Dr. Rainer Brüning (bis 1998) und Archivamtfrau Regina Schneider verzeichnet. Der Bestand EL 402/0 OFD Stuttgart Vermögenskontrolle - Generalia besteht jetzt aus 729 Archivalieneinheiten mit 34 lfd. m Umfang. Ludwigsburg, im Dezember 1999 (Regina Schneider)

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 402/0
Umfang
729 Büschel (35,0 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium

Bestandslaufzeit
(1926) 1945-1994

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1926) 1945-1994

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