Bestand

Oberfinanzdirektion Stuttgart: Akten über Vermögenskontrolle, NS-Vermögen und Rückerstattung, mit Vorprovenienzen. Amt Ulm (Bestand)

1. Behördengeschichte: Die im Geschäftsbereich des Finanzministeriums vorgenommene Vermögenskontrolle stellt eine direkte Verbindung zwischen den beiden großen Bereichen der Entnazifizierung und Wiedergutmachung her. Sie oblag gemäß Gesetz Nr. 52 der Militärregierung-Deutschland (MRG) zu Anfang direkt der amerikanischen Besatzungsmacht (Property Control Division bzw. Branch) und wurde vom zentralen Land Property Control Bureau in Stuttgart und ab November 1945 von 29 in Nordwürttemberg und Nordbaden auf Kreisebene errichteten Property Control Offices ausgeübt. Schon ab März 1946 wurde mit dem Aufbau einer deutschen Landesdienststelle für die zivile Vermögenskontrolle begonnen, der Land Civilian Agency Head (LCAH). Diese ging dann in der neugegründeten Abteilung VI des Finanzministeriums Württemberg Baden - Verwaltung der Gesperrten Vermögen (VGV) - auf, die am 1. Juni 1946 die Durchführung der Vermögenskontrolle übernahm. Die 29 Offices wurden zu (Kreis-)Ämtern für Vermögenskontrolle (AFV) umgebildet. Eine Mittelinstanz bestand in Württemberg-Baden nicht. Die Oberaufsicht der amerikanischen Militärregierung blieb bestehen. Mit fortschreitender Erledigung ihrer Aufgaben wurden die in den Kreisen errichteten Ämter nach und nach zusammengelegt bzw. aufgelöst, so dass im Juni 1948 nunmehr 16 existierten, 1951 noch Stuttgart, Heidelberg und Karlsruhe. Als letztes wurde das AFV Heidelberg im Mai 1953 zur Außenstelle der VGV mit der Zuständigkeit für Nordbaden umgebildet und zum 1. April 1954 endgültig aufgehoben. Im Rahmen der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurden auf Grund der Verordnungen der vorläufigen Regierung über den Aufbau der Finanzverwaltung vom 17. September 1952 und 27. April 1953 die Oberfinanzdirektionen als Landesdienststellen für die Vermögenskontrolle eingesetzt. Im Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde die Hauptabteilung VI des Finanzministeriums in die Oberfinanzdirektion Stuttgart (OFD) - Landesvermögens- und Bauabteilung, Verwaltung der Gesperrten Vermögen (Referat LBV 17) - eingegliedert. Sie blieb in diesem Geschäftsbereich auch weiterhin für den Regierungsbezirk Nordbaden zuständig.

2. Bestandsgeschichte: Die Akten der einzelnen Ämter für Vermögenskontrolle wurden bei ihrer Auflösung entweder an das nächst zuständige AFV oder direkt an die VGV in Stuttgart abgeliefert. Ab Ende 1954 erfolgte eine Zusammenfassung der württembergisch-badischen und württembergisch-hohenzollernschen Akten bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart, der badischen bei der OFD Freiburg. Erstere gab das die württembergisch-badischen Kreise betreffende Schriftgut in den Jahren 1990-1997 sukzessive an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab (Bestand EL 402).

3. Bearbeiterbericht: Das von der Oberfinanzdirektion Stuttgart übernommene Schriftgut befand sich größtenteils in Schnellheftern und Leitzordnern. Es war nach Kreisen geordnet, die (Vor-)Provenienzen vermischt. Die Masse der Einzelfallakten gehorcht einem Aktenplan; dessen Aktenzeichen setzen sich zusammen aus einem Länderschlüssel (W = (Nord-)Baden), X = Nord-Württemberg) und einem Kennbuchstaben für die Art der Vermögenskontrolle, die in zwei Großgruppen unterteilt ist: 1. Vermögen der Vereinten Nationen und Neutraler: A Alliiertes Vermögen (= Klassifikation 01) F Erbeutetes oder verschlepptes Vermögen aus Gebieten außerhalb Deutschlands (= Klassifikation 02) G Vermögen, das unter Druck oder Zwang übertragen wurde (= Klassifikation 04) 2. Deutsches Vermögen: B Deutsches Staatsvermögen (= Klassifikation 05), C bzw. CO Vermögen der NSDAP und ihrer Mitglieder (= Klassifikation 06), D Sonstiges feindliches Vermögen (= Klassifikation 07), E Vermögen von Personen, die auf der schwarzen Liste stehen (= Klassifikation 08), H Vermögen von abwesenden deutschen Eigentümern (= Klassifikation 09), J Sonstiges Vermögen (= Klassifikation 10). Hierzu tritt eine spezielle Zahlenkombination aus Kennziffer und fortlaufender Fallnummer. Der innere Aufbau der Einzelfallakten gehorcht allgemein einem einheitlichen Muster: Freigabe, Allgemeiner Schriftwechsel, Sonderausgaben, Finanzberichte, Außen-Prüfungsberichte, Miet- und Pachtverträge, Vermögensaufsicht, Treuhänderakte, Ermittlungsunterlagen. Dabei ist festzuhalten, dass alle Fälle der Vermögenskontrolle, also auch die Rückerstattung, jeweils nach dem "Eigentümer" formiert sind. So wird z.B. unter dem Betriff "owner" und "occupant" zu beobachten. Hier kann der Alteigentümer, der jetzige Besitzer oder gar der staatlich bestellte Treuhänder eingetragen sein. Soweit möglich, wurde bei der Verzeichnung jedoch der jüdische Alteigentümer ermittelt und an erster Stelle berücksichtigt. Alle Akten wurden unter der Endprovenienz Oberfinanzdirektion Stuttgart als Gesamtbestand EL 402 beieinander belassen. Kassationen fanden prinzipiell nicht statt. Jeder einzelne Kreis wurde in drei Stufen nach Ort, Vermögenskontrollart (Aktenzeichen/Klassifikation) und Namen gegliedert. Die Einzelfallverzeichnung enthält Name (Firma), Ort, Laufzeit, Umfang und Aktenzeichen, wobei bei G-Fällen zusätzlich zwischen "Eigentümer" und "Besitzer" differenziert wird. Gegenakten wurden unter einer Nummer zusammengefasst, ihre physische Trennung bleibt jedoch bei der Verpackung erhalten. Der vorliegende Bestand wurde durch Herrn Siegfried Schirm verzeichnet. Der Bestand EL 402/27 besteht jetzt aus 363 Archivalieneinheiten mit 13 lfd. m. Umfang. Für weitergehende Information ist stets das Repertorium 402/0 Oberfinanzdirektion Stuttgart, Generalia hinzuzuziehen. Ludwigsburg, im Dezember 1998 Dr. Martin Häußermann

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 402/27
Umfang
363 Büschel (13,4 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium

Bestandslaufzeit
(1938) 1945-1960

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1938) 1945-1960

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