Bestand

Unterpräfektur Lübeck (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: erschlossen
7,5 lfm

Verwandte Verzeichnungseinheiten: übrige Bestände "Französische Zeit"

Vorwort: siehe das bestandsübergreifende Vorwort unter 2.1 Französische Zeit

Eingrenzung und Inhalt: Die Akten betreffen dieselben Inhalte wie die der Präfektur (vgl. dort), doch befinden sich bei den Akten der Unterpräfektur mehr Einzelfälle, z.B. Ernennungen der Maires, Gemeinderäte, Wählerlisten; Grund- und Patentsteuerrollen usw. sowie Reklamationen; Listen der Konskription, Verweigerer und Deserteure u.a.m.


Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Mit der Schaffung der drei hanseatischen Départements durch Senatskonsult Napoléons vom 13. Dez. 1810 ging auch deren Gliederung in Arrondissements und Mairien einher. Die Verwaltung des Arrondissements Lübeck nahm der Unterpräfekt mit Sitz in Lübeck wahr. Ihm unterstanden die Mairie der Stadt Lübeck, gebildet aus zwei Stadtkantonen, die Mairien Travemünde, Schlutup, Moisling und Niendorf, die zusammen den Landkanton Lübeck bildeten, sowie 17 weitere Mairien (Steinhorst, Kastorf, Schönberg, Rondeshagen, Linau, Ratzeburg, St. Georgsberg, Kulpin, Mölln, Gudow, Lauenburg, Gülzow, Schwarzenbeck, Escheburg, Wotersen, Neuhaus, Tripkau), die die Kantone Lauenburg, Mölln, Neuhaus, Ratzeburg, Schwarzenbeck und Steinhorst bildeten und das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Lauenburg umfassten. Als Unterpräfekt fungierte zunächst der provisorische Maire von Lübeck Anton Dietrich Gütschow, seit Sept. 1811 dann der Auditor des Staatsrats Himbert de Flégny, den Napoléon selbst zu diesem Amt bestimmt hatte. Dem Unterpräfekten, dem es im wesentlichen oblag, die Anordnungen der Präfektur durchzusetzen, war ein Arrondissementsrat beigegeben, der aus 11 Personen bestand, die zuerst auf Vorschlag der Regierungskommission vom Kaiser ernannt worden waren, später durch ein aus 150 Mitgliedern bestehendes Wahlkollegium gewählt und alle fünf Jahre zu einem Drittel erneuert werden sollten. Der Rat des Arrondissements entschied über die Verteilung der Steuer- und Abgabelasten. Bei der ersten Befreiung Lübecks im März 1813 übergab der Unterpräfekt dem Lübecker Maire am 9. März sein Archiv in Verwahrung; die französischen Behörden kehrten am 7. Juli 1813 zurück, und die Unterpräfektur Lübeck bestand bis zur endgültigen Befreiung Lübecks am 5. Dez. 1813.

b. Von der in Lübeck nach dem Abzug der Franzosen verbliebenen Registratur wurden in den Jahren 1815 und 1816 die das Herzogtum Lauenburg betreffenden Akten an die Regierung in Ratzeburg abgegeben. Die Registratur der Unterpräfektur war nach französischen Stichworten gegliedert.

Bestandssignatur
Archiv der Hansestadt Lübeck, 02.01-3/3

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte >> 02.01 Französische Zeit >> 02.01-03 Zivile Behörden im Kaiserreich Frankreich

Bestandslaufzeit
1811-1813

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
Zugangsbeschränkungen
Benutzungsbeschränkung: keine
Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 10:29 MEZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • 1811-1813

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