Bestand

Mairie Lübeck (Bestand)

Erschließungszustand, Umfang: erschlossen
6 lfm

Verwandte Verzeichnungseinheiten: übrige Bestände "Französische Zeit"

Vorwort: siehe das bestandsübergreifende Vorwort unter 2.1 Französische Zeit

Eingrenzung und Inhalt: Die Akten betreffen dieselben Inhalte wie die der Präfektur und Unterpräfektur (vgl. dort), doch handelt es sich um mehr Sachakten und Amtsbücher als auf den höheren Verwaltungsebenen; zu erwähnen sind bes.: Briefeingangsbücher; Protokolle der Mairie, des Munizipalrats, der Administrationskommission, Polizei; Einwohnerverzeichnisse; Ereignisse bei Abzug und Rückkehr der Franzosen 1813; Steuerrollen und Reklamationen; Verwaltung von Gütern und Forsten; Verzeichnisse der Militärpflichtigen; Bau- und Befestigungsarbeiten; Listen und Belege von Tafelgeldern


Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die Verwaltung der Mairie Lübeck setzte innerhalb ihres Verwaltungsgebiets in gewisser Weise die Tätigkeit des Rats der Stadt fort, ohne wirklich dessen Kompetenzen zu besitzen; sowohl nach der ersten Befreiung im März 1813 als auch nach der zweiten endgültigen Befreiung am 5. Dez. 1813 von den Franzosen etablierte sich entsprechend wieder der Rat als zentrales Organ der politischen und administrativen Leitung der Stadt. Mit der Schaffung der drei hanseatischen Departements durch Senatskonsult Napoléons vom 13. Dez. 1810 ging auch deren Gliederung in Arrondissements und Mairien einher. Die Mairie Lübeck war in zwei Stadtkantone eingeteilt; sie unterstand dem Unterpräfekten des Arrondissements Lübeck. Der Maire war auf Gemeindeebene mit der Verwaltung beauftragt und besaß zwei unbesoldete Adjunkten als Vertreter. Ihm stand ein Munizipalrat zur Seite, der zunächst auf Vorschlag der Regierungskommission vom Kaiser ernannt worden war. Später sollten die Kantonsversammlungen, die aus Angehörigen der Klasse der Höchstbesteuerten bestanden, die Kandidaten vorschlagen. Die Hälfte der Mitglieder des Munizipalrats hatte im Turnus von zehn Jahren zu wechseln. Das Gremium war nur bei Anwesenheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlussfähig, hatte die Munizipalrechnung abzuhören und besaß lediglich beratende Funktion. Am 20. Aug. 1811 traten an die Stelle der bisherigen Kirchenbücher Zivilstandsregister, die in der Stadt Lübeck der Maire adjoint, in den Landkommunen die Maires zu führen hatten. Die Kirchen hatten ihre Kirchenbücher an die Mairie abzuliefern, wo sie bes. als Unterlagen
für die Konskription dienten. Ratsmitglied Peter Hinrich Tesdorpf übte zunächst die Funktion als provisorischer Maire, durch kaiserliches Dekret vom 13. Mai 1811 als wirklicher Maire aus, wurde jedoch auf eigenen Wunsch vom Amt enthoben. An seine Stelle trat am 17. Juli 1811 dessen bisheriger Adjunkt Dr. Anton Dietrich Gütschow, der am 9. April 1812 zum wirklichen Maire ernannt wurde. Er behielt den
bisherigen Leiter der Kanzlei Dr. Bernhard Heinrich Frister als Sekretär bei. Nach der ersten Befreiung Lübecks im März 1813 ließ sich Gütschow bei Wiederkehr der Franzosen nicht mehr in das Amt einsetzen und erhielt am 7. Juni 1813 seinen Nachfolger in Justizrat Dr. Friedrich Adolph von Heinze, Gutsbesitzer auf Niendorf, als provisorischen Maire.

b. Die Registratur der Mairie Lübeck wurde nach dem Ende von deren Verwaltungstätigkeit von der 1813 gebildeten Liquidationskommission weiterbenutzt. Die Akten der übrigen Mairien, die das vormalige und spätere Lübecker Staatsgebiet umfassen, liegen im Bestand nicht vor.

Bestandssignatur
Archiv der Hansestadt Lübeck, 02.01-3/4

Kontext
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte >> 02.01 Französische Zeit >> 02.01-03 Zivile Behörden im Kaiserreich Frankreich

Bestandslaufzeit
1811-1813

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Rechteinformation
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
Zugangsbeschränkungen
Benutzungsbeschränkung: keine
Letzte Aktualisierung
2023-02-22T10:29:54+0100

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1811-1813

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