Urkunden
König Ruprecht erklärt, dass er die jährliche Steuer von 2000 Gulden, die die Stadt Nüremberg jeweils am St. Martinstag dem Reiche zu geben schuldig sei, zu seinen Handen und in die königliche Kammer empfangen und niemals an irgend von verweisen verschreiben vergeben noch versetzen wolle. - Siegler: der Aussteller.
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 243
- Former reference number
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HO/A Nr. 16
- Language of the material
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ger
- Notes
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Kopiert im A. Schwb. f. CXV{r} und N. Schwb. I. f. 175.
- Further information
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Ausstellungsort: Köln
Originaldatierung: Geben zu Cölen 1401 auß der heiligen dreyer Künig tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1401
Monat: 1
Tag: 6
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anh. Majestätssiegel an blau-weißer Seidenschnur.
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Ruprecht als Römischer König (Lade HO/A)
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexentry person
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Rupprecht, König
- Indexentry place
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Köln (NRW), Ausstellungsort
Nürnberg, Reichssteuer
Passau, Stadt, Urkundenausstellungsort
- Date of creation
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1401 Januar 6
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:53 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1401 Januar 6
Other Objects (12)
König Ruprecht erklärt, dass Vesten, Schlösser oder Städte in einem Umkreis von 5 Meilen Wegs um Nüremberg, die er wegen Raub, Mord, Brand oder anderer Untaten halber mit derer von Nüremberg Beistand belagere und einnehme, niedergebrochen und nie wieder auferbaut werden sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Ruprecht erklärt, dass die Bürger von Nürnberg wegen der Übergriffe, die von ihnen und den ihrigen während des Krieges zwischen Fürsten, Herren und Städten sowie aus Anlass von Landfrieden, Einigungen und Bündnissen geschehen sind, weder vor das königliche Hofgericht noch irgend ein Land- oder anderes Gericht geladen werden mögen. - Siegler: der Aussteller.
1. Vidimus des Nürnberger burggräflichen Landgerichts über das der Stadt Nürnberg von König Ruprecht unterm 1. März 1401 verliehene Privileg (HO/A Nr. 26 und 27): König Ruprecht erklärt, was Güter und Urbarn die Bürger von Nurenberg außerhalb ihrer Stadt auf dem Lande liegend haben, welche von altersher nicht steuerten, dass diese Güter und die Leute, die darauf sitzen, auch in Zukunft von niemanden mit irgend einer Steuer (oder Bete) belegt werden sollen.
König Ruprecht setzt der "guldin muenze" halben eine neue Ordnung, dahin lautend: dass jeder Gulden 22 1/2 Grad an dem Striche habe; dass ferner künftighin jeglicher Münzmeister seines Herren Zeichen und Wappen auf die neugemünzten Gulden schlagen möge; dass die alten Gulden, die an Strich und Gewicht so gut wie die neuen wären, auch in Zukunft für voll genommen, die geringen aber nach hrem wahren Werte geschätzt werden sollen; dass niemand die "guldin muencze" auslesen und erseygen möge; dass endlich in den freien und des Reichs-Städten vom Rate und der Gemeinde ehrbare und redliche Leute behufs Überwachung des Verkehrs mit der Guldenmünze gesetzt werden sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Rupprecht belegt alle, welche die Stadt Nürnberg an den ihr von den römischen Kaisern und Königen erteilten Freiheiten kränken oder ihnen entgegen richten und Urteil sprechen würden mit einer Pön von 50 lb. lötigen Goldes, deren eine Hälfte der königlichen Kammer, die andere dem Rat der Stadt zufallen solle, und erlaubt solche Verächter und Richter vor seinem Hofgericht zu belangen.