Urkunden
König Rupprecht belegt alle, welche die Stadt Nürnberg an den ihr von den römischen Kaisern und Königen erteilten Freiheiten kränken oder ihnen entgegen richten und Urteil sprechen würden mit einer Pön von 50 lb. lötigen Goldes, deren eine Hälfte der königlichen Kammer, die andere dem Rat der Stadt zufallen solle, und erlaubt solche Verächter und Richter vor seinem Hofgericht zu belangen.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden 16/*
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Überlieferung: Insert
Ausstellungsort: Köln
Originaldatierung: G. zu Colen etc. 1401.
Unternummer: *
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1401
Monat: Januar
Tag: 6
Äußere Beschreibung: Vidimus, ausgefertigt von dem Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg, am Sampstag vor dem Suntag Oculi (= 18. März) 1441. Mit anh., jetzt zerbrochenem Siegel des Landgerichts (siehe Nr. 16).
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden >> A-Laden, Urkunden (in chronologischer Reihung, mit Ausnahme der Inserte)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Rupprecht, König
- Indexbegriff Ort
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Köln (NRW), Ausstellungsort
Nürnberg, Gerichte
- Laufzeit
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1401 Januar 6
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:51 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1401 Januar 6