Urkunden

König Rupprecht belegt alle, welche die Stadt Nürnberg an den ihr von den römischen Kaisern und Königen erteilten Freiheiten kränken oder ihnen entgegen richten und Urteil sprechen würden mit einer Pön von 50 lb. lötigen Goldes, deren eine Hälfte der königlichen Kammer, die andere dem Rat der Stadt zufallen solle, und erlaubt solche Verächter und Richter vor seinem Hofgericht zu belangen.

Archivaliensignatur
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden 16/*
Sprache der Unterlagen
ger
Sonstige Erschließungsangaben
Überlieferung: Insert

Ausstellungsort: Köln

Originaldatierung: G. zu Colen etc. 1401.

Unternummer: *

Medium: A = Analoges Archivalie

Jahr: 1401

Monat: Januar

Tag: 6

Äußere Beschreibung: Vidimus, ausgefertigt von dem Landgericht des Burggrafentums zu Nürnberg, am Sampstag vor dem Suntag Oculi (= 18. März) 1441. Mit anh., jetzt zerbrochenem Siegel des Landgerichts (siehe Nr. 16).

Kontext
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden >> A-Laden, Urkunden (in chronologischer Reihung, mit Ausnahme der Inserte)
Bestand
Reichsstadt Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Urkunden

Indexbegriff Person
Rupprecht, König
Indexbegriff Ort
Köln (NRW), Ausstellungsort
Nürnberg, Gerichte

Laufzeit
1401 Januar 6

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Letzte Aktualisierung
23.05.2025, 11:51 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1401 Januar 6

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