Tektonik
Gewerbeaufsichtsämter
Überlieferungsgeschichte
1879 wurden besondere Gewerbeaufsichtsbeamte als
Fabrikinspektoren im Nebenamt eingesetzt. Sie hatten die Aufgabe, die
damals geltenden Vorschriften im Kinder- und Jugendarbeitsschutz und im
technischen Betriebsschutz zu überwachen. Erst 1887 wurde der erste
Landesfabrikinspektor im Hauptamt ernannt, 1914 erfolgte eine allmähliche
Aufstockung der Fabrikinspektoren. 1955 wurde ein einheitliches
Organisationsrecht geschaffen und die Zuständigkeit für die Durchführung
der Arbeitsschutzvorschriften klar geregelt. Das Gebiet des Landes wurde
in sieben Gewerbeaufsichtsbezirke eingeteilt, die direkt dem
Arbeitsministerium unterstellt wurden. Die Verwaltungsreform 1973 führte
zu Änderungen der Aufsichtsbezirke der Ämter. 1986 wurden die
Gewerbeaufsichtsämter den Regierungspräsidien nachgeordnet und der
dreistufige Verwaltungsaufbau auch in der Gewerbeaufsicht eingeführt
(Ministerium, Regierungspräsidium, Gewerbeaufsichtsämter). Auf der
Grundlage einer Organisationsuntersuchung wurde 1989 bis 1992 die
Gewerbeaufsicht neu organisiert. Infolge einer Neugliederung der unteren
Sonderbehörden erfolgte ab Mitte 1995 die Übernahme von Aufgaben im
Bereich des Industrieabwassers und -abfalls von den ehemaligen Ämtern für
Wasserwirtschaft und Bodenschutz. Im Umweltschutz war das
Gewerbeaufsichtsamt Überwachungs- und technische Fachbehörde, die in
allen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und in anderen
Verwaltungsverfahren mit umweltrelevanten Problemen gutachterlich
herangezogen wurde. Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sowie
jene im Wasser- und Abfallrecht erteilen die Landratsämter, Stadtkreise
sowie die Regierungspräsidien. Die Gewerbeaufsichtsämter waren bei
immissionsschutzrechtlich bedeutsamen Anlagen stark in die Überwachung
eingebunden und hatten in bestimmten Fällen eigene Anordnungskompetenz.
Aufgaben waren hier die Überwachung von Luftreinhaltung, Lärmschutz,
Anlagensicherheit, Elektrosmog, Abwässern aus den Firmen, Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen sowie Abfallvermeidung und -entsorgung. Im
Arbeitsschutz war das Gewerbeaufsichtsamt nahezu allumfassend zuständig.
Es erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen, überwachte die Einhaltung der
arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erließ verpflichtende Bescheide
und verhängte Sanktionen. In allen Verwaltungsverfahren nahm es Stellung
zu arbeitsschutzrelevanten Themen. Aufgabenfelder in diesem Bereich
waren: Schutz bestimmter Personengruppen, Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz, Sprengstoffe, Gefahrstoffe, Überwachungsbedürftige Anlagen,
Sicherheit im Straßenverkehr und der Strahlenschutz. Im Rahmen der
Produktsicherheit wurde die Sicherheit technischer Produkte überwacht.
Aufgabenfelder waren hier die sicheren Produkte und Stoffe und
Zubereitung.
Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Umweltschutz,
im technischen und im sozialen Arbeitsschutz werden gemäß der
Verwaltungsreform 2004 seit dem 1.1.2005 von den Stadt- und Landkreisen
wahrgenommen. Sie sind damit für den Vollzug weiter Teile des staatlichen
Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes in fast allen Betrieben und
Institutionen zuständig.
Die Akten über Verfahren ab dem
1.1.2005 werden von den kommunalen Ämtern künftig zuständigkeitsgemäß an
die Stadt- und Kreisarchive abgegeben. Die Regierungspräsidien übernahmen
zum 1.1.2005 insbesondere die fachtechnischen Aufgaben im Zusammenhang
mit den nach Umweltrecht bedeutsameren Anlagen. Außerdem sind sie
zuständig für Betriebe, die Betriebsbereiche gemäß der
Störfall-Verordnung planen oder betreiben. In diesen Betrieben bearbeiten
sie alle anfallenden Aufgaben aus dem Umwelt- und Arbeitsschutz.
Landesweit vollziehen die Regierungspräsidien darüber hinaus die Aufgaben
der Produktsicherheit einschließlich der Medizinprodukte, des
Strahlenschutzes und des Heimarbeiterschutzes.
Die hier
anfallenden Akten werden auch künftig an die Staatsarchive
abgegeben.
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