Tektonik

Gewerbeaufsichtsämter

Überlieferungsgeschichte

1879 wurden besondere Gewerbeaufsichtsbeamte als Fabrikinspektoren im Nebenamt eingesetzt. Sie hatten die Aufgabe, die damals geltenden Vorschriften im Kinder- und Jugendarbeitsschutz und im technischen Betriebsschutz zu überwachen. Erst 1887 wurde der erste Landesfabrikinspektor im Hauptamt ernannt, 1914 erfolgte eine allmähliche Aufstockung der Fabrikinspektoren. 1955 wurde ein einheitliches Organisationsrecht geschaffen und die Zuständigkeit für die Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften klar geregelt. Das Gebiet des Landes wurde in sieben Gewerbeaufsichtsbezirke eingeteilt, die direkt dem Arbeitsministerium unterstellt wurden. Die Verwaltungsreform 1973 führte zu Änderungen der Aufsichtsbezirke der Ämter. 1986 wurden die Gewerbeaufsichtsämter den Regierungspräsidien nachgeordnet und der dreistufige Verwaltungsaufbau auch in der Gewerbeaufsicht eingeführt (Ministerium, Regierungspräsidium, Gewerbeaufsichtsämter). Auf der Grundlage einer Organisationsuntersuchung wurde 1989 bis 1992 die Gewerbeaufsicht neu organisiert. Infolge einer Neugliederung der unteren Sonderbehörden erfolgte ab Mitte 1995 die Übernahme von Aufgaben im Bereich des Industrieabwassers und -abfalls von den ehemaligen Ämtern für Wasserwirtschaft und Bodenschutz. Im Umweltschutz war das Gewerbeaufsichtsamt Überwachungs- und technische Fachbehörde, die in allen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und in anderen Verwaltungsverfahren mit umweltrelevanten Problemen gutachterlich herangezogen wurde. Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sowie jene im Wasser- und Abfallrecht erteilen die Landratsämter, Stadtkreise sowie die Regierungspräsidien. Die Gewerbeaufsichtsämter waren bei immissionsschutzrechtlich bedeutsamen Anlagen stark in die Überwachung eingebunden und hatten in bestimmten Fällen eigene Anordnungskompetenz. Aufgaben waren hier die Überwachung von Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit, Elektrosmog, Abwässern aus den Firmen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Abfallvermeidung und -entsorgung. Im Arbeitsschutz war das Gewerbeaufsichtsamt nahezu allumfassend zuständig. Es erteilte Erlaubnisse und Genehmigungen, überwachte die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erließ verpflichtende Bescheide und verhängte Sanktionen. In allen Verwaltungsverfahren nahm es Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen. Aufgabenfelder in diesem Bereich waren: Schutz bestimmter Personengruppen, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Sprengstoffe, Gefahrstoffe, Überwachungsbedürftige Anlagen, Sicherheit im Straßenverkehr und der Strahlenschutz. Im Rahmen der Produktsicherheit wurde die Sicherheit technischer Produkte überwacht. Aufgabenfelder waren hier die sicheren Produkte und Stoffe und Zubereitung.
Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Umweltschutz, im technischen und im sozialen Arbeitsschutz werden gemäß der Verwaltungsreform 2004 seit dem 1.1.2005 von den Stadt- und Landkreisen wahrgenommen. Sie sind damit für den Vollzug weiter Teile des staatlichen Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes in fast allen Betrieben und Institutionen zuständig.
Die Akten über Verfahren ab dem 1.1.2005 werden von den kommunalen Ämtern künftig zuständigkeitsgemäß an die Stadt- und Kreisarchive abgegeben. Die Regierungspräsidien übernahmen zum 1.1.2005 insbesondere die fachtechnischen Aufgaben im Zusammenhang mit den nach Umweltrecht bedeutsameren Anlagen. Außerdem sind sie zuständig für Betriebe, die Betriebsbereiche gemäß der Störfall-Verordnung planen oder betreiben. In diesen Betrieben bearbeiten sie alle anfallenden Aufgaben aus dem Umwelt- und Arbeitsschutz. Landesweit vollziehen die Regierungspräsidien darüber hinaus die Aufgaben der Produktsicherheit einschließlich der Medizinprodukte, des Strahlenschutzes und des Heimarbeiterschutzes.
Die hier anfallenden Akten werden auch künftig an die Staatsarchive abgegeben.

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03.04.2025, 11:03 AM CEST

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