Urkunde

Güterverkauf an das Kloster Breitenau durch die Brüder Heinrich und Konrad von Venne unter Vorbehalt der Zustimmung ihres Vaters.

Archivaliensignatur
Urk. 16, 123
Alt-/Vorsignatur
Urk. 16, A II, Kloster Breitenau
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., 2 Siegel hängen ab
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini M°CCC°XXX°V in crastino purificationis beatissime virginis Marie

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Werner, Prior und der gesamte Konvent des Klosters Breitenau bekennen öffentlich, dass ihnen die Knappen Heinrich und Konrad von Venne, Brüder, ihren Hof und alle ihre Erbgüter mit allen Rechten und allem Zubehör, die sie innerhalb und außerhalb des Dorfes Wolferode an Ackerhufen, Wiesen, Weiden, Gewässern etc. haben, für 50 Mark reinen Silbers verkauft haben, allerdings mit der Bestimmung, dass der Vater der Knappen, Gunther von Venne, dem Verkauf zustimmt. Wenn der Vater zustimmt, wollen die Knappen dem Kloster die Verkaufsurkunde ausstellen und das Kloster auf ewig in den Besitz der genannten Güter einsetzen. Nach Ablauf eines Monats muss das Kloster dann die Kaufsumme an die Stadt Fritzlar zahlen. Wenn die Zustimmung des Vaters nicht erfolgen sollte, wollen die Knappen die genannten Güter erst nach dem Tode des Vaters verkaufen. Dem Verkauf sol auch die Ehefrau des Knappen Heinrich zustimmen.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Werner von Breitenau, Johannes von Elben, Priester zu Gudensberg

Kontext
Kloster Breitenau - [ehemals: A II] >> 1325-1349
Bestand
Urk. 16 Kloster Breitenau - [ehemals: A II]

Laufzeit
1335 Februar 3

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1335 Februar 3

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