Urkunden
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Anna Vettscher zu Ebersbach, eheliche Tochter des Michel Vettscher gen. Clauber und der Anna Merck, die bisher dem Deutschen Orden und dem Haus Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3317
- Dimensions
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13,7 x 31,6 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen
Empfänger: Anna Vettscher
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
- Context
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Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Merck, Anna
Vettscher, Anna
Vettscher, Michel, gen. Clauber
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:53 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1610 November 3
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![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Barbara Hösch zu Altshausen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Hösch und Barbara Vetscher, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Barbara Hösch zu Altshausen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Georg Hösch und Barbara Vetscher, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Barbara von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Katharina Ringgenburger zu Fleischwangen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Ringgenburger und Margaretha Schuoler, die bisher dem Deutschen Orden und der Herrschaft Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Katharina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Katharina Ringgenburger zu Fleischwangen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Ringgenburger und Margaretha Schuoler, die bisher dem Deutschen Orden und der Herrschaft Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Katharina von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Hans Fiderlin zu Oberwaldhausen und dessen Ehefrau Anna Haller, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft haben. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Hans Fiderlin zu Oberwaldhausen und dessen Ehefrau Anna Haller, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft haben. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Margaretha Rundolt zu Reute, eheliche Tochter des Hans Rundolt und der Katharina Strigler daselbst, die bisher dem Deutschen Orden und dem Haus Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Margaretha Rundolt zu Reute, eheliche Tochter des Hans Rundolt und der Katharina Strigler daselbst, die bisher dem Deutschen Orden und dem Haus Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Margaretha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Jakob Schlidermayer zu Guggenhausen, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Matthias (Matheis) Schlidermayer und der Christina Bluomer, der bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer er will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Jakob Schlidermayer zu Guggenhausen, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Matthias (Matheis) Schlidermayer und der Christina Bluomer, der bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer er will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Agatha Lainingen, eheliche Tochter des Hans Lainingen und der Anna Schurpf zu Fleischwangen, die bisher dem Deutschen Orden und dem Haus Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Agatha Lainingen, eheliche Tochter des Hans Lainingen und der Anna Schurpf zu Fleischwangen, die bisher dem Deutschen Orden und dem Haus Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Barbara Miller, Ehefrau des Benz Kern zu Litzelbach, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, gemeinsam mit ihren sieben namentlich genannten Kindern freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Barbara und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Barbara Miller, Ehefrau des Benz Kern zu Litzelbach, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, gemeinsam mit ihren sieben namentlich genannten Kindern freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Barbara und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Christina Gang von Kreenried, Ehefrau des Georg Prastler zu Oberwaldhausen, mitsamt ihren drei ehelichen Kindern Georg, Agatha und Elisabetha Prastler, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Christina und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Christina Gang von Kreenried, Ehefrau des Georg Prastler zu Oberwaldhausen, mitsamt ihren drei ehelichen Kindern Georg, Agatha und Elisabetha Prastler, die bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Christina und deren Kinder von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie wollen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Waldburga Knitler zu Ebersbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Marx Knitler daselbst, mitsamt ihren Kindern Georg, Matthias und Maria, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Waldburga Knitler zu Ebersbach, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Marx Knitler daselbst, mitsamt ihren Kindern Georg, Matthias und Maria, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Johann Friedrich von Baden, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, entlässt Johanna Scholter, eheliche Tochter des Matthias Scholter zu Rieth, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und des Ordens Leibherrschaft. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Johanna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Johann Friedrich von Baden, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, entlässt Johanna Scholter, eheliche Tochter des Matthias Scholter zu Rieth, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und des Ordens Leibherrschaft. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Johanna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Johann Jakob Herr vom Stein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich heute Maria Müller zu Mendelbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Müller, Fischer, und Maria Ölhaf, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies zu tun wünscht, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Johann Jakob Herr vom Stein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich heute Maria Müller zu Mendelbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Müller, Fischer, und Maria Ölhaf, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies zu tun wünscht, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Katharina Mayer zu Pfrungen, Tochter des Hans Mayer daselbst, mitsamt ihren beiden Kindern Hans und Katharina Lehn, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)