Urkunden
Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Jakob Schlidermayer zu Guggenhausen, ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Matthias (Matheis) Schlidermayer und der Christina Bluomer, der bisher dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer er will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihm und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3391
- Maße
-
11,5 x 23 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Deutschordenskommende Altshausen
Empfänger: Jakob Schlidermayer
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend (in Holzkapsel ohne Deckel)
Vermerke: Rückvermerk
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Bluomer, Christina
Schlidermayer, Jakob
Schlidermayer, Matthias
Guggenhausen RV
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1621 November 24
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Christoph Thumb von Neuburg, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Agatha Lainingen, eheliche Tochter des Hans Lainingen und der Anna Schurpf zu Fleischwangen, die bisher dem Deutschen Orden und dem Haus Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Agatha von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
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Johann Friedrich von Baden, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, entlässt Johanna Scholter, eheliche Tochter des Matthias Scholter zu Rieth, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und des Ordens Leibherrschaft. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Johanna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie will, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Johann Jakob Herr vom Stein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich heute Maria Müller zu Mendelbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Müller, Fischer, und Maria Ölhaf, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies zu tun wünscht, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Johann Jakob Herr vom Stein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund, Komthur zu Altshausen und kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich heute Maria Müller zu Mendelbeuren, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Jakob Müller, Fischer, und Maria Ölhaf, die bisher dem Deutschen Orden sowie insbesondere Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" ist, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies zu tun wünscht, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Katharina Mayer zu Pfrungen, Tochter des Hans Mayer daselbst, mitsamt ihren beiden Kindern Hans und Katharina Lehn, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Kaspar von Stadion, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen und auf der Mainau, kaiserlicher Geheimer Rat und Kämmerer, beurkundet, dass sich heute Katharina Mayer zu Pfrungen, Tochter des Hans Mayer daselbst, mitsamt ihren beiden Kindern Hans und Katharina Lehn, die bisher allesamt dem Deutschen Orden sowie Herrschaft und Kommende Altshausen "mit leibaigenschaft verwandt vnd zugehörig gewest" sind, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, für deren Empfang er hiermit quittiert, freigekauft hat. Also spricht der Aussteller auch namens des Ordens und seiner Amtsnachfolger genannte Personen von der Eigenschaft ihrer Leiber und Güter und den daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihnen, neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo immer sie dies wünschen, unbehindert durch ihn oder den Orden, in dessen Namen er hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihnen und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen verzichtet.
![Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Matthias Schmidt, Sohn der verstorbenen Eheleute Jörg Schmidt und Margaretha Ölhafen zu Altshausen und bisher dem Haus Altshausen mit Leibeigenschaft "verwandt vnd zugehörig gewest", um 1 fl, dessen Empfang er hiermit quittiert, von ihm und der Kommende losgekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannten Matthias von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, künftig neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum und die daraus erfließenden Rechte, Ansprüche und Forderungen verzichtet.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)