Archivale

Urgicht

Regest: Die armen Sünder Hans Knaur und Kupferschmied Abraham Wittam, beide Bürger zu Reuttlingen, wurden sowohl gütlich als peinlich befragt. Bürgermeister und Rat geben die von ihnen gestandenen Vergehen jedermann bekannt.
Hans Knaur hat gestanden, dass die von den i.J. 1616 hingerichteten Müllern auf ihn ausgesagten Diebstähle an Korn, Mehl und Staub durchaus wahr sind; insbesondere habe er mit seinen genannten Gesellen, was aus dem Batzenstaub erlöst wurde, für sich behalten. Mit einem von ihnen habe er auch eine solche Gemeinschaft gehabt, dass sie allen Kernen, soviel sie für ihre Haushaltungen gebraucht haben, von dem Mühlteil genommen, den ihrigen verkauft und solches in die 1 1/2 Jahre getrieben haben.
Abraham Wittam bekennt: 1) dass er und Hans Sing vor 1 1/2 Jahren der Hausfrau des Johann Lobmüller einen Kessel in ihrem Waschhaus genommen und zu Tüwingen verkauft haben.
2) Er und der Sing haben vor der letzten Fassnacht zu Tüwingen vor dem Hirschauer Tor einen grossen Kessel genommen, über den Nackar auf den Werth (= Uferwiese) getragen und dort, weil er so schwer war und Wittam seinen Werkzeug daran zerbrochen habe, liegen lassen.
3) 14 Tage vor Fassnacht haben sie ebenso in Metzingen einen Kessel entwendet und nach Rottenburg getragen.
4) Als er und Sing einmal zu Sondelfingen zechten, haben sie dem Wirt ein Zinngefäss genommen.
5) Dem Hans Spon, Schützen, habe er einen Ofenhafen genommen.
6) Ebenso dem Christof Maurer einen Ofenhafen gestohlen.
7) Aus dem oberen Brunnen einen Fisch-Knaus (= Korb) gestohlen.
8) Auch aus dem Spitalbrunnen 2 Fisch-Knäuse ausgetragen.
9) Er habe drei Schapfen (= Schöpfgefässe mit Stiel) aus den 3 Brunnen genommen.
10) Aus dem oberen Brunnen ein kupfernes Rohr, das dem Ochsenwirt gehört.
11) Dem Salmoschweylischen (Salmansweiler) Hofmeister ein kupfernes Rohr, das von der Küche bis auf den Boden ausserhalb am Hof ging, genommen.
12) Dem Schreiner in der neuen Stadt einen Ofenhafen ausgebrochen.
13) Desgleichen im Haus des Hans Arnold einen Ofenhafen entfremdet.
14) In Stachins (= des Eustachius?) Papiermühle ein kupfernes Öfelein genommen.
15) Dem Friedrich Engel in seinem Garten 2 kupferne Brunneneimer genommen.
16) Zu Derendingen einen Fisch-Knaus gestohlen, welchen er jedoch wieder heimgeben musste.
17) Dem Bühler Appelin (Apollonius, Apollonia?) einen Ofenhafen und einen kleinen Kessel genommen.
18) An unterschiedlichen Orten habe er nachts in die 10 zinnene Kammer-Kacheln entwendet.
19) Der Hausfrau des Johann Lobmiller haben er und der Sing ein Kupferhäfelein und einen kupfernen Napf diebisch entwendet.
Hierauf haben Bürgermeister und Rat dieser Reichsstadt Reuttlingen mit Urteil zu Recht erkannt, dass Hans Knaur und Abraham Wittam dem Scharfrichter übergeben, von ihm gebunden, an die gewöhnliche Richtstatt hinausgeführt, ihre Häupter mit dem Schwert abgeschlagen und sie so vom Leben zum Tod hingerichtet werden sollen, ihnen zu wohlverdienter Straf, andern aber zu abscheulichem (= abschreckendem) Exempel - alles nach kaiserlichem und des Reichs Recht.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7627
Umfang
6 S.
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1619 April 16

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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  • Archivale

Entstanden

  • 1619 April 16

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