Monografie
Pensions-Reglement für die Civil-Staats-Diener : [Gegeben Berlin, den 30sten April 1825]
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 4" Gt 2135
- Extent
-
8 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_Territorialrecht
- Series
-
Deutsches Territorialrecht des 19. Jahrhunderts
- Contributor
-
Friedrich Wilhelm < Preußen, König>
- Published
-
[Berlin] : [Decker] , 1825
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:04 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Friedrich Wilhelm <III.> < Preußen, König>
Time of origin
- [Berlin] : [Decker] , 1825
Other Objects (12)
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Da Wir nach nunmehro wieder hergestelltem Frieden durch eine unter dem 30sten May a.c. ... erlassene Cabinets-Ordre zu approbiren geruhet haben, daß die unter dem dem 3ten September 1792 verhängte Suspension der Militair-Processe ... aufgehoben ... werden soll ... Gegeben Berlin, den 11ten Juny 1795. v. Schleinitz. Circular-Verordnung.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d8671974-437d-451e-9fb6-7a86238db318/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Da Wir nach nunmehro wieder hergestelltem Frieden durch eine unter dem 30sten May a.c. ... erlassene Cabinets-Ordre zu approbiren geruhet haben, daß die unter dem dem 3ten September 1792 verhängte Suspension der Militair-Processe ... aufgehoben ... werden soll ... Gegeben Berlin, den 11ten Juny 1795. v. Schleinitz. Circular-Verordnung.
![Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Hochwohlgebohrner, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und liebe Getreue! Nachdem Wir aus denen verschiedenen, den Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Uns geschehenen Anfragen gewahr worden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen; Als haben Wir solche hiedurch zu heben allergnädigst gut und nöthig gefunden, und des Endes nachstehendes näher bestimmen und festsetzen wollen ... [Gegeben Berlin, den 30sten September 1771.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d2f32290-6976-4386-a559-4a34958dba96/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Hochwohlgebohrner, Würdige, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und liebe Getreue! Nachdem Wir aus denen verschiedenen, den Collateral-Erbschafts-Stempelsatz betreffenden, bey Uns geschehenen Anfragen gewahr worden, was für Zweiffel bey Anwendung Unserer unterm 29sten April 1771. ergangenen disfalsigen Circular-Verordnung annoch vorkommen; Als haben Wir solche hiedurch zu heben allergnädigst gut und nöthig gefunden, und des Endes nachstehendes näher bestimmen und festsetzen wollen ... [Gegeben Berlin, den 30sten September 1771.]

Publicandum. Die Sorgfalt, welche den einländischen Manufakturen gebühret, so wie die Sicherheit der einmal festgesetzten Abgaben, haben Se. Königl. Majestät veranlaßt, schon in den bisherigen Accisegesetzen zu bestimmen, daß auch mit der Post ankommende Waaren, ... einer genauen Visitation unterworfen werden sollen ... : Gegeben Berlin, den 14. April 1796
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b31af36a-3539-4c3a-a5fd-23bc26d147df/full/!306,450/0/default.jpg)