Monografie | Verordnung
Reglement wegen künftiger Einrichtung des Justiz-Wesens in Accise- und Zoll-Sachen : De dato Berlin, den 6. Junius 1795.
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 98 in: 2" An 8630-10
- VD 18
-
90005341
- Umfang
-
[6] Bl., 2°, 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 90005341
- Reihe
-
VD18 digital
- Erschienen
-
[Berlin] : [Decker] , 1795
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:15 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1795
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Beykommende versiegelte Verordnung haben die Accise-Aemter der Churmrrk, eher nicht als am ten a.c. frühe um Uhr auf die Accise-Expedition in Gegenwart aller dasigen auch Brigade-Officanten, wenn sie in loco sind exclusive derer Thorschreiber zu eröffnen, jedoch vor diese verschlossene Ordre von allen Officianten viritim genau besichtigen zu lassen, damit ein jeder sich vollkommen überzeuge, daß solche im Siegel unversehrt ... : Berlin, den 14ten Juny 1782.
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f0cf3ec-15b0-4ddc-bc34-429e50f2232a/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797

Publicandum. Die Sorgfalt, welche den einländischen Manufakturen gebühret, so wie die Sicherheit der einmal festgesetzten Abgaben, haben Se. Königl. Majestät veranlaßt, schon in den bisherigen Accisegesetzen zu bestimmen, daß auch mit der Post ankommende Waaren, ... einer genauen Visitation unterworfen werden sollen ... : Gegeben Berlin, den 14. April 1796
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b31af36a-3539-4c3a-a5fd-23bc26d147df/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/44efebd6-b01d-41b8-8d89-acc4d77d9c82/full/!306,450/0/default.jpg)