Monografie | Verordnung
Regulatif wie es künftig wegen Verpflegung der Rekruten auf den Transports zu Abstellung der dabei eingeschlichenen Mißbräuche gehalten werden soll ... [Sinatum Berlin, den 28. Dezember 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. v. Kannewurff. v. Geusau.]
- Standort
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 125 in: 2" An 8630-10
- VD 18
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90005635
- Umfang
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[2] Bl., 8 S., [1] Bl., 2°, 2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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P_Drucke_VD18
VD18 90005635
- Reihe
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VD18 digital
- Erschienen
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[Berlin] : [Decker] , 1795
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
2025-04-22T14:15:19+0200
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1795
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Publicandum. Demnach bemerkt worden, daß seit einiger Zeit mit ausländischen, und einländisch Pfännerschaftlichen Salze in dem Fürstenthum Halberstadt, und den Grafschaften Hohnstein und Wernigerode ... ein unerlaubter Schleichhandel betrieben worden ... Signatum Berlin, den 12ten Jul. 1795. (L.S.) Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. Struensee
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da Unser Haupt-Banco-Directorium nöthig gefunden hat, mit der äussern Form der Banco-Obligationen eine Veränderung dergestalt zu treffen, daß dieselben gewissermaaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... Berlin, den 2ten März 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. Carmer. Reck. Wöllner. Goldbeck. Thulemeier. An das Cammergericht.
Seine Königl. Majestät von Preussen [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, befehlen Dero Krieges- und Domainen-Cammern, Land-Räthen, Beamten, Magisträten in den Städten, imgleichen Schultzen und Gemeinden auf den Dörfern, auch Capituls-Bedienten, so hiermit berühret werden, und Vorspann zu besorgen oder anzuschaffen schuldig sind, hierdurch in Gnaden, Vorzeigern Pferde von einem Relais zum andern, ohne Entgeld und ohne Aufenthalt anschaffen und abfolgen zu lassen ... [Signatum Berlin, den Auf Sr. Königl. Majest. allergnädigsten Special-Befehl. Vorspann-Paß]
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue! Es sind Zweifel entstanden, in wie fern Eheleute, die aus dem Nachlaß des zuerst Verstorbenen ... gewisse Vortheile erhalten, davon den Collateral-Stempel zu entrichten verbunden sind? ... Gegeben Berlin, den 27sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. d. Reck. v. Wöllner. v. Voß. An das Cammergericht
Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preussen [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Auf Euren gemeinschaftlichen ... Bericht, haben Wir ersehen, daß aus dem Nachlaß des dort verstorbenen Kaufmannes Walther, dessen Bruder zu Angermünde in der Uckermarck eine Summe von 846 Rthlr. 12 Gr. 8 1/5 Pf. zugefallen ist ... [Berlin, den 21sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. d. Reck. v. Voß. An die Magdeburgsche Regierung und Krieges- und Domainen-Cammer.]
Proclamation wegen des Friedens. Nachdem durch des Allerhöchsten Gnade und Seegen zwischen Sr. Königl. Majestät von Preussen, unserm allergnädigsten Herrn, an einem, und der Französischen Republik am andern Theile, in der Stadt Basel am 5ten April dieses Jahres ein erwünschter Friede geschlossen ...