Monografie | Verordnung
Regulatif wie es künftig wegen Verpflegung der Rekruten auf den Transports zu Abstellung der dabei eingeschlichenen Mißbräuche gehalten werden soll ... [Sinatum Berlin, den 28. Dezember 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. v. Kannewurff. v. Geusau.]
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 125 in: 2" An 8630-10
- VD 18
-
90005635
- Extent
-
[2] Bl., 8 S., [1] Bl., 2°, 2°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_VD18
VD18 90005635
- Series
-
VD18 digital
- Published
-
[Berlin] : [Decker] , 1795
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:15 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Time of origin
- [Berlin] : [Decker] , 1795
Other Objects (12)

Publicandum. Demnach bemerkt worden, daß seit einiger Zeit mit ausländischen, und einländisch Pfännerschaftlichen Salze in dem Fürstenthum Halberstadt, und den Grafschaften Hohnstein und Wernigerode ... ein unerlaubter Schleichhandel betrieben worden ... Signatum Berlin, den 12ten Jul. 1795. (L.S.) Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. Struensee
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da Unser Haupt-Banco-Directorium nöthig gefunden hat, mit der äussern Form der Banco-Obligationen eine Veränderung dergestalt zu treffen, daß dieselben gewissermaaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... Berlin, den 2ten März 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. Carmer. Reck. Wöllner. Goldbeck. Thulemeier. An das Cammergericht.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4d7530b0-22b4-4bcc-87a3-5789c5dfcd65/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da Unser Haupt-Banco-Directorium nöthig gefunden hat, mit der äussern Form der Banco-Obligationen eine Veränderung dergestalt zu treffen, daß dieselben gewissermaaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... Berlin, den 2ten März 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. Carmer. Reck. Wöllner. Goldbeck. Thulemeier. An das Cammergericht.
![Seine Königl. Majestät von Preussen [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, befehlen Dero Krieges- und Domainen-Cammern, Land-Räthen, Beamten, Magisträten in den Städten, imgleichen Schultzen und Gemeinden auf den Dörfern, auch Capituls-Bedienten, so hiermit berühret werden, und Vorspann zu besorgen oder anzuschaffen schuldig sind, hierdurch in Gnaden, Vorzeigern Pferde von einem Relais zum andern, ohne Entgeld und ohne Aufenthalt anschaffen und abfolgen zu lassen ... [Signatum Berlin, den Auf Sr. Königl. Majest. allergnädigsten Special-Befehl. Vorspann-Paß]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/56b9266c-70b9-4e22-8fe8-360eff1f0baa/full/!306,450/0/default.jpg)
Seine Königl. Majestät von Preussen [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, befehlen Dero Krieges- und Domainen-Cammern, Land-Räthen, Beamten, Magisträten in den Städten, imgleichen Schultzen und Gemeinden auf den Dörfern, auch Capituls-Bedienten, so hiermit berühret werden, und Vorspann zu besorgen oder anzuschaffen schuldig sind, hierdurch in Gnaden, Vorzeigern Pferde von einem Relais zum andern, ohne Entgeld und ohne Aufenthalt anschaffen und abfolgen zu lassen ... [Signatum Berlin, den Auf Sr. Königl. Majest. allergnädigsten Special-Befehl. Vorspann-Paß]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue! Es sind Zweifel entstanden, in wie fern Eheleute, die aus dem Nachlaß des zuerst Verstorbenen ... gewisse Vortheile erhalten, davon den Collateral-Stempel zu entrichten verbunden sind? ... Gegeben Berlin, den 27sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. d. Reck. v. Wöllner. v. Voß. An das Cammergericht](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/391e9d5c-aade-4e84-9cbe-e1e8622a837e/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue! Es sind Zweifel entstanden, in wie fern Eheleute, die aus dem Nachlaß des zuerst Verstorbenen ... gewisse Vortheile erhalten, davon den Collateral-Stempel zu entrichten verbunden sind? ... Gegeben Berlin, den 27sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. d. Reck. v. Wöllner. v. Voß. An das Cammergericht
![Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preussen [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Auf Euren gemeinschaftlichen ... Bericht, haben Wir ersehen, daß aus dem Nachlaß des dort verstorbenen Kaufmannes Walther, dessen Bruder zu Angermünde in der Uckermarck eine Summe von 846 Rthlr. 12 Gr. 8 1/5 Pf. zugefallen ist ... [Berlin, den 21sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. d. Reck. v. Voß. An die Magdeburgsche Regierung und Krieges- und Domainen-Cammer.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/db1c6fb8-f230-4829-ac30-928ca637985a/full/!306,450/0/default.jpg)
Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preussen [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Auf Euren gemeinschaftlichen ... Bericht, haben Wir ersehen, daß aus dem Nachlaß des dort verstorbenen Kaufmannes Walther, dessen Bruder zu Angermünde in der Uckermarck eine Summe von 846 Rthlr. 12 Gr. 8 1/5 Pf. zugefallen ist ... [Berlin, den 21sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. d. Reck. v. Voß. An die Magdeburgsche Regierung und Krieges- und Domainen-Cammer.]

Proclamation wegen des Friedens. Nachdem durch des Allerhöchsten Gnade und Seegen zwischen Sr. Königl. Majestät von Preussen, unserm allergnädigsten Herrn, an einem, und der Französischen Republik am andern Theile, in der Stadt Basel am 5ten April dieses Jahres ein erwünschter Friede geschlossen ...

Publicandum. Nachdem zwischen Seiner Königlichen Majestät von Preußen Unserm allergnädigsten Herrn und Ihrer Majestät dem Kaiser aller Reußen, über verschiedene die gänzliche Auflösung der ehemaligen Republik Pohlen und die Theilung ihres Gebiets betreffende Gegenstände, unter dem 15./20. Januar laufenden Jahres zu St. Petersburg eine besondere Convention geschlossen worden ... : Gegeben Berlin den 15ten September 1797
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86f7b40c-fc77-4972-9dd2-4434c99bcb29/full/!306,450/0/default.jpg)