Monografie | Verordnung
Publicandum. Nachdem zwischen Seiner Königlichen Majestät von Preußen Unserm allergnädigsten Herrn und Ihrer Majestät dem Kaiser aller Reußen, über verschiedene die gänzliche Auflösung der ehemaligen Republik Pohlen und die Theilung ihres Gebiets betreffende Gegenstände, unter dem 15./20. Januar laufenden Jahres zu St. Petersburg eine besondere Convention geschlossen worden ... : Gegeben Berlin den 15ten September 1797
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 94 in: 2"An 8630-11
- VD 18
-
90017153
- Umfang
-
[4] Bl, 2°, 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 90017153
- Reihe
-
VD18 digital
- Erschienen
-
[Berlin] : [Decker] , 1797
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:16 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1797
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Proclamation wegen des Friedens. Nachdem durch des Allerhöchsten Gnade und Seegen zwischen Sr. Königl. Majestät von Preussen, unserm allergnädigsten Herrn, an einem, und der Französischen Republik am andern Theile, in der Stadt Basel am 5ten April dieses Jahres ein erwünschter Friede geschlossen ...

Publicandum. Die Sorgfalt, welche den einländischen Manufakturen gebühret, so wie die Sicherheit der einmal festgesetzten Abgaben, haben Se. Königl. Majestät veranlaßt, schon in den bisherigen Accisegesetzen zu bestimmen, daß auch mit der Post ankommende Waaren, ... einer genauen Visitation unterworfen werden sollen ... : Gegeben Berlin, den 14. April 1796
![Publicandum. Seine Königliche Majestät von Preussen [et]c. [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr haben, da die verbothene Ausfuhr des Getreides ins Ausland, aller zur Verhütung derselben bisher getroffenen Maasregeln ungeacht, von neuem überhand nimmt ... verordnet ... : Berlin, den 9ten November 1795](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3c2bab5c-cd38-4d9a-b19c-8d9601d57c74/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum. Seine Königliche Majestät von Preussen [et]c. [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr haben, da die verbothene Ausfuhr des Getreides ins Ausland, aller zur Verhütung derselben bisher getroffenen Maasregeln ungeacht, von neuem überhand nimmt ... verordnet ... : Berlin, den 9ten November 1795

Nach dem Rathschluß des Höchsten Gebieters der Welt ist das Königliche Haus und Land in eine gerechte tiefe Betrübniß versetzt worden durch das am 28ten dieses Abends nach 10 Uhr erfolgte Absterben des zweyten Sohnes Seiner Majestät des Königs, des Durchlauchtigsten Prinzen und Herrn Herrn Friedrich Ludwig Carl, Prinzen von Preußen und Coadjutors des Johanniter-Ordens-Heermeisterthums ...

Publicandum. Demnach bemerkt worden, daß seit einiger Zeit mit ausländischen, und einländisch Pfännerschaftlichen Salze in dem Fürstenthum Halberstadt, und den Grafschaften Hohnstein und Wernigerode ... ein unerlaubter Schleichhandel betrieben worden ... Signatum Berlin, den 12ten Jul. 1795. (L.S.) Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. Struensee
![Publicandum. Seine Königliche Majestät von Preussen [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, haben in Erfahrung gebracht, daß den, zu den Aemtern und Adelichen Brauereyen in der Kurmark gewidmeten Dorfschaften, von den Beamten und Herrschaften verwehret werde, das Bier zu den vorfallenden Gelagen und Ausrichtungen ... entweder aus den Braukrügen oder aus den Städten zu nehmen ... : So geschehen und gegeben zu Berlin, am 4ten May 1796](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dc7fcf61-b5d9-477c-beba-f6da8e258837/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum. Seine Königliche Majestät von Preussen [et]c. [et]c. Unser allergnädigster Herr, haben in Erfahrung gebracht, daß den, zu den Aemtern und Adelichen Brauereyen in der Kurmark gewidmeten Dorfschaften, von den Beamten und Herrschaften verwehret werde, das Bier zu den vorfallenden Gelagen und Ausrichtungen ... entweder aus den Braukrügen oder aus den Städten zu nehmen ... : So geschehen und gegeben zu Berlin, am 4ten May 1796

Ein neuer höchst schmerzlicher Verlust hat nach dem allweisen Willen der Vorsehung das Königliche Haus und alle getreue Unterthanen abermals in Trauer versetzt, da es dem Herrn der Welt gefallen hat, über das theure Leben Ihro Majestät der Allerdurchlauchtigsten Fürstin und Frau, Frauen Elisabeth Christine verwittweten Königin von Preussen ... nach einer Krankheit von 12 Tagen zu gebieten, und sie am 13. dieses im 82ten Jahre ihres preißwürdigen Lebens aus dieser Welt abzufordern ...
![Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor! Hochwohlgebohrne, Würdige, Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und Liebe Getreue! Nachdem Wir allerhöchst Selbst zu erklären geruhet: Daß das Verbrechen der beleidigten Majestät für eine gesetzmäßige Wechselseitige Enterbungs-Ursache zwischen Eltern und Kindern gelten solle ... : Gegeben Berlin, den 13. December 1773.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cd1b69e4-c28e-4693-b683-b2137eecea70/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friderich, König von Preußen, Marggraff zu Brandenburg; des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor! Hochwohlgebohrne, Würdige, Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, besonders Liebe und Liebe Getreue! Nachdem Wir allerhöchst Selbst zu erklären geruhet: Daß das Verbrechen der beleidigten Majestät für eine gesetzmäßige Wechselseitige Enterbungs-Ursache zwischen Eltern und Kindern gelten solle ... : Gegeben Berlin, den 13. December 1773.
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da Unser Haupt-Banco-Directorium nöthig gefunden hat, mit der äussern Form der Banco-Obligationen eine Veränderung dergestalt zu treffen, daß dieselben gewissermaaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... Berlin, den 2ten März 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. Carmer. Reck. Wöllner. Goldbeck. Thulemeier. An das Cammergericht.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4d7530b0-22b4-4bcc-87a3-5789c5dfcd65/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da Unser Haupt-Banco-Directorium nöthig gefunden hat, mit der äussern Form der Banco-Obligationen eine Veränderung dergestalt zu treffen, daß dieselben gewissermaaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... Berlin, den 2ten März 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. Carmer. Reck. Wöllner. Goldbeck. Thulemeier. An das Cammergericht.
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue! Es sind Zweifel entstanden, in wie fern Eheleute, die aus dem Nachlaß des zuerst Verstorbenen ... gewisse Vortheile erhalten, davon den Collateral-Stempel zu entrichten verbunden sind? ... Gegeben Berlin, den 27sten July 1795. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl. v. Blumenthal. v. Heinitz. v. Werder. v. d. Reck. v. Wöllner. v. Voß. An das Cammergericht](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/391e9d5c-aade-4e84-9cbe-e1e8622a837e/full/!306,450/0/default.jpg)