- Location
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Hamburger Lehrerbibliothek -- Pd 57:37
- Extent
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2", 24 Seiten
- Language
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Deutsch
- Notes
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[Preußen]
- Published
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[Berlin] : [Decker] , 1807
- URN
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urn:nbn:de:gbv:18-5-PPN17681389310
- PURL
- Last update
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09.04.2025, 1:26 PM CEST
Data provider
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Time of origin
- [Berlin] : [Decker] , 1807
Other Objects (12)

Da die unterm 10. August 1712 emanirte Post-Ordnung, durch die seitdem bey dem Königlichen Post-Wesen getroffenen Verbesserungs-Anstalten, und die deshalb von Zeit zu Zeit erlassene Verordnungen, in den mehresten Gegenständen nähere Bestimmungen und Erläuterungen erhalten ... So ist resolvirt worden ...eine erneuerte und erweiterte allgemeine Post-Ordnung für sämmtliche Königliche Provinzien entwerfen zu lassen. Dem Post-Amt zu werden demnach von dieser neuen Post-Ordnung ... anbey Exemplaria zugefertiget ... Berlin, den 30. Januar 1783
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86f7b40c-fc77-4972-9dd2-4434c99bcb29/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Würdiger und Hochgelahrter, Lieber Getreuer! Unser Haupt-Banco-Direktorium hat für nöthig gefunden, mit der Form der Banko-Obligationen eine solche Veränderung zu treffen, daß dieselbe gewissermaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... so werdet Ihr und sämmtliche Presbyterien auch Prediger hierdurch gnädigst befehliget ... Berlin, den 15sten April 1795. Thulemeier. Thym.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3ff7c3d6-d3dc-407a-a58a-7dd0e755723a/full/!306,450/0/default.jpg)