Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] Bl
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 11891688
- VD 18
-
11891688
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 41 in: 2"An 8630-11
- Reihe
-
VD18 digital
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
15.12.2023, 09:01 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1796
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![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c4e61511-7ef9-4517-bc42-598f35cc0b64/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c7722100-0a1a-428a-90a2-a713e5cade84/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Ihr werdet Euch erinnern, daß nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I. Tit. 8. § 11. bey Zufertigung von Contumacial-Bescheiden ein Attest von dem Postamte des Abgangs; und bey andern an einen Beklagten zu erlaßenden Verordnungen, nach Tit. 7. §. 26. ein dergleichen Attest von dem Postamte des Orts, wohin die Citation gerichtet ist, als hinlängliche Documenta insinuationis angenommen werden ... : [Gegeben Berlin, den 23sten Januar 1797]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e91db63f-5cf0-47c7-bdbe-cc811c48aaa9/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Hochwohlgebohrner, Wohlgebohrne, Veste und Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue! Da Wir aus den eingekommenen Tabellen von dem zu den Mieths-Contracten verbrauchten Stempel-Papier bemercket haben ... So gehet in Verfolg sothaner Verordnung, und derselben gemäß, Unsere allergnädigste Willens-Meynung dahin: daß 1) zwar alle schrftliche Mieths-Contracte bis Dreyßig Rthlr. und darunter ganz Stempelfrey seyn ... Berlin, den 25sten Sept. 1771](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/33bbc2e7-8c64-44d9-a4d1-ae35065d85ba/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgeborner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! In Verfolg Unsers wegen der Edictal-Citationen, bey welchen eine oder die andere von den auf dem Feld-Etat und ausserhalb Landes annoch befindlichen Militair-Personen ein Interesse haben können, unter dem 19ten v. M. an Euch erlassenen Circularis ergehet hierdurch Unser gnädigster Befehl ... Gegeben Berlin, den 16ten November 1795. ... An das Kammergericht](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e28fd884-6925-4008-bfc0-5712e4fb6d05/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgeborner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! In Verfolg Unsers wegen der Edictal-Citationen, bey welchen eine oder die andere von den auf dem Feld-Etat und ausserhalb Landes annoch befindlichen Militair-Personen ein Interesse haben können, unter dem 19ten v. M. an Euch erlassenen Circularis ergehet hierdurch Unser gnädigster Befehl ... Gegeben Berlin, den 16ten November 1795. ... An das Kammergericht
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgeborne, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Wir lassen Euch hierdurch bekannt machen, daß, da das Corps Unsers Generallieutenants von Romberg demobil gemacht worden, es der Euch unter dem 16ten v. M. aufgegebenen Notificationen von Edictal-Citationen ... an den Captain von Foris nicht weiter bedürfe ... Gegeben Berlin, den 7ten December 1795. ... An das Kammergericht](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9156465d-4d47-4cc6-88b6-2db3935cb279/full/!306,450/0/default.jpg)
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Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrner, Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da Unser Haupt-Banco-Directorium nöthig gefunden hat, mit der äussern Form der Banco-Obligationen eine Veränderung dergestalt zu treffen, daß dieselben gewissermaaßen au Porteur gestellet ... werden soll ... Berlin, den 2ten März 1795. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special-Befehl. Carmer. Reck. Wöllner. Goldbeck. Thulemeier. An das Cammergericht.
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