Monografie
Formulare Wie die Frucht- und Wein-Status einzurichten : Status Uber die ... Fürs Jahr 1752. eingegangene ... Früchten, Heu und Strohe ...
- Location
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4-10 Folio RES
- VD 18
-
VD18 14342936
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
-
Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
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[S.l.] , 1752
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.35160
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-351608
- Last update
-
03.05.2025, 8:06 AM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1752
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Demnach man ein- für allemahl verordnet hat, und will, daß der von denen Cameral-Receptoribus biß hiehin erfordert-wordene jährliche Frucht- und Wein-Status, und zwarn einer besonders über die Früchten, Heu- und Strohe- sodann auch einer ins besondere über die Weine von denenselben fürohin alljährlich auf den 1ten December, und somithin auch für gegenwärtiges Jahr gantz ohnfehlbahr anhero eingesendet ... : Mannheim den 16. Novembris. 1754

Demnach man zu wissen verlanget, wie viel Früchten, Heu- und Strohe, im gleichen Wein, bey der für dieses Jahr eingegangen, und etwa von vorigem Jahr noch vorräthig seyn mögte, auch was davon zu Bestreithung deren Besoldungen und sonstiger nöthiger Ausgaaben erforderlich seye, forth nach deren Abzug zu Churfürstl. Gnädigster Disposition annoch übrig verbleibe; Als wird ... anbefohlen ... : Mannheim den 22ten November 1752
![Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fd767b39-50d7-4557-ac1f-0f82739054e7/full/!306,450/0/default.jpg)
Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754
![Copia. Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/34fedbc7-c296-43ca-a421-e83172747cd2/full/!306,450/0/default.jpg)
Copia. Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754

Demnach man zu Beybehaltung guter Ordnung und Richtigkeit verordnet hat und wissen will, daß sogleich bey Empfang dieses die auf denen Herrschafftlichen Speicheren gebraucht werdende Frucht-Maaßungen, als Firnsel, Simmeren, Immel, und wie solche zum Frucht-Ein- und Ausmessen bestimmet seynd, ad normam deren auf denen Raths-Häußeren befindlichen Mutter-Maaßungen parificiret- und abgezogen- ... : Mannheim den 23ten November 1756

Es ist zwar zeithero bey denen Chur-Pfältzischen Receptoribus üblich und schier allgemein gewesen, daß in gar keiner bestimten Zeit die abgehaltene Frucht-Zehenden-Steigungs-Protocoll ad ratificandum eingeschicket worden seynd, gleichwie aber zu mehreren beliebter Ordnung einen Terminum zu Abhaltung deren Versteigung und Einsendung deren Protocollen und zwarn jederzeit inskünftige ad 1mam Julii fest zu setzen man für nötig zu seyn erachtet ... : Mannheim den 28ten Junii 1756

Demnach Ihro Churfürstliche Durchleucht Vermög Gnädigsten Rescripti vom 15. dieses Gnädigst verordnet haben, daß ab denen bey Dero Inhalts des von dasigem eingelangten vormjährigen Frucht-Status, nach Abzug deren Besoldungen und sonstigen Ausgaben übrig verbleibenden Früchten solchen Jahrs das Korn ad ... : Mannheim den 21. Februarii 1753
![Nachdeme in Gefolg des unterm 28ten Februarii nächsthin eingelangten Churfürstl. Gnädigsten Rescripti ab denen bey der [...] Inhalts des vom [...] eingelangten vormjährigen Frucht-Status, nach Abzug deren Besoldungen und sonstigen Ausgaaben überig verbleibenden Früchten solchen Jahrs [...] zu Behueff der dies Jährigen Commiss-Erfordernus für die in hiesigen Churfürstlichen Landen liegende Kriegs-Völckere ... völlig verwendet werden solle ... : Mannheim den 12ten Martii. 1754](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/eb280ce2-6139-4273-9d60-31d87e491d5d/full/!306,450/0/default.jpg)