Monografie
Bestallungs-Puncten und respectivè Revers Eines Evangelisch-Reformirten Rectoris Scholae Trivialis
- Location
-
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Heid. Hs. 579
- VD 18
-
VD18 90427459
- Extent
-
[2] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
-
Sonstige digitalisierte Literatur
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Sonstige digitalisierte Literatur
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
-
[S.l.] , 1750
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
-
10.11588/diglit.28124
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-281248
- Last update
-
04.06.2025, 1:49 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1750
Other Objects (12)

Gleichwie von dem Chur-Pfältzischen Ober-Jägermeisterey-Amt an sämtliche Forstmeistere unterm 6ten hujus die Verordnung dahin erlassen worden, führohin die Frevel Registere ohnfehlbar ... primâ Martii, und respectivè 1ma Septembris jeden Jahrs in triplo einzusenden ... : Mannheim den 17. December 1756
![Nachdeme man nacher dieses Jahr einen besonderen Herbst-Schreiber von hier nicht abschicken wird, sonderen entschlossen hat, daß durch sothane ihme ohnehin Ambts halber obliegende Verrichtung dermahlen versehen werden solle; Als wird des Ends ermeltem anliegende gedruckte Herbst-Institution und vorm-jährigen Herbst-Register mit dem ernstlichen Befehl hiemit zugeschicket, daß derselbe nach denen sothaner Instruction vorgeschriebenen hierunter für ihn sich fügenden Puncten erwehnter Herbst-Verwaltung dessen geleisteten theueren Eyds-Pflichten gemäß, fleißig, embsig- und treulich vorstehen ... : Mannheim den [...] 17[..]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5b8f825c-8c62-4542-bcdd-0e0268f94bd3/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme man nacher dieses Jahr einen besonderen Herbst-Schreiber von hier nicht abschicken wird, sonderen entschlossen hat, daß durch sothane ihme ohnehin Ambts halber obliegende Verrichtung dermahlen versehen werden solle; Als wird des Ends ermeltem anliegende gedruckte Herbst-Institution und vorm-jährigen Herbst-Register mit dem ernstlichen Befehl hiemit zugeschicket, daß derselbe nach denen sothaner Instruction vorgeschriebenen hierunter für ihn sich fügenden Puncten erwehnter Herbst-Verwaltung dessen geleisteten theueren Eyds-Pflichten gemäß, fleißig, embsig- und treulich vorstehen ... : Mannheim den [...] 17[..]

Demnach man nicht nur zu Abstellung deren bey denen Herrschafftlichen kleinen Zehenden verschiedentlich eingeschlichenen Unterschleiffen, sonderen auch zu möglicher hinwidriger Beybringung deren vielen theils entrissenen und geschmählerten Herrschafftlichen Zehend-Gerechtsamen verordnet hat und will, daß ... : Mannheim den 10ten Novembris 1756

Es ist zwar von dem Chur-Pfälzischen Ehegericht allschon unterm 18. Juny 1745 ein ... Generale in Druck ausgelassen ... Als hat das Chur-Pfälzische Ehegericht für nöthig erachtet, mehrermeldte General Verordnung ... zu erneuern ... wie folget, im Druck ausgehen zu lassen: Ehegerichtliche General Verordnung ... : Heidelberg, den 18. Sept. 1772
