Monografie
Bestallungs-Puncten und respectivè Revers Eines Evangelisch-Reformirten Rectoris Scholae Trivialis
- Location
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- Heid. Hs. 579
- VD 18
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VD18 90427459
- Extent
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[2] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
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Sonstige digitalisierte Literatur
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Sonstige digitalisierte Literatur
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
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[S.l.] , 1750
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.28124
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-281248
- Last update
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04.06.2025, 1:49 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1750
Other Objects (12)
Gleichwie von dem Chur-Pfältzischen Ober-Jägermeisterey-Amt an sämtliche Forstmeistere unterm 6ten hujus die Verordnung dahin erlassen worden, führohin die Frevel Registere ohnfehlbar ... primâ Martii, und respectivè 1ma Septembris jeden Jahrs in triplo einzusenden ... : Mannheim den 17. December 1756
Nachdeme man nacher dieses Jahr einen besonderen Herbst-Schreiber von hier nicht abschicken wird, sonderen entschlossen hat, daß durch sothane ihme ohnehin Ambts halber obliegende Verrichtung dermahlen versehen werden solle; Als wird des Ends ermeltem anliegende gedruckte Herbst-Institution und vorm-jährigen Herbst-Register mit dem ernstlichen Befehl hiemit zugeschicket, daß derselbe nach denen sothaner Instruction vorgeschriebenen hierunter für ihn sich fügenden Puncten erwehnter Herbst-Verwaltung dessen geleisteten theueren Eyds-Pflichten gemäß, fleißig, embsig- und treulich vorstehen ... : Mannheim den [...] 17[..]
Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756
Demnach man Hoff-Cammer die Herbst-Verwaltung bey der für dieses Jahr (weßfalls derselbe täglich Diaeten zu geniessen) aufzutragen bewogen worden; Als wird solchemnach ermeldtem anliegende gedruckte Herbst-Instruction samt denen Herbst-Actis und vormjährigen Herbst-Register ... zugefertiget ... : Mannheim den 17[..]
Gleichwie sich in der That geäußeret hat, daß die Zollfrevel und Waldrug-Extantien mehrentheils daher rühren, weilen gegen die extraneos gemeiniglich in Contumaciam fürgeschritten- und die Straffen andictiret- solche aber wegen der von ihren Aemteren unterbleibender sistirung nicht eingebracht werden ... : Mannheim den 5ten Martii 1756