Monografie
Bestallungs-Puncten und respective Revers worauf ein zeitlicher Glöckner mittelst Handtreu an Eydesstatt verpflichtet wird
- Location
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 6082-2 A Folio RES
- VD 18
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VD18 14255391
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
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Sonstige digitalisierte Literatur
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Sonstige digitalisierte Literatur
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
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[S.l.] , 1750
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.27242
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-272424
- Last update
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04.06.2025, 1:53 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1750
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Gleichwie von dem Chur-Pfältzischen Ober-Jägermeisterey-Amt an sämtliche Forstmeistere unterm 6ten hujus die Verordnung dahin erlassen worden, führohin die Frevel Registere ohnfehlbar ... primâ Martii, und respectivè 1ma Septembris jeden Jahrs in triplo einzusenden ... : Mannheim den 17. December 1756

Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756

Obwohlen in dem mit der Ober-Rheinischer Ritterschafft unterm 16. November 1748. errichtetem Recess austrücklich enthalten, und versehen ist, daß wegen der Zoll-Befreyung deren vielen Unterschleiffen halber die Attestata nicht von denen Ritterschafftlichen Beambten, und Bedienten, sonderen von denen Ritter-Glieder selbst händig ertheilt, und beglaubiget werden sollen ... : Mannheim den 1. December 1752

Bey denen für das 1755te Jahr von denen Cameral-Receptoren abgelegten Rechnungen hat man verschiedentlich wahrgenommen, wie daß nahmhaffte Waldrug-Straffen hie und da annoch zuruck stehen, deren Beybringung der Ursachen halben difficultiret wird, weilen die Waldrugen nicht ordentlich- ... sondern lang nach gehaltener Waldrug denen Receptoribus zugeschicket werden ... : Mannheim den 28. August 1756
