Monografie
Bestallungs-Puncten und respective Revers worauf ein zeitlicher Glöckner mittelst Handtreu an Eydesstatt verpflichtet wird
- Location
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 6082-2 A Folio RES
- VD 18
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VD18 14255391
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
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Sonstige digitalisierte Literatur
UBHD
Druckschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Sonstige digitalisierte Literatur
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
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[S.l.] , 1750
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.27242
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-272424
- Last update
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03.05.2025, 8:06 AM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1750
Other Objects (12)

Gleichwie von dem Chur-Pfältzischen Ober-Jägermeisterey-Amt an sämtliche Forstmeistere unterm 6ten hujus die Verordnung dahin erlassen worden, führohin die Frevel Registere ohnfehlbar ... primâ Martii, und respectivè 1ma Septembris jeden Jahrs in triplo einzusenden ... : Mannheim den 17. December 1756

Demnach man zu Beybehaltung guter Ordnung und Richtigkeit verordnet hat und wissen will, daß sogleich bey Empfang dieses die auf denen Herrschafftlichen Speicheren gebraucht werdende Frucht-Maaßungen, als Firnsel, Simmeren, Immel, und wie solche zum Frucht-Ein- und Ausmessen bestimmet seynd, ad normam deren auf denen Raths-Häußeren befindlichen Mutter-Maaßungen parificiret- und abgezogen- ... : Mannheim den 23ten November 1756
![Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fd767b39-50d7-4557-ac1f-0f82739054e7/full/!306,450/0/default.jpg)
Gleichwie die an die Unterthanen des Ober-Ambts [...] dieses Jahr beschehene Frucht-Ausleihung, auf die von dasigem Ober-Ambt eingeschickte Versicherung, und Gewöhrung, daß solche Früchten von denen Unterthanen nebst dem Aufmaaß nechsten Martini gantz ohnfehlbahr hinwieder werden Gnädigster Herrschafft ersetzet werden, erfolget ist ... : Mannheim den 3ten September 1754

Es haben die bis anhero besonders in denen Zoll-Frevel Straffen so zahlreich vorkommende Liquidations-Posten nichts anderes zu erkennen gegeben, als daß bey Betrettung deren insonderheit ausherrischen Zoll-Defraudanten, nicht genugsame Vorsicht gebrauchet ... So ergehet hiermit die ernst-gemessene Verordnung mittels welcher man wenigstens den Anwachs deren künftigen Frevel-Straffen, nicht zur Liquidation sondern zur würcklichen Zahlung zu beförderen vermeinet ... : Mannheim den 16ten Decembis 1757
