Monografie
Status Was und wie viel an Frucht-Sorten bey der Receptur [...] in dem abgewichenen 1756ten Jahr eingegangen, und nach Abzug deren Besoldungen, und sonstig herkommlichen Ausgaabs-Posten ... dermahlen annoch zur Gnädigster Disposition Effective zu Speicher vorräthig verbleiben : Einnahm Korn ...
- Location
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4-10 Folio RES
- VD 18
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VD18 14344025
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
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Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
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[S.l.] , 1757
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.35377
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-353772
- Last update
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04.06.2025, 1:52 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1757
Other Objects (12)
Demnach man zu wissen verlanget, wie viel Früchten, Heu- und Strohe, im gleichen Wein, bey der für dieses Jahr eingegangen, und etwa von vorigem Jahr noch vorräthig seyn mögte, auch was davon zu Bestreithung deren Besoldungen und sonstiger nöthiger Ausgaaben erforderlich seye, forth nach deren Abzug zu Churfürstl. Gnädigster Disposition annoch übrig verbleibe; Als wird ... anbefohlen ... : Mannheim den 22ten November 1752
Nachdeme man nacher dieses Jahr einen besonderen Herbst-Schreiber von hier nicht abschicken wird, sonderen entschlossen hat, daß durch sothane ihme ohnehin Ambts halber obliegende Verrichtung dermahlen versehen werden solle; Als wird des Ends ermeltem anliegende gedruckte Herbst-Institution und vorm-jährigen Herbst-Register mit dem ernstlichen Befehl hiemit zugeschicket, daß derselbe nach denen sothaner Instruction vorgeschriebenen hierunter für ihn sich fügenden Puncten erwehnter Herbst-Verwaltung dessen geleisteten theueren Eyds-Pflichten gemäß, fleißig, embsig- und treulich vorstehen ... : Mannheim den [...] 17[..]
Demnach Churfürstliche Landes Regierung bereits unterm 7ten Decembris nup. denen Ober-Aemteren per Generale verordnet, daß die in beträchtlicher Menge und ordentlicher Cultur angebauet werdende sogenannte Dickwurtzlen, alio nomine Mangold- oder Sau-Rüben nach Maaß der unterm 25ten Februarii 1746. und 9ten Februarii 1758. wegen Anbau- und Verzehendung deren Grundbieren emanirter General-Verordnung, zu Abwendung all besorglichen Zehend-Abbruchs, oder zwischen dem groß- und kleinen Zehend-Herren entstehen könnender Irrungen, verzehendet werden sollen; So hat ... : Mannheim den 8ten Januarii 1763
Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756
Obwohlen in dem mit der Ober-Rheinischer Ritterschafft unterm 16. November 1748. errichtetem Recess austrücklich enthalten, und versehen ist, daß wegen der Zoll-Befreyung deren vielen Unterschleiffen halber die Attestata nicht von denen Ritterschafftlichen Beambten, und Bedienten, sonderen von denen Ritter-Glieder selbst händig ertheilt, und beglaubiget werden sollen ... : Mannheim den 1. December 1752
Bey denen für das 1755te Jahr von denen Cameral-Receptoren abgelegten Rechnungen hat man verschiedentlich wahrgenommen, wie daß nahmhaffte Waldrug-Straffen hie und da annoch zuruck stehen, deren Beybringung der Ursachen halben difficultiret wird, weilen die Waldrugen nicht ordentlich- ... sondern lang nach gehaltener Waldrug denen Receptoribus zugeschicket werden ... : Mannheim den 28. August 1756
Gleichwie man zu beförderender Erörterung deren von ein- so anderen Receptoribus in liquidatione nachgeführet-werdender extantien resolvirt hat, daß künfftighin sambtliche dergleichen nachführende ... Posten jedesmahlen specificè und gantz umständlich cum causis debendi bemercket werden sollen ... : Mannheim den 4ten September 1754
Nachdeme man verschiedentlich wahrgenommen, daß bey ein- und anderen Herrschafftlichen Recepturen die eingehende Gefäll und Rhenten von ein- so anderen debenten strittig gemacht, und sogar Verschiedene gäntzlich zuruckbleiben ...; Als wird ... ernstgemessen anbefohlen, inner Zeit vierzehen Tägen ... anhero zuberichten ... : Mannheim den 15ten May 1756