Archivbestand

Geheimer Rat als Rekursbehörde (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
1924 vom Württ. Verwaltungsgerichtshof abgegeben.
Inhalt und Bewertung
Enthält, allerdings nicht systematisch geordnet: Verfahrensakten aus der Tätigkeit des Geh. Rats in Verwaltungsgerichtssachen 1819-1876, u. a. in Zensurangelegenheiten, allgemeinen Polizeisachen, Nachdruck- und Pressevergehen, Besoldungsangelegenheiten der Staatsbediensteten.

Behördengeschichte: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die seit langem zu den unabdingbaren Erfordernissen eines Rechtstaats gehört, ist eine Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten des öffentlichen Rechts. Sie ergibt sich aus der Handhabung der Verwaltung. Im verwatngsrechtlichen Verfahren konnen somit sowohl eine Behörde, wie aber auch der einzelne Staatsbürger oder ein vorübergehend gebildeter Zusammenschluß von Staatsbürgern Kläger sein, während der Beklagte immer eine Behörde ist, von der ein strittig gewordener Verwaltungsakt ausgegangen ist. Einen Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung des Landesherrn kann man bereits im alten deutschen Reich in Form der sogenannten Austräge, d.h. kaiserliche Kommissionen erhoben im summarischen Verfahren oder in Extrajudicialappellationen Klage vor einem der obersten Reichsgerichte, dem Reichskammergericht oder dem Reichshofrat. In Württemberg bestand bis zum Jahr 1805 ein Rechtsschutz gegenüber obrigkeitlichen Verfügungen im Rahmen der landständischen Verfassung: der "Austrag" erfolgte vor dem Regierungskollegium, dem Oberrat, die Erledigung der Sache durch Vergleich, Spruch in der Güte oder durch Urteil. Das Ende des alten Reiches und des absoluten Königtums machten auch eine grundlegende Neuordnung des Verwaltungsrechts erforderlich, zumal sich der Grundsatz der Gewaltentrennung durchsetzte. In Württemberg folgten von 1811 an Gutachten und Beratungen über die Art eines Rekurses gegen die Verfügungen der Verwaltungsbehörden. Sie führten dazu, daß nach Wiedererrichtung des Geheimen Rates diesem durch Erlaß vom 25. September 1819 (Reyscher, XI, S. 1216) unter anderem auch die Entscheidung über Rekurse gegen die Verfügungen der Minister bzw. Departementchefs übertragen wurde. Damit war in Württemberg nicht dem Namen, wohl aber der Sache nach die Verwaltungsgerichtsbarkeit konstruiert, die durch den Geheimen Rat als Rekursbehörde auf der Grundlage des "Gesetzes in Betreff der Strafrekurse" vom 26. Juni 1821 (Reg. Bl. 369 ff.), im Geschäftsgang kurz ekursgesetz bezeichnet, in rechtsschöpferischer Tätigkeit im Sinne des heutigen Begriffs entwickelt wurde. Durch Gesetz vom 16. Februar 1876 (Reg. Bl. 485), das am 1. Oktober 1877 in Kraft trat, wurde der württembergische Verwaltungsgerichtshof in Stuttgart errichtet, an den die seitherige Zuständigkeit des Geheimen Rates als Rekursbehörde überging. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Befugnisse eines Landeskolegiums; er bestand aus einem Vorsitzenden und fünf, seit 1931 drei Mitgliedern, und war dem Staatsministerium unterstellt. Durch Erlaß vom 3. April 1941 erfolgte die Vereinigung der Verwaltungsgerichte des Reiches und der Länder zur Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit, die dem Rechsminister des Inneren unterstellt wurde.

Bestandsgeschichte: Auf Veranlassung der Archivdirektion führte der seit 1877 bestehende Verwaltungsgerictshof in Stuttgart im Juni 1924 erstmals eine Aktenaussonderung durch. Dabei wurden aus seiner Altregistratur alle bei der Vorbehörde entstandenen Verfahrensakten, d.h. die Rechtsprechungsakten, an das Hauptstaatsarchiv übergeben (vgl. E 61, Archivdirektion - Ältere Kanzleiakten, N. 66). Die Personalakten des Geheimen Rates als Rekursbehörde waren bereits mit früheren Ablieferungen des Kabinetts in das Hauptstaatsarchiv gelangt und befinden sich weit zerstreut in dem Bestand E 1-13, Königl. Kabinett. Die Ablieferung 1924 war in einem von der Abgabestelle gefertigten summarischen Übergabeverzeichnis in 249 teilweise recht ümfänglichen Büscheln aufgeführt, das nur gelegentlich Spuren einer Systematik aufwies. Der seinerzeit nicht festgehaltene Umfang der Akten dürfte etwa 27-28 lfd. m betragen haben. Im Zuge der Aktenflüchtungen während des 2. Weltkriegs wurde auch dieser Bestand ausgelagert und nach der Rckholung am 21. April 1947 überprüft. Dabei wurde das Fehlen von 22 Büscheln festgestellt (Nr. 3, 54, 58, 67, 82, 93, 94, 100, 122, 124-126, 132, 133, 135, 149, 150, 157-159, 183, 189). Es blieb unbekannt, auf welche Weise das Archivgut abhanden kam und wohin es gelangt ist.

Neuformierung: Im Rahmen der Sicherungsverfilmung wurde der Bestand unter der Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Bernd Ottnad durch den Angestellten Diehl von Dezember 1968 bis Februar 1969 zur Verfilmung vorbereitet. Die an sich erforderliche Verzeichnung konnte bei dieser Gelegenheit wegen Zeitmangels nur bei einigen Büscheln erfolgen. Es konnten daher hauptsächlich nur formale Verbesserungen vorgenommen werden: die großen, bis zu 0,4 lfd. m Umfang erreichenden Büschel wurden in kleinere untergliedert, in sich chronologisch geordnet und mit Laufzeiten versehen; der bislang so gut wie unbenutzte Bestand wurde neu durchnumeriert, die alte Signatur jedoch in der nachfolgenden Konkordanz sicherheitshalber festgehalten. Die 1947 als fehlend festgestellten Archivalienwurden in der daran anschließenden Liste aufgeführt und überdes in der Reihenfolge des alten Übergabeverzeichnisses, jedoch ohne Nummer, in das Repertorium aufgenommen und in der rechten Spalte besonders gekennzeichnet. Bei der gleichzeitig vorgenommenen Überprüfung wurden mehrfach irrige Angaben korrigiert, wobei es sich herausstellte, daß durch Büschel Nr. 187 die Akten bereits 1810 und nicht, wie bislang angenommen, erst 1819 einsetzten, während Büschel Nr. 120 bis zum Jahr 1905 reicht; ferner wurde dabei der 1947 vermißte Büschel Nr. 67 - jetzt Nr. 106 - wieder aufgefunden. Zum Ausgleich für die mangelhafte Systematik und eine daher fehlende Inhaltsübersicht fertigte der Unterzeichnete ein Sachregister sowie ein davon getrenntes Orts- und Personenregister. Das Repertorium wie auch die beiden Register wurden weiträumig angelegt, um spätere Nachträge aufnehmen zu können. Außerdem wurden Büschel Nr. 12, Verschiedene, durch Verzeichnung und die Büschel Nr. 11, 21, 148-152, 212-214 sowie 323-325 durch genaue Inhaltsangaben erschlossen. Der somit zwar nicht wissenschaftlich verzeichnete, aber nunmehr übersichtlich gewordene Bestand umfaßt in 368 Büscheln 24 lfd. m. Die Unterlagen der Nachfolgebehörde des Geheimen Rats als Rekursbehörde, des Verwaltungsgerichtshofs Stuttgart, ab 1877 gelangten mit Abgaben des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim aus den Jahren 1967 und 1968 an das Staatsarchiv Ludwigsburg. Stuttgart, April 1969 Dr. Bernd Ottnad

Konkordanz:
Alte Nr. Neue Nr.
1 1
2 2-4
3 fehlt
4-6 5-9
7 10
9 11
9 12
10 13
11 14
12 15
13-14 16-18
15 19
16 20
17 21
18 22
19-24 23-24
25-26 35-38
27-29 39-43
30-32 44-48
33-39 49-60
40-41 61
42-44 62-66
44a 67-68
45-48 69-76
49 77-78
50-61 79-97
62-67 98-106
68-75 107-119
76 120
77-81 121-129
82 fehlt
83 130-131
84-85 132-134
86 135
87-88 136-139
89 140
90-92 141-145
93 fehlt
94 fehlt
95 146-147
96-98 148-152
99 153-154
100 fehlt
101 155-156
102 157
158-169
170
171-173
112 174
113 175
114 176
115-116 177-179
117-118 180-184
119,121 185-189
120 190-191
122 fehlt
123 192-194
124-126 fehlen
127 195-198
128 199-201
129 202-203
130-131 204-205
132-133 fehlen
134 206
135 fehlt
136 207
137 208
138-139 209-211
140-141 212-213
142 214
143 215-217
144-145 218-219
146-147 220-222
148 223
149-150 fehlen
151-152 224-226
153 227
154 228
155 229
156 230
157-159 fehlen
160 231-232
161-162 233-235
163-164 236
165 237
166-167 238
168 239
169 240
170 241
171-173 242-246
174-177 247-254
178 255
179-180 256-258
181-182 259-261
183 fehlt
184 262
185 263-264
186 265-266
187 267
188 268
189 269-270
190 271-272
191-192 273-276
193-194 277-279
195-199 280-287
200-202 288-292
203 293-294
204-205 295-298
206-208 299-304
209 305-306
210-213 307-313
214 314-315
215 316
216 317
217 318-319
218 320
219 321
220 322
221-222 323-324
223 325
224 326-327
225-226 328-332
227 333
228-230 334-337
231 338
232 339
233 340-341
234-235 342-344
236 345-347
237 348
238 349
239 350-353
240 354-355
241-242 356-358
243-245 359-362
246-247 363-365
248 366
249 367-368

Reference number of holding
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 35
Extent
368 Büschel

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Geheimer Rat

Date of creation of holding
1819-1877, Vorakten ab 1810, Nachakt

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Last update
13.11.2025, 2:39 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1819-1877, Vorakten ab 1810, Nachakt

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