Bestand
Hessische Landstände: Landständische Steuerobereinnehmer (Bestand)
Bestandsgeschichte: Der
Bestand enthält nur Aktensplitter, überwiegend von den
ritterschaftlichen Obereinnehmern des Oberfürstentums.
Geschichte des
Bestandsbildners: Ritterschaftliche und landschaftliche
Steuer-Obereinnehmer wurden erstmals 1532 aufgrund des
Rechtsschlusses zu Augsburg und des Landtagsabschieds zu Homberg
zur Erhebung der Türkensteuer ernannt. Sie wurden in der Folgezeit
sowohl im Oberfürstentum (mit Ziegenhain und Katzenelnbogen) wie im
Niederfürstentum auch mit der Erhebung der Landrettungssteuern
(Landesdefensionssteuern, Landsteuern) betraut.
Findmittel:
HADIS-Datenbank
Findmittel: Veröffentl.
Findbuch von G. Hollenberg, 1984 (im Findbuch zum Bestand 73,
retrokonvertiert nach HADIS)
- Bestandssignatur
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74
- Umfang
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0,25 MM
- Kontext
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Hessische Landstände
- Verwandte Bestände und Literatur
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Korrespondierende Archivalien: Obereinnehmerrechnungen von 1619 bis 1808 in Rechn. II Kassel 199, Rechn. II Marburg 132 und Rechn. II Treysa 15
- Bestandslaufzeit
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1533-1631
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1533-1631