Bestand

Hessische Landstände: Landständische Steuerobereinnehmer (Bestand)

Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält nur Aktensplitter, überwiegend von den ritterschaftlichen Obereinnehmern des Oberfürstentums.

Geschichte des Bestandsbildners: Ritterschaftliche und landschaftliche Steuer-Obereinnehmer wurden erstmals 1532 aufgrund des Rechtsschlusses zu Augsburg und des Landtagsabschieds zu Homberg zur Erhebung der Türkensteuer ernannt. Sie wurden in der Folgezeit sowohl im Oberfürstentum (mit Ziegenhain und Katzenelnbogen) wie im Niederfürstentum auch mit der Erhebung der Landrettungssteuern (Landesdefensionssteuern, Landsteuern) betraut.

Findmittel: HADIS-Datenbank

Findmittel: Veröffentl. Findbuch von G. Hollenberg, 1984 (im Findbuch zum Bestand 73, retrokonvertiert nach HADIS)

Bestandssignatur
74
Umfang
0,25 MM

Kontext
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Hessische Landstände
Verwandte Bestände und Literatur
Korrespondierende Archivalien: Obereinnehmerrechnungen von 1619 bis 1808 in Rechn. II Kassel 199, Rechn. II Marburg 132 und Rechn. II Treysa 15

Bestandslaufzeit
1533-1631

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1533-1631

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