Bestand

Landesbauernschaft Baden (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Unterlagen der Landesbauernschaft Baden sowie der Abwicklungsstelle des Reichsnährstandes in Baden

1. Behördengeschichte: Mit dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 13.09.1933 erfolgte die Gleichschaltung des gesamten landwirtschaftlichen Sektors, des damit verbundenen Handels sowie verarbeitenden Gewerbes (Land-, Forst- und Holzwirtschaft, Gartenbau, Jagd, Fischerei). Sämtliche Organisationen, Vereine, Verbände, Betriebe und Genossenschaften wurden entweder in den Reichsnährstand eingegliedert oder aufgelöst. Auch die Badische Landwirtschaftskammer ging in der Landesbauernschaft Baden, dem Reichsnährstand auf Länderebene, auf. Sämtliche in den Sektoren tätigen und mit ihr verbundenen Personen wurden Zwangsmitglieder und damit beitragspflichtig. Im Rahmen von NS-Ideologie ("Blut und Boden") und Kriegsvorbereitungen kam der Agrarpolitik insgesamt sowie dem Schutz des deutschen Bauerntums eine zentrale Bedeutung zu. Ziel war eine möglichst lückenlose Regelung und Überwachung der landwirtschaftlichen Produktion, ihrer Preise sowie des Handels. De jure war der Reichsnährstand eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, faktisch allerdings nur ein weiteres Glied im NS-Machtgefüge. Der Reichsnährstand war eine der größten Organisationen im NS-Staat und aufgrund seiner zentralen Bedeutung als Lenkungs- und Kontrollinstrument für den gesamten landwirtschaftlichen Sektor zunächst durchaus einflussreich. Er gliederte sich streng hierarchisch, an der Spitze der vom Reichskanzler ernannte Reichsbauernführer Walther Darré mit einem Verwaltungs- und Stabsamt in Goslar. Nach dessen Entmachtung 1942 übernahm sein Stellvertreter Herbert Backe das Amt. In den einzelnen Ländern wurden Landesbauernschaften, unterhalb Kreis- und Ortsbauernschaften mit Kreis- bzw. Ortsbauernführern an der Spitze errichtet. Ab 1936 schwand der Einfluss Darrés zunehmend. Nach Kriegsausbruch 1939 wurde der Reichsnährstand und seine Gliederungen zu rein administrativen Werkzeugen herabgestuft. Aufgaben und Organisation: Der organisatorische Aufbau in Goslar, Karlsruhe und den Kreisbauernschaften war quasi analog. In Baden stand Landesbauernführer Fritz Engler-Füßlin, der ab 1939 zugleich Leiter des Ernährungsamtes Baden in Personalunion war, an der Spitze der Verwaltung. Als Stellvertreter wurde ein Landesobmann installiert. Den Kreisbauernschaften standen Kreisbauernführer und Kreisobmänner vor. Ehrenamtlich tätige Ortsbauernführer in den Gemeinden verfügten über keinen Mitarbeiterstab. Sie waren v.a. Ansprechpartner und "Aufpasser" vor Ort. Das Hauptverwaltungsamt der Landesbauernschaft hatte seinen Sitz in der Beiertheimer-Allee 16 in Karlsruhe. Im Dezember 1944 wurde die Zentrale, zum Schutz vor weiteren Luftangriffen und den vorrückenden alliierten Truppen, von Karlsruhe nach Mosbach verlegt. Nach dem militärischen Sieg über Frankreichs 1940 wurden die landwirtschaftlichen Organisationsstrukturen auf das Elsass ausgeweitet. In der Landesbauernschaft Baden-Elsass entstanden nun auch westlich des Rheins Kreisbauernschaften (Altkirch, Colmar, Gebweiler, Hagenau, Molsheim, Mülhausen, Rappoltsweiler, Schlettstadt, Straßburg, Weißenburg, Zabern). Von 1940-1944 bestand beim Chef der Zivilverwaltung in Straßburg eine Art Hauptverwaltungsaußenabteilung ("Landesbauernschaft Straßburg"). Das Hauptverwaltungsamt und die Verwaltung der Kreisbauernschaften gliederten sich wie folgt: Hauptabteilung I: "Der Mensch" (ideologische Indoktrinierung; Betreuung der in der Landwirtschaft tätigen Personen sowie Überwachung der "Blutreinheit") Hauptabteilung II: "Der Hof" (Organisation, Beratung und Überwachung der Produktion) Hauptabteilung III: "Der Markt" (Organisation und Kontrolle des Marktes, von Preisen, Angebot und Nachfrage) Das Hauptverwaltungsamt in Karlsruhe verfügte neben den drei (Landes-)Hauptabteilungen noch über drei innere Verwaltungshauptabteilungen (A, B und C). Ihnen oblag die allgemeine Verwaltung in Personal-, Finanz- und Vermögensangelegenheiten sowie das eigene Verlags- und Zeitungswesen. Einen nicht unwesentlichen Einfluss hatten die Kreisbauernführer im Rahmen der An- oder Aberkennung der "Erbhof- und Bauernfähigkeit" gemäß Reichserbhofgesetz, dessen Ziel insbesondere der Erhalt der bäuerlichen Besitzstruktur in Verbindung mit der NS-Rassenlehre war. Die letztliche Entscheidung oblag zwar den Anerbengerichten, die Kreisbauernführer konnten die Entscheidung aber beantragen und mussten in den Verfahren auch gutachterlich Stellung beziehen. Der Kreisbauernführer hatte letztlich sogar das Recht, eine Zwangseintragung auch gegen den Willen des Betroffenen zu beantragen. Nicht wenige Landwirte waren mit der Entscheidung der Anerbengerichte und dem Status ihrer Höfe unzufrieden und legten Widerspruch beim Erbhofgericht (Oberlandesgericht Karlsruhe) bis hin zum höchstinstanzlichen Reichserbhofgericht in Celle ein. Mit dem Vorschlagsrecht zur Besetzung der Beisitzer an Anerbengerichten, die nicht selten mit Ortsbauernführern besetzt waren, hatte auch der Landesbauernführer Einflussmöglichkeiten im Bereich dieser besonderen NS-Rechtsprechung. Mit der Errichtung der Landbauaußenstellen im Juli 1934 und deren Eingliederung in die Landesbauernschaft Baden erweiterte sich der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich auch auf das gesamte Meliorationswesen (Gutachtertätigkeit, Beratung und Mitwirkung bei der Planung von Maßnahmen der Bodenkunde und Wasserwirtschaft). Gab es bei Errichtung des Landesbauernschaft Baden 1933 noch 40 Kreisbauernschaften, so waren es zum 1. Juli 1936 nur noch 15. Hintergrund dieser Zentralisierungs- und Rationalisierungsmaßnahme war auch ein damit bereits einhergehender Bedeutungsverlust innerhalb des NS-Machtgefüges. Zum 1. Mai 1938 erfolgte neuerlich eine geringfügige Veränderung beim Zuschnitt der badischen Kreisbauernschaften. Die Grenzen deckten sich nun weitgehend mit denen eines oder mehrerer Amtsbezirke. Mit Kriegsausbruch erfolgte in Gestalt des Landesernährungsamtes (respektive Kreisernährungsämter auf der unteren Verwaltungsebene) eine noch engere Verzahnung mit der staatlichen Verwaltung (Ministerium und Landkreisverwaltungen). Nach dem Zusammenbruch im Mai 1945 war der Reichsnährstand eine der wenigen NS-Organisationen, die von den Alliierten nicht sofort aufgelöst und verboten wurden, da man die landwirtschaftlichen Organisationsstrukturen zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung zu benötigen glaubte. Im Vereinigten Wirtschaftsgebiet erfolgte durch Gesetz vom 21.01.1948 die Auflösung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse sowie die Einsetzung von Treuhändern für die Vermögensverwaltung. Im Wesentlichen gingen die Aufgaben auf die obersten Landesbehörden über, in Südbaden auf das Landwirtschafts- und Ernährungsministerium. Diesem untergeordnet wurden Landwirtschaftsämter auf Kreisebene gebildet. Im nördlichen Landesteil wurde mit alliierter Zustimmung 1945 das Landesernährungsamt Nordbaden mit Sitz in Mannheim eingerichtet. Viele ehemalige Mitarbeiter der Landesbauernschaft Baden konnten ihre Tätigkeit in den Nachfolgebehörden der Nachkriegszeit fortsetzen. Das "Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz" vom 23.02.1961 (BGBl. Nr. 11, S. 119) bestätigte nochmals die formale Auflösung. Da aber noch große Vermögenswerte vorhanden waren und Ansprüche geregelt werden mussten, wurde per Gesetz der bundesweit zuständige "Abwickler des Reichsnährstandes" als Rechtsnachfolger und Verwalter eingesetzt. Die Abwicklungsbehörde wiederum ernannte für jedes Bundesland einen Beauftragten ("Beauftragter für die Abwicklung des Reichsnährstandes in Baden-Württemberg"), der die Angelegenheiten der ehemaligen Landesbauernschaften abwickeln sollte. Für Baden und Württemberg wurde je eine Abwicklungsstelle eingerichtet. Die Abwicklung kam Anfang der 1970er Jahre zum Abschluss.

2. Inhalt: Im Bestand 469 lassen sich zwei Provenienzen (Landesbauernschaft und Abwickler) ausmachen, die über die Klassifikation abgebildet werden. Der Großteil der Akten mit einer Aktenlaufzeit von 1933-1945 entstand bei der Landesbauernschaft Baden und ihren Zusammenschlüssen. Die überlieferten Unterlagen (Generalia und Spezialia) bieten einen Einblick in zentrale Aufgabenbereiche der Landesbauernschaft. Im Mittelpunkt stand die Betreuung, Überwachung und Anleitung der Landwirte in allen landwirtschaftlichen Sektoren in Fragen von Hof- und Landbewirtschaftung, Grundstücksverkehr, Erbteilungen, Strafverfahren, Schlichtung und Schadensregulierung, Schutzmaßnahmen, Entschuldungsverfahren und Pachtangelegenheiten. Einen Überlieferungsschwerpunkt bilden die Personalakten der Landesbauernschaft, welche neben der Hauptverwaltung in Karlsruhe auch die Beschäftigten sämtlicher Kreisbauernschaften abbilden. Es lassen sich Personalakten vom einfachen Hilfsarbeiter oder der Sekretärin bis hin zum Kreis- oder Ortsbauernführer finden. Bei Kreisbauernführern und Abteilungsleitern scheint es sich allerdings lediglich um Personalnebenakten, mit teils geringer Blattzahl zu handeln. Möglicherweise wurde eine Hauptakte zentral beim Reichsnährstand in Goslar verwahrt. Daneben führte das Verwaltungsamt in Karlsruhe auch einige Personalsammelakten zu Führungspersonal einzelner Kreisbauernschaften. Die Unterlagen zu Erbhofangelegenheiten dokumentieren die Beteiligung der Landesbauernschaft und ihrer Untergliederungen bei Erbhofverfahren und stellen eine besondere Ergänzungsüberlieferung zu den Unterlagen der Anerbengerichte und des Erbhofgerichts am Oberlandesgericht Karlsruhe dar. Die Spezialia-Akten enthalten u.a. Beschwerden und Klagen gegen Entscheidungen der Anerbengerichte und der Kreisbauernschaften, v.a. gegen die Eintragung einzelner Höfe in Erbhofrollen. Häufig enthalten sie auch die Gerichtsurteile bis hin zum Reichserbhofgericht. Die Beschwerde-Sammelakten (Nrn. 1 bis 118) bilden aufgrund ihres Umfangs einen zweiten Überlieferungsschwerpunkt. Ein im Umfang deutlich kleinerer Teil an Sachakten entstand beim Rechtsnachfolger, der Abwicklungsstelle des Reichsnährstandes in Baden. Die Unterlagen des Abwicklers betreffen das gesamte ehemalige badische Staatsgebiet (Nord- und Südbaden). Hauptaufgabe der Abwicklungsbehörde war die Vermögensverwaltung der aufgelösten Landesbauernschaft Baden, insbesondere die Verwaltung ehemaliger Dienstgebäude und Grundstücke. Darüber hinaus galt es auch, noch bestehende Ansprüche gegen den Reichsnährstand abzuwickeln, z.B. im Rechtsstreit mit Ludwig Rüdt von Collenberg. Bei den Personalakten treten nicht selten Vorlaufzeiten auf, da Personal von zwangsaufgelösten Landwirtschaftsverbänden, -organisationen und -vereinen in der Landesbauernschaft weiterbeschäftigt wurde. Auch nach Auflösung des Reichsnährstands 1948 wurden die Unterlagen teils bis 1980 im Regierungspräsidium Nordbaden/Karlsruhe fortgeführt. Das Regierungspräsidium diente den ehemaligen Mitarbeitern der Landesbauernschaft als Auskunftstelle, häufig im Rahmen von Rentenversicherungsangelegenheiten. Die Akten der Landesbauernschaft Baden wurden in den Kriegsjahren mehrfach ausgelagert. Beim schweren Luftangriff auf Karlsruhe am 22.09.1944 sowie beim Einmarsch der Franzosen Anfang 1945 ist ein Großteil in Verlust geraten. Noch vorhandene Akten lagerten nach 1945 zeitweise bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg (Vgl. 469 Nr. 1905). Die Registratur der Landesbauernschaft Baden in Karlsruhe verwahrte ebenfalls die Unterlagen der aufgelösten Vorgängerorganisationen und -einrichtungen, so auch die Überlieferung der Badischen Landwirtschaftskammer (Vgl. hierzu 450 Nr. 1760). Es ist anzunehmen, dass die Akten in der Stephanienstraße 43-45 (vormaliger Sitz der Badischen Landwirtschaftskammer) lagerten und beim Luftangriff auf Karlsruhe am 22.09.1944 ebenfalls vollständig in Verlust gerieten.

3. Nutzungshinweise: Einige Sach- und Personalakten unterliegen der personenbezogenen Schutzfrist nach § 6 II Landesarchivgesetz (10 Jahre nach Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt) und sind für die Nutzung gesperrt. Im Generallandesarchiv korrespondieren die Unterlagen mit dem Bestand 591 Kreisbauernschaft Bruchsal. Im Staatsarchiv Freiburg finden sich ebenfalls Unterlagen verschiedener Dienststellen zur Abwicklung der Landesbauernschaft Baden. Darüber hinaus ergänzen die Freiburger Akten der Kreisbauernschaft Radolfzell (Bestand B 1072/1) die im Generallandesarchiv vorhandene Überlieferung. Außerdem verwahrt auch das Bundesarchiv einschlägige Unterlagen zum Reichsnährstand und seiner Abwicklung.

4. Bearbeiterbericht: Die Unterlagen gelangten in verschiedenen Ablieferungen, die sich nur noch in Teilen rekonstruieren lassen, ins Generallandesarchiv. Folgende Zugänge gingen im Gesamtbestand 469 auf und wurden folglich aufgelöst: 469 Einzelfälle [B-Z, 5 lfdm.] 469 Zugang 1976-6 [Unterlagen des Abwicklers des Reichsnährstands, 1,05 lfdm.] 469 Zugang 1980-6 [Personalakten der Landesbauernschaft Baden, Ablieferung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, 18 lfdm.] 469 Zugang 1991-49/8-9 [Abgabe aus dem Staatsarchiv Freiburg, zwei Akten daraus stammen aus dem vormaligen Bestand 538 Zugang 1972-19 (Chef der Zivilverwaltung im Elsass - Abt. Landesbauernschaft; Ablieferung des Regierungspräsidiums Freiburg Abt. III b), 0,3 lfdm.] Im Zuge der Bearbeitung wurden verschiedene Umsignierungen vorgenommen. Es wurden sowohl vorarchivische Signaturen/Aktenzeichen (Vorsignaturen 1 und 2) als auch alle archivischen Vorsignaturen (Vorsignaturen 3 und 4) erfasst. Zwei Personalakten wurden aus dem Bestand herausgelöst, da sie sich als provenienzfremd herausstellten und keinerlei Verbindung zum Reichsnährstand oder zum Abwickler des Reichsnährstands ersichtlich war. Sie wurden vermutlich versehentlich bei der abliefernden Stelle, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, den Personalakten der Landesbauernschaft zugeordnet: 469 Zugang 1980-6 Nr. 252 (Crezelli, Karl), jetzt 481 Zugang 2017-15 469 Zugang 1980-6 Nr. 546 (Grimm, August), jetzt 237 Zugang 2014-44 Die archivische Klassifikation wurde von Alexander Hoffmann entwickelt und so übernommen. Spezialia-Akten wurden alphabetisch nach Ort bzw. Nachname sortiert. Die Akten wurden entmetallisert, signiert und verpackt. Karlsruhe, im Februar 2018 Fabian Beller

5. Quellen: Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. September 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 626). Erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 8. Dezember 1933 (RGBl. I, S. 1060f). Gesetz über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse [Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz] vom 23.02.1961 (BGBl. Nr. 11, S. 119). Aufbau des deutschen Landstandes, Reichsnährstand, 1933-1940 (GLA 233 Nr. 25870) Landbau und Landeskultur, Reichsnährstand, 1934-1940 (GLA 371 Zugang 1991-49 Nr. 117)

6. Literatur: Buchmann, Gerhard: Zur Durchführung des Reichserbhofgesetzes in Baden auf der Grundlage der Akten der Landesbauernschaft, unveröffentlichte Zulassungsarbeit, Freiburg 1974. Grundmann, Friedrich: Agrarpolitik im Dritten Reich. Anspruch und Wirklichkeit des Reichserbhofgesetzes, Hamburg 1979. Münkel, Daniela: Bäuerliches Interesse vs. NS-Ideologie. Das Reichserbhofgesetz in der Praxis, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 44 (1996), S. 549-580. Reischle, Hermann/Saure, Wilhelm: Aufgaben und Aufbau des Reichsnährstandes, Berlin 1934. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Bd. 2 (Die badische Landwirtschaft im 19. und 20. Jahrhundert), Karlsruhe 1977.

Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 469
Umfang
2886 Akten

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Finanzen, Landwirtschaft und Forst >> Landwirtschaft >> Landesbauernschaft

Bestandslaufzeit
(1905-) 1933-1971 (-1980)

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

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  • Bestand

Entstanden

  • (1905-) 1933-1971 (-1980)

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