Bestand
Landesbauernschaft Baden (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Unterlagen der Landesbauernschaft Baden sowie der
Abwicklungsstelle des Reichsnährstandes in Baden
1. Behördengeschichte: Mit
dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom
13.09.1933 erfolgte die Gleichschaltung des gesamten
landwirtschaftlichen Sektors, des damit verbundenen Handels sowie
verarbeitenden Gewerbes (Land-, Forst- und Holzwirtschaft,
Gartenbau, Jagd, Fischerei). Sämtliche Organisationen, Vereine,
Verbände, Betriebe und Genossenschaften wurden entweder in den
Reichsnährstand eingegliedert oder aufgelöst. Auch die Badische
Landwirtschaftskammer ging in der Landesbauernschaft Baden, dem
Reichsnährstand auf Länderebene, auf. Sämtliche in den Sektoren
tätigen und mit ihr verbundenen Personen wurden Zwangsmitglieder
und damit beitragspflichtig. Im Rahmen von NS-Ideologie ("Blut und
Boden") und Kriegsvorbereitungen kam der Agrarpolitik insgesamt
sowie dem Schutz des deutschen Bauerntums eine zentrale Bedeutung
zu. Ziel war eine möglichst lückenlose Regelung und Überwachung der
landwirtschaftlichen Produktion, ihrer Preise sowie des Handels. De
jure war der Reichsnährstand eine Selbstverwaltungskörperschaft des
öffentlichen Rechts, faktisch allerdings nur ein weiteres Glied im
NS-Machtgefüge. Der Reichsnährstand war eine der größten
Organisationen im NS-Staat und aufgrund seiner zentralen Bedeutung
als Lenkungs- und Kontrollinstrument für den gesamten
landwirtschaftlichen Sektor zunächst durchaus einflussreich. Er
gliederte sich streng hierarchisch, an der Spitze der vom
Reichskanzler ernannte Reichsbauernführer Walther Darré mit einem
Verwaltungs- und Stabsamt in Goslar. Nach dessen Entmachtung 1942
übernahm sein Stellvertreter Herbert Backe das Amt. In den
einzelnen Ländern wurden Landesbauernschaften, unterhalb Kreis- und
Ortsbauernschaften mit Kreis- bzw. Ortsbauernführern an der Spitze
errichtet. Ab 1936 schwand der Einfluss Darrés zunehmend. Nach
Kriegsausbruch 1939 wurde der Reichsnährstand und seine
Gliederungen zu rein administrativen Werkzeugen herabgestuft.
Aufgaben und Organisation: Der organisatorische Aufbau in Goslar,
Karlsruhe und den Kreisbauernschaften war quasi analog. In Baden
stand Landesbauernführer Fritz Engler-Füßlin, der ab 1939 zugleich
Leiter des Ernährungsamtes Baden in Personalunion war, an der
Spitze der Verwaltung. Als Stellvertreter wurde ein Landesobmann
installiert. Den Kreisbauernschaften standen Kreisbauernführer und
Kreisobmänner vor. Ehrenamtlich tätige Ortsbauernführer in den
Gemeinden verfügten über keinen Mitarbeiterstab. Sie waren v.a.
Ansprechpartner und "Aufpasser" vor Ort. Das Hauptverwaltungsamt
der Landesbauernschaft hatte seinen Sitz in der Beiertheimer-Allee
16 in Karlsruhe. Im Dezember 1944 wurde die Zentrale, zum Schutz
vor weiteren Luftangriffen und den vorrückenden alliierten Truppen,
von Karlsruhe nach Mosbach verlegt. Nach dem militärischen Sieg
über Frankreichs 1940 wurden die landwirtschaftlichen
Organisationsstrukturen auf das Elsass ausgeweitet. In der
Landesbauernschaft Baden-Elsass entstanden nun auch westlich des
Rheins Kreisbauernschaften (Altkirch, Colmar, Gebweiler, Hagenau,
Molsheim, Mülhausen, Rappoltsweiler, Schlettstadt, Straßburg,
Weißenburg, Zabern). Von 1940-1944 bestand beim Chef der
Zivilverwaltung in Straßburg eine Art
Hauptverwaltungsaußenabteilung ("Landesbauernschaft Straßburg").
Das Hauptverwaltungsamt und die Verwaltung der Kreisbauernschaften
gliederten sich wie folgt: Hauptabteilung I: "Der Mensch"
(ideologische Indoktrinierung; Betreuung der in der Landwirtschaft
tätigen Personen sowie Überwachung der "Blutreinheit")
Hauptabteilung II: "Der Hof" (Organisation, Beratung und
Überwachung der Produktion) Hauptabteilung III: "Der Markt"
(Organisation und Kontrolle des Marktes, von Preisen, Angebot und
Nachfrage) Das Hauptverwaltungsamt in Karlsruhe verfügte neben den
drei (Landes-)Hauptabteilungen noch über drei innere
Verwaltungshauptabteilungen (A, B und C). Ihnen oblag die
allgemeine Verwaltung in Personal-, Finanz- und
Vermögensangelegenheiten sowie das eigene Verlags- und
Zeitungswesen. Einen nicht unwesentlichen Einfluss hatten die
Kreisbauernführer im Rahmen der An- oder Aberkennung der "Erbhof-
und Bauernfähigkeit" gemäß Reichserbhofgesetz, dessen Ziel
insbesondere der Erhalt der bäuerlichen Besitzstruktur in
Verbindung mit der NS-Rassenlehre war. Die letztliche Entscheidung
oblag zwar den Anerbengerichten, die Kreisbauernführer konnten die
Entscheidung aber beantragen und mussten in den Verfahren auch
gutachterlich Stellung beziehen. Der Kreisbauernführer hatte
letztlich sogar das Recht, eine Zwangseintragung auch gegen den
Willen des Betroffenen zu beantragen. Nicht wenige Landwirte waren
mit der Entscheidung der Anerbengerichte und dem Status ihrer Höfe
unzufrieden und legten Widerspruch beim Erbhofgericht
(Oberlandesgericht Karlsruhe) bis hin zum höchstinstanzlichen
Reichserbhofgericht in Celle ein. Mit dem Vorschlagsrecht zur
Besetzung der Beisitzer an Anerbengerichten, die nicht selten mit
Ortsbauernführern besetzt waren, hatte auch der Landesbauernführer
Einflussmöglichkeiten im Bereich dieser besonderen
NS-Rechtsprechung. Mit der Errichtung der Landbauaußenstellen im
Juli 1934 und deren Eingliederung in die Landesbauernschaft Baden
erweiterte sich der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich auch auf
das gesamte Meliorationswesen (Gutachtertätigkeit, Beratung und
Mitwirkung bei der Planung von Maßnahmen der Bodenkunde und
Wasserwirtschaft). Gab es bei Errichtung des Landesbauernschaft
Baden 1933 noch 40 Kreisbauernschaften, so waren es zum 1. Juli
1936 nur noch 15. Hintergrund dieser Zentralisierungs- und
Rationalisierungsmaßnahme war auch ein damit bereits einhergehender
Bedeutungsverlust innerhalb des NS-Machtgefüges. Zum 1. Mai 1938
erfolgte neuerlich eine geringfügige Veränderung beim Zuschnitt der
badischen Kreisbauernschaften. Die Grenzen deckten sich nun
weitgehend mit denen eines oder mehrerer Amtsbezirke. Mit
Kriegsausbruch erfolgte in Gestalt des Landesernährungsamtes
(respektive Kreisernährungsämter auf der unteren Verwaltungsebene)
eine noch engere Verzahnung mit der staatlichen Verwaltung
(Ministerium und Landkreisverwaltungen). Nach dem Zusammenbruch im
Mai 1945 war der Reichsnährstand eine der wenigen
NS-Organisationen, die von den Alliierten nicht sofort aufgelöst
und verboten wurden, da man die landwirtschaftlichen
Organisationsstrukturen zur Sicherstellung der
Lebensmittelversorgung zu benötigen glaubte. Im Vereinigten
Wirtschaftsgebiet erfolgte durch Gesetz vom 21.01.1948 die
Auflösung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse sowie
die Einsetzung von Treuhändern für die Vermögensverwaltung. Im
Wesentlichen gingen die Aufgaben auf die obersten Landesbehörden
über, in Südbaden auf das Landwirtschafts- und
Ernährungsministerium. Diesem untergeordnet wurden
Landwirtschaftsämter auf Kreisebene gebildet. Im nördlichen
Landesteil wurde mit alliierter Zustimmung 1945 das
Landesernährungsamt Nordbaden mit Sitz in Mannheim eingerichtet.
Viele ehemalige Mitarbeiter der Landesbauernschaft Baden konnten
ihre Tätigkeit in den Nachfolgebehörden der Nachkriegszeit
fortsetzen. Das "Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz" vom 23.02.1961
(BGBl. Nr. 11, S. 119) bestätigte nochmals die formale Auflösung.
Da aber noch große Vermögenswerte vorhanden waren und Ansprüche
geregelt werden mussten, wurde per Gesetz der bundesweit zuständige
"Abwickler des Reichsnährstandes" als Rechtsnachfolger und
Verwalter eingesetzt. Die Abwicklungsbehörde wiederum ernannte für
jedes Bundesland einen Beauftragten ("Beauftragter für die
Abwicklung des Reichsnährstandes in Baden-Württemberg"), der die
Angelegenheiten der ehemaligen Landesbauernschaften abwickeln
sollte. Für Baden und Württemberg wurde je eine Abwicklungsstelle
eingerichtet. Die Abwicklung kam Anfang der 1970er Jahre zum
Abschluss.
2. Inhalt: Im Bestand 469
lassen sich zwei Provenienzen (Landesbauernschaft und Abwickler)
ausmachen, die über die Klassifikation abgebildet werden. Der
Großteil der Akten mit einer Aktenlaufzeit von 1933-1945 entstand
bei der Landesbauernschaft Baden und ihren Zusammenschlüssen. Die
überlieferten Unterlagen (Generalia und Spezialia) bieten einen
Einblick in zentrale Aufgabenbereiche der Landesbauernschaft. Im
Mittelpunkt stand die Betreuung, Überwachung und Anleitung der
Landwirte in allen landwirtschaftlichen Sektoren in Fragen von Hof-
und Landbewirtschaftung, Grundstücksverkehr, Erbteilungen,
Strafverfahren, Schlichtung und Schadensregulierung,
Schutzmaßnahmen, Entschuldungsverfahren und Pachtangelegenheiten.
Einen Überlieferungsschwerpunkt bilden die Personalakten der
Landesbauernschaft, welche neben der Hauptverwaltung in Karlsruhe
auch die Beschäftigten sämtlicher Kreisbauernschaften abbilden. Es
lassen sich Personalakten vom einfachen Hilfsarbeiter oder der
Sekretärin bis hin zum Kreis- oder Ortsbauernführer finden. Bei
Kreisbauernführern und Abteilungsleitern scheint es sich allerdings
lediglich um Personalnebenakten, mit teils geringer Blattzahl zu
handeln. Möglicherweise wurde eine Hauptakte zentral beim
Reichsnährstand in Goslar verwahrt. Daneben führte das
Verwaltungsamt in Karlsruhe auch einige Personalsammelakten zu
Führungspersonal einzelner Kreisbauernschaften. Die Unterlagen zu
Erbhofangelegenheiten dokumentieren die Beteiligung der
Landesbauernschaft und ihrer Untergliederungen bei Erbhofverfahren
und stellen eine besondere Ergänzungsüberlieferung zu den
Unterlagen der Anerbengerichte und des Erbhofgerichts am
Oberlandesgericht Karlsruhe dar. Die Spezialia-Akten enthalten u.a.
Beschwerden und Klagen gegen Entscheidungen der Anerbengerichte und
der Kreisbauernschaften, v.a. gegen die Eintragung einzelner Höfe
in Erbhofrollen. Häufig enthalten sie auch die Gerichtsurteile bis
hin zum Reichserbhofgericht. Die Beschwerde-Sammelakten (Nrn. 1 bis
118) bilden aufgrund ihres Umfangs einen zweiten
Überlieferungsschwerpunkt. Ein im Umfang deutlich kleinerer Teil an
Sachakten entstand beim Rechtsnachfolger, der Abwicklungsstelle des
Reichsnährstandes in Baden. Die Unterlagen des Abwicklers betreffen
das gesamte ehemalige badische Staatsgebiet (Nord- und Südbaden).
Hauptaufgabe der Abwicklungsbehörde war die Vermögensverwaltung der
aufgelösten Landesbauernschaft Baden, insbesondere die Verwaltung
ehemaliger Dienstgebäude und Grundstücke. Darüber hinaus galt es
auch, noch bestehende Ansprüche gegen den Reichsnährstand
abzuwickeln, z.B. im Rechtsstreit mit Ludwig Rüdt von Collenberg.
Bei den Personalakten treten nicht selten Vorlaufzeiten auf, da
Personal von zwangsaufgelösten Landwirtschaftsverbänden,
-organisationen und -vereinen in der Landesbauernschaft
weiterbeschäftigt wurde. Auch nach Auflösung des Reichsnährstands
1948 wurden die Unterlagen teils bis 1980 im Regierungspräsidium
Nordbaden/Karlsruhe fortgeführt. Das Regierungspräsidium diente den
ehemaligen Mitarbeitern der Landesbauernschaft als Auskunftstelle,
häufig im Rahmen von Rentenversicherungsangelegenheiten. Die Akten
der Landesbauernschaft Baden wurden in den Kriegsjahren mehrfach
ausgelagert. Beim schweren Luftangriff auf Karlsruhe am 22.09.1944
sowie beim Einmarsch der Franzosen Anfang 1945 ist ein Großteil in
Verlust geraten. Noch vorhandene Akten lagerten nach 1945 zeitweise
bei den Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg (Vgl. 469 Nr.
1905). Die Registratur der Landesbauernschaft Baden in Karlsruhe
verwahrte ebenfalls die Unterlagen der aufgelösten
Vorgängerorganisationen und -einrichtungen, so auch die
Überlieferung der Badischen Landwirtschaftskammer (Vgl. hierzu 450
Nr. 1760). Es ist anzunehmen, dass die Akten in der
Stephanienstraße 43-45 (vormaliger Sitz der Badischen
Landwirtschaftskammer) lagerten und beim Luftangriff auf Karlsruhe
am 22.09.1944 ebenfalls vollständig in Verlust gerieten.
3. Nutzungshinweise: Einige
Sach- und Personalakten unterliegen der personenbezogenen
Schutzfrist nach § 6 II Landesarchivgesetz (10 Jahre nach Tod bzw.
90 Jahre nach Geburt) und sind für die Nutzung gesperrt. Im
Generallandesarchiv korrespondieren die Unterlagen mit dem Bestand
591 Kreisbauernschaft Bruchsal. Im Staatsarchiv Freiburg finden
sich ebenfalls Unterlagen verschiedener Dienststellen zur
Abwicklung der Landesbauernschaft Baden. Darüber hinaus ergänzen
die Freiburger Akten der Kreisbauernschaft Radolfzell (Bestand B
1072/1) die im Generallandesarchiv vorhandene Überlieferung.
Außerdem verwahrt auch das Bundesarchiv einschlägige Unterlagen zum
Reichsnährstand und seiner Abwicklung.
4. Bearbeiterbericht: Die
Unterlagen gelangten in verschiedenen Ablieferungen, die sich nur
noch in Teilen rekonstruieren lassen, ins Generallandesarchiv.
Folgende Zugänge gingen im Gesamtbestand 469 auf und wurden
folglich aufgelöst: 469 Einzelfälle [B-Z, 5 lfdm.] 469 Zugang
1976-6 [Unterlagen des Abwicklers des Reichsnährstands, 1,05 lfdm.]
469 Zugang 1980-6 [Personalakten der Landesbauernschaft Baden,
Ablieferung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, 18 lfdm.] 469
Zugang 1991-49/8-9 [Abgabe aus dem Staatsarchiv Freiburg, zwei
Akten daraus stammen aus dem vormaligen Bestand 538 Zugang 1972-19
(Chef der Zivilverwaltung im Elsass - Abt. Landesbauernschaft;
Ablieferung des Regierungspräsidiums Freiburg Abt. III b), 0,3
lfdm.] Im Zuge der Bearbeitung wurden verschiedene Umsignierungen
vorgenommen. Es wurden sowohl vorarchivische
Signaturen/Aktenzeichen (Vorsignaturen 1 und 2) als auch alle
archivischen Vorsignaturen (Vorsignaturen 3 und 4) erfasst. Zwei
Personalakten wurden aus dem Bestand herausgelöst, da sie sich als
provenienzfremd herausstellten und keinerlei Verbindung zum
Reichsnährstand oder zum Abwickler des Reichsnährstands ersichtlich
war. Sie wurden vermutlich versehentlich bei der abliefernden
Stelle, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, den Personalakten der
Landesbauernschaft zugeordnet: 469 Zugang 1980-6 Nr. 252 (Crezelli,
Karl), jetzt 481 Zugang 2017-15 469 Zugang 1980-6 Nr. 546 (Grimm,
August), jetzt 237 Zugang 2014-44 Die archivische Klassifikation
wurde von Alexander Hoffmann entwickelt und so übernommen.
Spezialia-Akten wurden alphabetisch nach Ort bzw. Nachname
sortiert. Die Akten wurden entmetallisert, signiert und verpackt.
Karlsruhe, im Februar 2018 Fabian Beller
5. Quellen: Gesetz über den
vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt-
und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13.
September 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 626). Erste Verordnung über
den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 8. Dezember 1933
(RGBl. I, S. 1060f). Gesetz über die Abwicklung des
Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse
[Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz] vom 23.02.1961 (BGBl. Nr. 11,
S. 119). Aufbau des deutschen Landstandes, Reichsnährstand,
1933-1940 (GLA 233 Nr. 25870) Landbau und Landeskultur,
Reichsnährstand, 1934-1940 (GLA 371 Zugang 1991-49 Nr.
117)
6. Literatur: Buchmann,
Gerhard: Zur Durchführung des Reichserbhofgesetzes in Baden auf der
Grundlage der Akten der Landesbauernschaft, unveröffentlichte
Zulassungsarbeit, Freiburg 1974. Grundmann, Friedrich: Agrarpolitik
im Dritten Reich. Anspruch und Wirklichkeit des
Reichserbhofgesetzes, Hamburg 1979. Münkel, Daniela: Bäuerliches
Interesse vs. NS-Ideologie. Das Reichserbhofgesetz in der Praxis,
in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 44 (1996), S. 549-580.
Reischle, Hermann/Saure, Wilhelm: Aufgaben und Aufbau des
Reichsnährstandes, Berlin 1934. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Bd.
2 (Die badische Landwirtschaft im 19. und 20. Jahrhundert),
Karlsruhe 1977.
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 469
- Umfang
-
2886 Akten
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Finanzen, Landwirtschaft und Forst >> Landwirtschaft >> Landesbauernschaft
- Bestandslaufzeit
-
(1905-) 1933-1971 (-1980)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1905-) 1933-1971 (-1980)