Urkunden
1. Kaiser Karl V. beurkundet einen Entscheid vom 19.03.1530 zwischen Bischof Wilhelm von Straßburg, Landgrafen im Elsaß, und Graf Wilhelm von Fürstenberg, Landvogt in der Ortenau, als Pfandinhabern der Ortenau einerseits und Markgraf Philipp andererseits, der einen Vergleich über einige Leibeigene in der Ortenau enthält, festsetzt, daß in beiden Gebieten die Bewohner nur an die Herrschaft, unter die sie ansäßig sind, steuern sollen, und über Zoll und Landgraben zu Ottersweier, Geleit u. a. handelt. 2. Bischöflich Straßburgische und Gräflich Fürstenbergische Abgeordnete ordnen im Namen ihrer Herren als Pfandherren der Ortenau die dadurch entstandenen Meinungsdifferenzen, daß straßburgische Leibeigene vom Amt Oberkirch in den ortenauischen Gerichten zu Achern und Appenweier ansäßig geworden.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 46 Nr. 1419
- Alt-/Vorsignatur
-
AB 27. Nr. 087
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Ottersweier
Aussteller: Karl V., Kaiser
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: 1. 2 späte Copien, 2. beglaubigte Copie von 1725
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 46 Haus- und Staatsarchiv: I. Personalia
- Kontext
-
Haus- und Staatsarchiv: I. Personalia >> Alt-Baden (Nr. 1-1522) >> 27. Philipp I. >> 27. Philipp I. >> Pfandschaft
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
07.02.2024, 08:16 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1530 März 19-1539 Juli 28
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