Bestand
Ritterkanton Hegau (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Die Reichsritterschaft Hegau bildete einen Bezirk
des Ritterkantons Hegau-Allgäu-Bodensee. Ihre Kanzlei und mit ihr
das Archiv befanden sich in Radolfzell, wo sie dem jeweiligen
Syndikus des Ritterbezirks unterstanden. Nach Auflösung des
Ritterkantons (1805/1806) fielen die Gebiete der Hegauer
Ritterschaft zum großen Teil an Baden. Ihr Archiv wird seit 1840
überwiegend im Generallandesarchiv verwahrt. Teile der Spezialia
wurden zusammen mit den Generalia nach dem Rubrikenschema
verzeichnet. Zahlreiche familien- und ortsbezogene Urkunden und
Akten dieses Archivs wurden auch den Beständen 44, 72 und 229
zugeordnet. Ein weiterer Teil der Überlieferung des Ritterkantons,
insbesondere des Kantonsbezirks Allgäu-Bodensee, befindet sich im
Bestand B 574 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand
enthält außer den Generalakten des Ritterkantonsbezirks Hegau auch
diejenigen Spezialakten, die badische Orte und in Baden ansässige
Familien betreffen.
Die Reichsritterschaft: Im
14. Jahrhundert hatte der Ritterstand, der sich aus der
Ministerialität und freien Edlen gebildet hatte, einen gewissen
Abschluss und eine Konsolidierung nach unten und nach oben
gegenüber dem Hochadel gefunden, auch wenn immer noch Aufsteiger
z.B. aus dem städtischen Patriziat dazukamen oder zum Hochadel
überwechselten. Die starke territoriale Zersplitterung des
südwestdeutschen Raums verschaffte dem niederen Adel dieses
Gebietes einen stärkeren Spielraum, als in anderen Gebieten des
Reiches. Dies förderte seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
die Entstehung verschiedener Ritterbünde. Für den schwäbischen Adel
bildete sich die Gesellschaft mit St. Jörgenschild, die 1406 im
Hegau gegründet wurde. Dennoch blieb der Adel auch weiterhin in
verschiedenem Maß den landesherrlichen Höfen verpflichtet, wo er
oft ein Lehen empfing, Dienste und Ämter innehatte und einen
Mittelpunkt des adligen gesellschaftlichen Lebens fand. Das
Spannungsverhältnis zwischen landesherrlicher Bindung und
reichsunmittelbarer bündischer Selbstorganisation war noch
ungelöst. 1488 ging die Gesellschaft mit St.Jörgenschild im
Schwäbischen Bund auf, der jedoch 1534 nicht mehr verlängert wurde.
Das Misstrauen der Ritterschaft gegenüber den territorialen
Bestrebungen der größeren Landesherren bestand auch während der
Zeit des Schwäbischen Bundes weiter. Nachdem in Franz v. Sickingen
die Bestrebungen des ritterschaftlichen Adels nach einer
selbständigen Rolle und Stellung gegenüber den Landesfürsten bis
1523 sichtbar gescheitert waren, konnten sich die Ritter nur mit
Unterstützung des Kaisers eine gewisse Eigenständigkeit bewahren.
Zwischen 1541 und 1545 wurden auf kaiserliche Anregung im
Zusammenhang mit Steuererhebungen die drei Ritterkreise zu
Schwaben, Franken und am Rhein gegründet, zu denen 1651 noch der
elsässische Kreis hinzukam. 1566 erhielten die Ritterkreise ein
kaiserliches Privileg, das den Kantonen die Steuer- und
Militärhoheit in den Rittergütern ihres Bereichs sicherte. Die
Leitung der vier Ritterkreise oblag einem Generaldirektorium, das
alle drei Jahre unter den Ritterkreisen wechselte. Dem Schwäbische
Ritterkreis, der der bedeutendste der vier Kreise war und der aus 6
Kantonen bestand, stand der Kanton Donau vor. Der Schwerpunkt der
ritterschaftlichen Organisation lag jedoch weder beim
Generaldirektorium der Ritterkreise noch bei dem führenden Kanton
eines Kreises, sondern bei den einzelnen Kantonen selbst. Auch
diese hatten dem bündischen Hintergrund der Organisation
entsprechend häufig noch Schwierigkeiten, ihre Entscheidungen
gegenüber den Einzelinteressen der Mitgliederfamilien
durchzusetzen. Trotz aller Bemühungen gelang es der
Reichsritterschaft auch nie, eine eigene Reichsstandschaft zu
erringen. Deshalb bezahlte sie auch keine Reichssteuer, bewilligte
aber von Fall zu Fall die sogenannten Caritativ-Subsidien.
Reichstreue und Treue zum Kaiser waren tragende Elemente der
Reichsritterschaft. Der Kaiser hatte ein gewisses Interesse, die
Reichsritter gegen die Fürsten auszuspielen, aber angesichts des
geringen Gewichts der Ritterschaft hatte die kaiserliche
Bereitschaft, ihretwegen größere Konflikte mit den Fürsten
einzugehen, ihre Grenzen.
Der Kanton Hegau: Der
Ritterkanton Hegau, der aus der älteren Vereinigung zum
St.Jörgenschild hervorgegangen war, bestand seit 1543 aus den
Bezirken Hegau und Allgäu-Bodensee. Die Entscheidungen des Kantons
wurden in Plenarkonventen gefällt, die laufenden Geschäfte führte
ein auf Lebenszeit gewählter Ritterhauptmann oder Direktor, dem
engere oder weitere Ausschüsse beistanden. Die Kanzlei des Bezirks
Allgäu-Bodensee war in Wangen, während die Kanzlei des Bezirks und
des Kantons Hegau seit 1557 in Radolfzell im Ritterschaftshaus lag.
Dort war auch Bibliothek, Archiv und Kasse untergebracht und das
Personal, wie Syndikus, Kanzlist, Boten und Konsulenten wohnten in
der Stadt. Auch die Plenarkonvente, die in der Regel viermal pro
Jahr gehalten wurden, fanden zumeist dort statt. Der Ritterkanton
hatte Befugnisse und Rechte gegenüber den einzelnen
Mitgliederfamilien und ihren Rittergütern, die ihm vom Reich
übertragen wurden. Hierzu gehörte vor allem der Einzug von Steuern
und die Militärhoheit. Außerdem fielen hierunter einige Aufgaben,
die er als Parallelorganisation der Reichskreise innehatte. Es
handelte sich hier vor allem um polizeiliche Aufgaben, um
Regelungen und Aufsicht in Handel, Gewerbe und Münzwesen und um
Beteiligung am Straßenbau. Daneben hatte der Ritterkanton auch
Aufgaben, die er in Interesse seiner Mitglieder und des
Reichsritterstands bzw. des Kantons durchführte. Hierzu gehörte die
Vertretung der Interessen der Korporation oder einzelner Mitglieder
gegenüber Kaiser und den Reichsständen, die Gerichtsbarkeit über
adlige Mitglieder, Maßnahmen gegen verschwenderische und
verschuldete Mitglieder und Vormundschaftswesen bei Mitgliedern.
Auch sein Einsatz für die Ausbildung der Ritter und deren
berufliche Laufbahn gehörte hierher. Ein Vorrecht der
Mitgliedsfamilien des Kantons Hegau, die die geistliche Laufbahn
einschlugen, war die Aufnahme in das Domkapitel Konstanz und der
Kanton achtete sehr darauf, dass seine Anrechte hier gewahrt
blieben. Die weltliche und militärische Laufbahn von Mitgliedern
führte die Kantonsmitglieder des Hegaus zumeist in österreichische
Dienste. Schließlich ist hier noch das Recht des Kantons zu nennen,
neue Mitglieder anzunehmen und die Entfremdung der zum Kanton
gehörenden Rittergüter zu verhindern. Ein Ritterkanton war
gleichzeitig ein Personenverband reichsfreier Adliger und ein
territorialer Güterverband, zu dem ein einmal festgelegter Bestand
an Rittergütern gehörte. Da der Besitz der einzelnen Rittergüter
immer wieder die Hände wechselte, wechselten auch immer wieder die
Namen der Mitgliederfamilien. Wichtige Familien, die im Kanton
Hegau durch die Jahrhunderte ansässig waren und die auch immer
wieder eine Rolle bei der Besetzung der ritterschaftlichen Ämter
spielten, waren z.B. die v. Bodman, v. Enzberg und v. Ulm. Einzelne
Mitgliederfamilien konnten auch Besitzungen in mehreren Kantonen
haben und deshalb gleichzeitig Mitglieder mehrerer Kantone sein.
Zudem konnten auch Mitglieder in die Reichsritterschaft oder
einzelne Kantone aufgenommen werden, die noch in keinem
Ritterkanton begütert waren. Häufig wurden Beamte von
Reichskollegien so aufgenommen, die sich für die Reichsritterschaft
verdient gemacht hatten oder von denen man sich erhoffte, dass sie
es tun würden. Neben der Aufnahme von Mitgliedern in den eigenen
Kanton hatte die Kanzlei in Radolfzell sich auch mit
Aufnahmeanträgen in andere Kantone zu befassen, da fremde Kantone
Informationen über Antragsteller oder die Meinung des Direktoriums
zu einzelnen Anträgen einholten. Weiter hatte die Kantonsverwaltung
darüber zu wachen, dass ihre territoriale Grundlage erhalten blieb.
Aufgrund der häufigen Verschuldung einzelner Mitgliederfamilien
fanden umliegende Territorialherren immer wieder eine Möglichkeit
ihr Territorium abzurunden oder sich lästige ritterschaftliiche
Enklaven einzuverleiben. Dies sollte durch die kaiserlichen
Retraktprivilegien verhindert werden, die eine Veräußerung an
nichtritterschaftliche Herrschaften verhindern, oder wenn nicht
möglich ein ritterschaftliches Rückkaufrecht und das Weiterbestehen
des Charakters eines Ritterguts für die veräußerte Besitzung
sichern sollten. Eine letzte wesentliche Aufgabe war die Wahrung
der Rechte des Kantons Hegau und einzelner Mitglieder gegenüber den
umliegenden Territorien. Obwohl der Kanton eine gute Beziehung zum
Kaiser anstrebte, boten hier doch die Verhältnisse der
nahegelegenen Landgrafschaft Nellenburg den Anlass zu den meisten
Konflikten. Der Landgrafschaft Nellenburg war es nie gelungen, eine
voll durchgebildete geschlossene Territorialität zu entwickeln. Die
Gemengelage der Hoheitsrechte in ihrem Bereich, wo die
Landgrafschaft die Grafenrechte, die Ritter Niedergericht und in
einzelnen Fällen auch Hochgericht und der Ritterkanton Hegau
Steuer- und Militärrechte hatte, führte zu ständigen
Streitigkeiten. Schon 1497 wurde im Hegauer Vertrag versucht, die
gegenseitigen Rechte abzugrenzen. Auch verschiedene spätere
Zusatzabreden und eine Erneuerung des Jahres 1584 konnten die
Situation nicht endgültig klären. Diese Lage hatte auch Folgen, als
mit dem Ausbruch des Krieges zwischen Österreich und Frankreich im
Jahr 1805 das Ende des Ritterkantons Hegau kam. Österreich hatte
noch 1803/4 den Kanton vor dem Zugriff der mit Napoleon verbündeten
Landesherren von Baden und Württemberg geschützt. Am 3. Dezember
1805 nahm nun Großherzog Karl Friedrich den Kanton für Baden in
Besitz. Württemberg erhielt dagegen im Frieden von Preßburg am
26.Dezember 1805 die Landgrafschaft Nellenburg zugesprochen. Erst
im Vertrag zwischen Baden und Württemberg von 1810 konnten die
Verhältnisse endgültig bereinigt werden. Baden erhielt hierin auch
die Landgrafschaft Nellenburg. Neben dem Sitz des Kantons fielen
diejenigen Ritterorte an das Großherzogtum, die in seinem
Staatsgebiet lagen, während die anderen an Württemberg bzw. an
Bayern kamen.
Archiv- und
Bestandsgeschichte: Seit 1609 wurde das Archiv des Kantons im
Ritterschaftshaus in Radolfzell verwahrt. Aus früherer Zeit gibt es
lediglich Hinweise, dass das Archivgut zeitweise auf dem Hohentwiel
verwahrt war. 1632 wurde es vor den Schweden in die Schweiz
geflüchtet, wo es verloren ging. Die ritterschaftlichen
Kanzleibeamten versuchten, diesen Verlust durch Abschriften aus dem
Stadtarchiv Radolfzell und anderen Archiven auszugleichen.
Archivrepertorien des 18. Jahrhunderts (GLA 68/171 und 219/77,
sowie Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 574 Fasz.73 und E 36-38 Fasz.7)
belegen, dass schon damals das Archiv hauptsächlich aus Akten des
17. und 18. Jahrhunderts bestand. Nach Aufhebung des Ritterkantons
wurde auch dessen Archiv auf die Nachfolgestaaten verteilt.
Württemberg erhielt Archivalien der Kanzlei des Kantons in
Radolfzell und der Kanzlei des Bezirks Allgäu-Bodensee in Wangen,
die württembergische Familien und Orte betrafen (heute:
Hauptstaatsarchiv Stuttgart Bestand 574). Die allgemeinen Akten des
Bezirks Allgäu-Bodensee und die Akten über Rittergüter und Familien
in Bayern kamen an dieses Land (heute: Staatsarchiv Neuburg
a.d.D.). Baden schließlich erhielt die allgemeinen Akten der
Radolfzeller Kanzlei und die Akten, die sich auf Ritterbesitzungen
und Familien in Baden beziehen. Diese Akten kamen zuerst 1807 an
das Provinzialarchiv Freiburg (siehe 68/170), und von dort dann an
das Generallandesarchiv. Die Anwendung des im 19.Jahrhundert im
Generallandesarchiv gebräuchlichen Pertinenzprinzips auf dieses
Archivgut führte allerdings zu Schwierigkeiten. Nachdem die auf
einzelne Orte bezüglichen Akten zu den Spezialakten genommen worden
waren (heute Bestand 229), verblieb eine große Zahl allgemeinerer
Akten, die nicht nach diesem Verfahren abgelegt werden konnten. Sie
betrafen Angelegenheiten des gesamten Kantons, der jedoch selbst
nicht wie ähnliche Provenienzstellen des Generallandesarchivs (z.B.
Landvogtei Ortenau) ein Territorium war, so dass man eine
entsprechende Territorialpertinenz hätte bilden können, in die dann
auch andere Provenienzen mit Bezug zu dieser Territorialpertinenz
hätten dazugefügt werden können. Gleichzeitig war die Anzahl der
Akten zu groß, um sie etwa zum Bestand 219 (Akten Radolfzell Stadt)
zu nehmen, wie man zum Teil bei kleineren Provenienzbildnern (z.B.
Deutschordenskommende Freiburg) verfahren ist, die bei den
Spezialakten ihres Sitzes eingeordnet wurden. So ist im
vorliegenden Bestand ein Sonderfall der Bestandsbildung im
Generallandesarchiv zu sehen, der aus diesem Grund auch im
Gegensatz zum überwiegenden Teil der anderen Aktenbestände des
Generallandesarchivs für diese Zeit ein reiner Provenienzbestand
ist. Neben Protokollen, Abschieden und Schriftwechsel in
Einzelangelegenheiten, enthalten die Akten auch vielfach
Zirkularschreiben. Dies war ein besonderes Verfahren, bei dem in
Form eines Rundbriefes an alle Mitglieder Mitteilungen gemacht,
Verordnungen bekannt gegeben oder auch Voten für Entscheidungen
eingeholt wurden. über die engeren Angelegenheiten des Kantons
Hegau hinaus findet sich auch viel Schriftverkehr über Vorgänge in
der Schwäbischen Ritterschaft und darüber hinaus in der gesamten
Reichsritterschaft. Die Reichsritterschaft war eine
genossenschaftliche Organisation ohne hierarchisches Machtzentrum
und konnte in viel geringerem Maß wie die umliegenden größeren
Landesfürsten auf eine differenzierte Verwaltung und den Rat
ausgebildeter Juristen und Finanzfachleute zurückgreifen und war
gleichzeitig ein im Reich ständig durch Mächtigere bedrängte
Minderheit. So erklärt sich wohl, dass die Ritterkantone diese
nachteilige Lage zusätzlich zu den regelmäßigen Korrespondenztagen
auch durch sonstige vielfache gegenseitige Konsultationen und
Informationen auszugleichen suchten, und dies spiegelt sich auch im
vorliegendem Bestand des Kantons Hegau. Die zeitliche Schichtung
der Oberlieferung ergibt folgendes Bild: 117 Akten (8%) enthalten
Schriftgut vor 1632, dem Jahr in dem das Archiv des
Schwedeneinfalls we gen in die Schweiz verlegt und dort verloren
wurde. 203 Akten (13%) enthalten Schriftgut des 17.Jahrhunderts
nach 1632. Der weitaus größte Anteil mit 1100 Akten (70%) entfällt
auf das 18.Jahrhundert. Insgesamt 142 Akten (9%) entstammen dem
19.Jahrhundert, wobei die Laufzeit mit dem Jahr 1806 endet. Es sind
nicht wie bei vielen Aktenbeständen des Historischen Archivs noch
einschlägige Akten badischer Provenienz hinzu gefügt
worden.
Bearbeiterbericht: Der
Bestand umfasst 1261 Faszikel in 24 lfd. m und hat eine Laufzeit
von 1400- 1806. Er wurde 1922 von Hermann Baier durch ein
Zettelrepertorium erschlossen. Dieses wurde von Unterzeichnetem
unter Verwendung des MIDOSA-Programms überarbeitet, wobei die
Ersterfassung des Zettelrepertoriums von Piroschka Hedden
durchgeführt wurde. Bei der Überarbeitung wurde der Umfang der
einzelnen Faszikel angegeben, wobei bei Akten mit Blattzählung oder
einem Umfang von bis zu etwa 10 Blatt die Blattzahl angegeben
wurde, bei sonstigen Akten unter 1 cm Umfang die Bezeichnung "1
Fasz." steht, und bei Akten ab 1 cm Umfang die Zentimeterzahl in
Schritten von 0,5 cm angegeben ist. 1 cm entspricht etwa 50 Blatt
(bei Hadernpapier), so dass sich durch diese Angabe der ungefähre
Umfang eines Aktenheftes berechnen lässt, wobei die Ungenauigkeit
einer solchen Berechnung mit dem Umfang eines Aktenhefts zunimmt.
Außerdem wurde die Provenienz (des letzten angefallenen
Schriftstücks) ermittelt und die Filmsignatur hinzugefügt. Die
Aktentitel wurden modernisiert und im Einzelfall durch weitere
Inhaltsvermerke erweitert und durch Indices erschlossen. Die
Zuordnung der Faszikel zu den Rubriken des Brauer'schen
Rubrikensystems wurde bei der Neubearbeitung im Wesentlichen so
belassen, wie sie Baier vorgenommen hatte. Allerdings erweist sich
für diesen Bestand die Brauer'sche Rubrikenordnung als ein sehr
untaugliches Ordnungsverfahren. Der Ritterkanton hatte von seinem
Aufgabenbereich her mit vielen Sachverhalten, die in den
Brauer'schen Rubriken als Schlagwort auftauchen, nichts zu tun.
Gleichzeitig betrifft ein großer Teil seines Schriftverkehrs
naturgemäß Angelegenheiten der Reichsritterschaft. So nimmt denn
auch die Brauer'sche Rubrik "Reichsritterschaft" im vorliegenden
Findbuch allein 170 Seiten ein. Dieses Problem wurde durch weitere
Untergliederung dieser Rubrik etwas gemildert. Zusätzlich wurde
jedoch zum gesamten Findbuch ein Sachindex angelegt, in dem
sämtliche die Ritterschaft betreffende Angelegenheiten aller
Aktentitel des Bestandes in systematischer Weise erfasst sind (S.
492). So ließen sich auch die vielen Aktentitel über fremde
Ritterkantone oder Kreise, die auf andere Rubriken als die Rubrik
"Reichsritterschaft" verteilt sind, noch einmal besser nachweisen.
An sich lässt das EDV-Programm nur eine alphabetische Sortierung
von Indexbegriffen zu. Die systematische Sortierung wurde durch
Vorstellung von Sortierbuchstaben erreicht, die unter
"EDV-Konventionen" aufgelistet sind (S. 576). Abschließend bleibt
noch darauf hinzuweisen, dass die oben geschilderte Schwierigkeit
bei der Bestandsbildung die Archivare des 19. Jahrhunderts doch
dazu geführt hat, auch eine ganze Anzahl der Akten des
Ritterkantons bei Bestand 219 (Akten Radolfzell Stadt) einzuordnen.
Einige wenige dieser Akten betreffen tatsächlich die Stadt und sind
daher nach dem Pertinenzprinzip richtig zugeordnet. Die Mehrzahl
betrifft jedoch nicht die Stadt sondern nur den Ritterkanton und
wäre daher richtiger bei vorliegendem Bestand einzuordnen gewesen.
Sie wurden in Bestand 219 belassen (Gründe hierzu siehe Vorwort des
Findbuchs dieses Bestands), aber die Bearbeitung beider Bestände
mit EDV ermöglichte es hier erstmals, für einen anderen Bestand
schon bearbeitete Titelaufnahmen für einen weiteren Bestand zu
verwenden. Die betreffenden Datensätze wurden von der Datei zu
Bestand 219 nach provenienzmäßiger Sortierung herauskopiert, zu der
Datei von Bestand 123 hinzugefügt und erscheinen im Findbuch unter
ihrer Rubrik. Bei der Bestellnummer wurde noch "Bestand 219"
angegeben und in den Indexfeldern wurden Einträge für den
systematischen Sachindex hinzugefügt. So wurde dieser Fehler bei
der Bestandsbildung zwar nicht bei der Lagerung aber doch im
Findbuch berichtigt. Karlsruhe, im September 1996 Reinhold
Rupp
Literatur: Herbert Berner.
Die Aufhebung des reichsritterschaftlichen Kantons
Hegau-Radolfzell. In: Aus Verfassungs- und Landesgeschichte.
Festschrift für Theodor Mayer. Band II (Lindau/ Konstanz 1955) S.
203-227. Volker Press. Reichsritterschaft. In: Handbuch der baden -
württembergischen Geschichte. 2. Band: Die Territorien im alten
Reich (Stuttgart 1995) S. 771 ff. Otto Rieder. Das kgl. Kreisarchiv
Neuburg an der Donau und seine Vorläufer seit 1785. In:
Archivalische Zeitschrift 11(1886) S.199 ff., besonders S.218-219.
Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.
Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803 bzw.1806-1810
(B-Bestände). Reichs- und Kreisinstitutionen vor 1806 (C-Bestände).
Bearb. von Margarete Bull-Reichenmiller (Stuttgart
1976).
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 123
- Umfang
-
1280 Akten (Nr. 1-1265)
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Ritterschaftliche Archive >> Hegau
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.237-243
- Bestandslaufzeit
-
1400-1807
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1400-1807