Bestand

Ritterkanton Hegau (Bestand)

Überlieferungsgeschichte

Die Reichsritterschaft Hegau bildete einen Bezirk des Ritterkantons Hegau-Allgäu-Bodensee. Ihre Kanzlei und mit ihr das Archiv befanden sich in Radolfzell, wo sie dem jeweiligen Syndikus des Ritterbezirks unterstanden. Nach Auflösung des Ritterkantons (1805/1806) fielen die Gebiete der Hegauer Ritterschaft zum großen Teil an Baden. Ihr Archiv wird seit 1840 überwiegend im Generallandesarchiv verwahrt. Teile der Spezialia wurden zusammen mit den Generalia nach dem Rubrikenschema verzeichnet. Zahlreiche familien- und ortsbezogene Urkunden und Akten dieses Archivs wurden auch den Beständen 44, 72 und 229 zugeordnet. Ein weiterer Teil der Überlieferung des Ritterkantons, insbesondere des Kantonsbezirks Allgäu-Bodensee, befindet sich im Bestand B 574 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.

Inhalt und Bewertung

Der Bestand enthält außer den Generalakten des Ritterkantonsbezirks Hegau auch diejenigen Spezialakten, die badische Orte und in Baden ansässige Familien betreffen.

Die Reichsritterschaft: Im 14. Jahrhundert hatte der Ritterstand, der sich aus der Ministerialität und freien Edlen gebildet hatte, einen gewissen Abschluss und eine Konsolidierung nach unten und nach oben gegenüber dem Hochadel gefunden, auch wenn immer noch Aufsteiger z.B. aus dem städtischen Patriziat dazukamen oder zum Hochadel überwechselten. Die starke territoriale Zersplitterung des südwestdeutschen Raums verschaffte dem niederen Adel dieses Gebietes einen stärkeren Spielraum, als in anderen Gebieten des Reiches. Dies förderte seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Entstehung verschiedener Ritterbünde. Für den schwäbischen Adel bildete sich die Gesellschaft mit St. Jörgenschild, die 1406 im Hegau gegründet wurde. Dennoch blieb der Adel auch weiterhin in verschiedenem Maß den landesherrlichen Höfen verpflichtet, wo er oft ein Lehen empfing, Dienste und Ämter innehatte und einen Mittelpunkt des adligen gesellschaftlichen Lebens fand. Das Spannungsverhältnis zwischen landesherrlicher Bindung und reichsunmittelbarer bündischer Selbstorganisation war noch ungelöst. 1488 ging die Gesellschaft mit St.Jörgenschild im Schwäbischen Bund auf, der jedoch 1534 nicht mehr verlängert wurde. Das Misstrauen der Ritterschaft gegenüber den territorialen Bestrebungen der größeren Landesherren bestand auch während der Zeit des Schwäbischen Bundes weiter. Nachdem in Franz v. Sickingen die Bestrebungen des ritterschaftlichen Adels nach einer selbständigen Rolle und Stellung gegenüber den Landesfürsten bis 1523 sichtbar gescheitert waren, konnten sich die Ritter nur mit Unterstützung des Kaisers eine gewisse Eigenständigkeit bewahren. Zwischen 1541 und 1545 wurden auf kaiserliche Anregung im Zusammenhang mit Steuererhebungen die drei Ritterkreise zu Schwaben, Franken und am Rhein gegründet, zu denen 1651 noch der elsässische Kreis hinzukam. 1566 erhielten die Ritterkreise ein kaiserliches Privileg, das den Kantonen die Steuer- und Militärhoheit in den Rittergütern ihres Bereichs sicherte. Die Leitung der vier Ritterkreise oblag einem Generaldirektorium, das alle drei Jahre unter den Ritterkreisen wechselte. Dem Schwäbische Ritterkreis, der der bedeutendste der vier Kreise war und der aus 6 Kantonen bestand, stand der Kanton Donau vor. Der Schwerpunkt der ritterschaftlichen Organisation lag jedoch weder beim Generaldirektorium der Ritterkreise noch bei dem führenden Kanton eines Kreises, sondern bei den einzelnen Kantonen selbst. Auch diese hatten dem bündischen Hintergrund der Organisation entsprechend häufig noch Schwierigkeiten, ihre Entscheidungen gegenüber den Einzelinteressen der Mitgliederfamilien durchzusetzen. Trotz aller Bemühungen gelang es der Reichsritterschaft auch nie, eine eigene Reichsstandschaft zu erringen. Deshalb bezahlte sie auch keine Reichssteuer, bewilligte aber von Fall zu Fall die sogenannten Caritativ-Subsidien. Reichstreue und Treue zum Kaiser waren tragende Elemente der Reichsritterschaft. Der Kaiser hatte ein gewisses Interesse, die Reichsritter gegen die Fürsten auszuspielen, aber angesichts des geringen Gewichts der Ritterschaft hatte die kaiserliche Bereitschaft, ihretwegen größere Konflikte mit den Fürsten einzugehen, ihre Grenzen.

Der Kanton Hegau: Der Ritterkanton Hegau, der aus der älteren Vereinigung zum St.Jörgenschild hervorgegangen war, bestand seit 1543 aus den Bezirken Hegau und Allgäu-Bodensee. Die Entscheidungen des Kantons wurden in Plenarkonventen gefällt, die laufenden Geschäfte führte ein auf Lebenszeit gewählter Ritterhauptmann oder Direktor, dem engere oder weitere Ausschüsse beistanden. Die Kanzlei des Bezirks Allgäu-Bodensee war in Wangen, während die Kanzlei des Bezirks und des Kantons Hegau seit 1557 in Radolfzell im Ritterschaftshaus lag. Dort war auch Bibliothek, Archiv und Kasse untergebracht und das Personal, wie Syndikus, Kanzlist, Boten und Konsulenten wohnten in der Stadt. Auch die Plenarkonvente, die in der Regel viermal pro Jahr gehalten wurden, fanden zumeist dort statt. Der Ritterkanton hatte Befugnisse und Rechte gegenüber den einzelnen Mitgliederfamilien und ihren Rittergütern, die ihm vom Reich übertragen wurden. Hierzu gehörte vor allem der Einzug von Steuern und die Militärhoheit. Außerdem fielen hierunter einige Aufgaben, die er als Parallelorganisation der Reichskreise innehatte. Es handelte sich hier vor allem um polizeiliche Aufgaben, um Regelungen und Aufsicht in Handel, Gewerbe und Münzwesen und um Beteiligung am Straßenbau. Daneben hatte der Ritterkanton auch Aufgaben, die er in Interesse seiner Mitglieder und des Reichsritterstands bzw. des Kantons durchführte. Hierzu gehörte die Vertretung der Interessen der Korporation oder einzelner Mitglieder gegenüber Kaiser und den Reichsständen, die Gerichtsbarkeit über adlige Mitglieder, Maßnahmen gegen verschwenderische und verschuldete Mitglieder und Vormundschaftswesen bei Mitgliedern. Auch sein Einsatz für die Ausbildung der Ritter und deren berufliche Laufbahn gehörte hierher. Ein Vorrecht der Mitgliedsfamilien des Kantons Hegau, die die geistliche Laufbahn einschlugen, war die Aufnahme in das Domkapitel Konstanz und der Kanton achtete sehr darauf, dass seine Anrechte hier gewahrt blieben. Die weltliche und militärische Laufbahn von Mitgliedern führte die Kantonsmitglieder des Hegaus zumeist in österreichische Dienste. Schließlich ist hier noch das Recht des Kantons zu nennen, neue Mitglieder anzunehmen und die Entfremdung der zum Kanton gehörenden Rittergüter zu verhindern. Ein Ritterkanton war gleichzeitig ein Personenverband reichsfreier Adliger und ein territorialer Güterverband, zu dem ein einmal festgelegter Bestand an Rittergütern gehörte. Da der Besitz der einzelnen Rittergüter immer wieder die Hände wechselte, wechselten auch immer wieder die Namen der Mitgliederfamilien. Wichtige Familien, die im Kanton Hegau durch die Jahrhunderte ansässig waren und die auch immer wieder eine Rolle bei der Besetzung der ritterschaftlichen Ämter spielten, waren z.B. die v. Bodman, v. Enzberg und v. Ulm. Einzelne Mitgliederfamilien konnten auch Besitzungen in mehreren Kantonen haben und deshalb gleichzeitig Mitglieder mehrerer Kantone sein. Zudem konnten auch Mitglieder in die Reichsritterschaft oder einzelne Kantone aufgenommen werden, die noch in keinem Ritterkanton begütert waren. Häufig wurden Beamte von Reichskollegien so aufgenommen, die sich für die Reichsritterschaft verdient gemacht hatten oder von denen man sich erhoffte, dass sie es tun würden. Neben der Aufnahme von Mitgliedern in den eigenen Kanton hatte die Kanzlei in Radolfzell sich auch mit Aufnahmeanträgen in andere Kantone zu befassen, da fremde Kantone Informationen über Antragsteller oder die Meinung des Direktoriums zu einzelnen Anträgen einholten. Weiter hatte die Kantonsverwaltung darüber zu wachen, dass ihre territoriale Grundlage erhalten blieb. Aufgrund der häufigen Verschuldung einzelner Mitgliederfamilien fanden umliegende Territorialherren immer wieder eine Möglichkeit ihr Territorium abzurunden oder sich lästige ritterschaftliiche Enklaven einzuverleiben. Dies sollte durch die kaiserlichen Retraktprivilegien verhindert werden, die eine Veräußerung an nichtritterschaftliche Herrschaften verhindern, oder wenn nicht möglich ein ritterschaftliches Rückkaufrecht und das Weiterbestehen des Charakters eines Ritterguts für die veräußerte Besitzung sichern sollten. Eine letzte wesentliche Aufgabe war die Wahrung der Rechte des Kantons Hegau und einzelner Mitglieder gegenüber den umliegenden Territorien. Obwohl der Kanton eine gute Beziehung zum Kaiser anstrebte, boten hier doch die Verhältnisse der nahegelegenen Landgrafschaft Nellenburg den Anlass zu den meisten Konflikten. Der Landgrafschaft Nellenburg war es nie gelungen, eine voll durchgebildete geschlossene Territorialität zu entwickeln. Die Gemengelage der Hoheitsrechte in ihrem Bereich, wo die Landgrafschaft die Grafenrechte, die Ritter Niedergericht und in einzelnen Fällen auch Hochgericht und der Ritterkanton Hegau Steuer- und Militärrechte hatte, führte zu ständigen Streitigkeiten. Schon 1497 wurde im Hegauer Vertrag versucht, die gegenseitigen Rechte abzugrenzen. Auch verschiedene spätere Zusatzabreden und eine Erneuerung des Jahres 1584 konnten die Situation nicht endgültig klären. Diese Lage hatte auch Folgen, als mit dem Ausbruch des Krieges zwischen Österreich und Frankreich im Jahr 1805 das Ende des Ritterkantons Hegau kam. Österreich hatte noch 1803/4 den Kanton vor dem Zugriff der mit Napoleon verbündeten Landesherren von Baden und Württemberg geschützt. Am 3. Dezember 1805 nahm nun Großherzog Karl Friedrich den Kanton für Baden in Besitz. Württemberg erhielt dagegen im Frieden von Preßburg am 26.Dezember 1805 die Landgrafschaft Nellenburg zugesprochen. Erst im Vertrag zwischen Baden und Württemberg von 1810 konnten die Verhältnisse endgültig bereinigt werden. Baden erhielt hierin auch die Landgrafschaft Nellenburg. Neben dem Sitz des Kantons fielen diejenigen Ritterorte an das Großherzogtum, die in seinem Staatsgebiet lagen, während die anderen an Württemberg bzw. an Bayern kamen.

Archiv- und Bestandsgeschichte: Seit 1609 wurde das Archiv des Kantons im Ritterschaftshaus in Radolfzell verwahrt. Aus früherer Zeit gibt es lediglich Hinweise, dass das Archivgut zeitweise auf dem Hohentwiel verwahrt war. 1632 wurde es vor den Schweden in die Schweiz geflüchtet, wo es verloren ging. Die ritterschaftlichen Kanzleibeamten versuchten, diesen Verlust durch Abschriften aus dem Stadtarchiv Radolfzell und anderen Archiven auszugleichen. Archivrepertorien des 18. Jahrhunderts (GLA 68/171 und 219/77, sowie Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 574 Fasz.73 und E 36-38 Fasz.7) belegen, dass schon damals das Archiv hauptsächlich aus Akten des 17. und 18. Jahrhunderts bestand. Nach Aufhebung des Ritterkantons wurde auch dessen Archiv auf die Nachfolgestaaten verteilt. Württemberg erhielt Archivalien der Kanzlei des Kantons in Radolfzell und der Kanzlei des Bezirks Allgäu-Bodensee in Wangen, die württembergische Familien und Orte betrafen (heute: Hauptstaatsarchiv Stuttgart Bestand 574). Die allgemeinen Akten des Bezirks Allgäu-Bodensee und die Akten über Rittergüter und Familien in Bayern kamen an dieses Land (heute: Staatsarchiv Neuburg a.d.D.). Baden schließlich erhielt die allgemeinen Akten der Radolfzeller Kanzlei und die Akten, die sich auf Ritterbesitzungen und Familien in Baden beziehen. Diese Akten kamen zuerst 1807 an das Provinzialarchiv Freiburg (siehe 68/170), und von dort dann an das Generallandesarchiv. Die Anwendung des im 19.Jahrhundert im Generallandesarchiv gebräuchlichen Pertinenzprinzips auf dieses Archivgut führte allerdings zu Schwierigkeiten. Nachdem die auf einzelne Orte bezüglichen Akten zu den Spezialakten genommen worden waren (heute Bestand 229), verblieb eine große Zahl allgemeinerer Akten, die nicht nach diesem Verfahren abgelegt werden konnten. Sie betrafen Angelegenheiten des gesamten Kantons, der jedoch selbst nicht wie ähnliche Provenienzstellen des Generallandesarchivs (z.B. Landvogtei Ortenau) ein Territorium war, so dass man eine entsprechende Territorialpertinenz hätte bilden können, in die dann auch andere Provenienzen mit Bezug zu dieser Territorialpertinenz hätten dazugefügt werden können. Gleichzeitig war die Anzahl der Akten zu groß, um sie etwa zum Bestand 219 (Akten Radolfzell Stadt) zu nehmen, wie man zum Teil bei kleineren Provenienzbildnern (z.B. Deutschordenskommende Freiburg) verfahren ist, die bei den Spezialakten ihres Sitzes eingeordnet wurden. So ist im vorliegenden Bestand ein Sonderfall der Bestandsbildung im Generallandesarchiv zu sehen, der aus diesem Grund auch im Gegensatz zum überwiegenden Teil der anderen Aktenbestände des Generallandesarchivs für diese Zeit ein reiner Provenienzbestand ist. Neben Protokollen, Abschieden und Schriftwechsel in Einzelangelegenheiten, enthalten die Akten auch vielfach Zirkularschreiben. Dies war ein besonderes Verfahren, bei dem in Form eines Rundbriefes an alle Mitglieder Mitteilungen gemacht, Verordnungen bekannt gegeben oder auch Voten für Entscheidungen eingeholt wurden. über die engeren Angelegenheiten des Kantons Hegau hinaus findet sich auch viel Schriftverkehr über Vorgänge in der Schwäbischen Ritterschaft und darüber hinaus in der gesamten Reichsritterschaft. Die Reichsritterschaft war eine genossenschaftliche Organisation ohne hierarchisches Machtzentrum und konnte in viel geringerem Maß wie die umliegenden größeren Landesfürsten auf eine differenzierte Verwaltung und den Rat ausgebildeter Juristen und Finanzfachleute zurückgreifen und war gleichzeitig ein im Reich ständig durch Mächtigere bedrängte Minderheit. So erklärt sich wohl, dass die Ritterkantone diese nachteilige Lage zusätzlich zu den regelmäßigen Korrespondenztagen auch durch sonstige vielfache gegenseitige Konsultationen und Informationen auszugleichen suchten, und dies spiegelt sich auch im vorliegendem Bestand des Kantons Hegau. Die zeitliche Schichtung der Oberlieferung ergibt folgendes Bild: 117 Akten (8%) enthalten Schriftgut vor 1632, dem Jahr in dem das Archiv des Schwedeneinfalls we gen in die Schweiz verlegt und dort verloren wurde. 203 Akten (13%) enthalten Schriftgut des 17.Jahrhunderts nach 1632. Der weitaus größte Anteil mit 1100 Akten (70%) entfällt auf das 18.Jahrhundert. Insgesamt 142 Akten (9%) entstammen dem 19.Jahrhundert, wobei die Laufzeit mit dem Jahr 1806 endet. Es sind nicht wie bei vielen Aktenbeständen des Historischen Archivs noch einschlägige Akten badischer Provenienz hinzu gefügt worden.

Bearbeiterbericht: Der Bestand umfasst 1261 Faszikel in 24 lfd. m und hat eine Laufzeit von 1400- 1806. Er wurde 1922 von Hermann Baier durch ein Zettelrepertorium erschlossen. Dieses wurde von Unterzeichnetem unter Verwendung des MIDOSA-Programms überarbeitet, wobei die Ersterfassung des Zettelrepertoriums von Piroschka Hedden durchgeführt wurde. Bei der Überarbeitung wurde der Umfang der einzelnen Faszikel angegeben, wobei bei Akten mit Blattzählung oder einem Umfang von bis zu etwa 10 Blatt die Blattzahl angegeben wurde, bei sonstigen Akten unter 1 cm Umfang die Bezeichnung "1 Fasz." steht, und bei Akten ab 1 cm Umfang die Zentimeterzahl in Schritten von 0,5 cm angegeben ist. 1 cm entspricht etwa 50 Blatt (bei Hadernpapier), so dass sich durch diese Angabe der ungefähre Umfang eines Aktenheftes berechnen lässt, wobei die Ungenauigkeit einer solchen Berechnung mit dem Umfang eines Aktenhefts zunimmt. Außerdem wurde die Provenienz (des letzten angefallenen Schriftstücks) ermittelt und die Filmsignatur hinzugefügt. Die Aktentitel wurden modernisiert und im Einzelfall durch weitere Inhaltsvermerke erweitert und durch Indices erschlossen. Die Zuordnung der Faszikel zu den Rubriken des Brauer'schen Rubrikensystems wurde bei der Neubearbeitung im Wesentlichen so belassen, wie sie Baier vorgenommen hatte. Allerdings erweist sich für diesen Bestand die Brauer'sche Rubrikenordnung als ein sehr untaugliches Ordnungsverfahren. Der Ritterkanton hatte von seinem Aufgabenbereich her mit vielen Sachverhalten, die in den Brauer'schen Rubriken als Schlagwort auftauchen, nichts zu tun. Gleichzeitig betrifft ein großer Teil seines Schriftverkehrs naturgemäß Angelegenheiten der Reichsritterschaft. So nimmt denn auch die Brauer'sche Rubrik "Reichsritterschaft" im vorliegenden Findbuch allein 170 Seiten ein. Dieses Problem wurde durch weitere Untergliederung dieser Rubrik etwas gemildert. Zusätzlich wurde jedoch zum gesamten Findbuch ein Sachindex angelegt, in dem sämtliche die Ritterschaft betreffende Angelegenheiten aller Aktentitel des Bestandes in systematischer Weise erfasst sind (S. 492). So ließen sich auch die vielen Aktentitel über fremde Ritterkantone oder Kreise, die auf andere Rubriken als die Rubrik "Reichsritterschaft" verteilt sind, noch einmal besser nachweisen. An sich lässt das EDV-Programm nur eine alphabetische Sortierung von Indexbegriffen zu. Die systematische Sortierung wurde durch Vorstellung von Sortierbuchstaben erreicht, die unter "EDV-Konventionen" aufgelistet sind (S. 576). Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass die oben geschilderte Schwierigkeit bei der Bestandsbildung die Archivare des 19. Jahrhunderts doch dazu geführt hat, auch eine ganze Anzahl der Akten des Ritterkantons bei Bestand 219 (Akten Radolfzell Stadt) einzuordnen. Einige wenige dieser Akten betreffen tatsächlich die Stadt und sind daher nach dem Pertinenzprinzip richtig zugeordnet. Die Mehrzahl betrifft jedoch nicht die Stadt sondern nur den Ritterkanton und wäre daher richtiger bei vorliegendem Bestand einzuordnen gewesen. Sie wurden in Bestand 219 belassen (Gründe hierzu siehe Vorwort des Findbuchs dieses Bestands), aber die Bearbeitung beider Bestände mit EDV ermöglichte es hier erstmals, für einen anderen Bestand schon bearbeitete Titelaufnahmen für einen weiteren Bestand zu verwenden. Die betreffenden Datensätze wurden von der Datei zu Bestand 219 nach provenienzmäßiger Sortierung herauskopiert, zu der Datei von Bestand 123 hinzugefügt und erscheinen im Findbuch unter ihrer Rubrik. Bei der Bestellnummer wurde noch "Bestand 219" angegeben und in den Indexfeldern wurden Einträge für den systematischen Sachindex hinzugefügt. So wurde dieser Fehler bei der Bestandsbildung zwar nicht bei der Lagerung aber doch im Findbuch berichtigt. Karlsruhe, im September 1996 Reinhold Rupp

Literatur: Herbert Berner. Die Aufhebung des reichsritterschaftlichen Kantons Hegau-Radolfzell. In: Aus Verfassungs- und Landesgeschichte. Festschrift für Theodor Mayer. Band II (Lindau/ Konstanz 1955) S. 203-227. Volker Press. Reichsritterschaft. In: Handbuch der baden - württembergischen Geschichte. 2. Band: Die Territorien im alten Reich (Stuttgart 1995) S. 771 ff. Otto Rieder. Das kgl. Kreisarchiv Neuburg an der Donau und seine Vorläufer seit 1785. In: Archivalische Zeitschrift 11(1886) S.199 ff., besonders S.218-219. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803 bzw.1806-1810 (B-Bestände). Reichs- und Kreisinstitutionen vor 1806 (C-Bestände). Bearb. von Margarete Bull-Reichenmiller (Stuttgart 1976).

Bestandssignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 123
Umfang
1280 Akten (Nr. 1-1265)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Ritterschaftliche Archive >> Hegau
Verwandte Bestände und Literatur
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.237-243

Bestandslaufzeit
1400-1807

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:03 MESZ

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  • Bestand

Entstanden

  • 1400-1807

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