- Reference number
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Dedecius-Archiv, 09-1505
- Former reference number
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Inventarnummer: Dedecius-Archiv, 09-1505 bis 1528
- Extent
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Umfang: 23 Br.,31 Bl.,2 Beil., 2 H.
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Objekteigenschaften: Handschrift
Gattungen: Brief
- Context
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Dedecius-Archiv >> 09. Veranstaltungen: Lesungen, Vorträge, Referate
- Holding
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Dedecius-Archiv
- Indexentry person
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Woessler, Winfried - Verfasser
Schneider,... - Verfasser
Kersting, Hermann - Verfasser
Dingarten,... - Verfasser
Jordan, Lothar (1953-) - Verfasser
Wallmann, Jürgen Peter (1939-2010) - Verfasser
Wistokat, Klaus - Verfasser
Dedecius, Karl (1921-2016) - Adressat
Lyriker treffen <1981, Münster> - Verfasser
Droste-Forschungsstelle <Münster, Westfalen> - Verfasser
Lyriker treffen <1987, Münster> - Verfasser
Stadt Münster - Verfasser
Europaratausstellung <1998, Münster/Osnabrück> - Verfasser
- Indexentry place
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Münster - Entstehungsort
Darmstadt - Entstehungsort
Dülmen - Entstehungsort
- Date of creation
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Entstehungsdatum: 08.12.1980-14.12.1998
- Other object pages
- Rights
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Benutzungsbeschränkung: Benutzung nur nach Rücksprache
- Zugangsbeschränkungen
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Sperrvermerk: Geschäftsgang
- Last update
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28.04.2025, 11:32 AM CEST
Data provider
Karl Dedecius Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- Entstehungsdatum: 08.12.1980-14.12.1998
Other Objects (12)
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Franz Nünning als zeitlichem Vicario Secundo Summi Altaris S. Ludgerum zu Münster, dessen Sukzessoren oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von fünftehalbe bzw. 4 1/2 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1644 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 75 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 11. Dezember 1634 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Ursula Eichrodt, Witwe des gewesenen Prokurators Christoffer zum Schloet, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Conceptionis Mariae ab dem Jahr 1635 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 120 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk des Stadtsekretärs Henrich Holland vom 7. November 1635, dass sich die Witwe des Christoffer zum Schloet bei der Erhebung dieser Rentverschreibung beschwert habe, dass der Gruetherr Urkunde und Handschrift zu dieser Verschreibung versprochen habe, durch ihren Emonitor Dietrich Otten aber verlegt oder verloren ging, und dass sie beim Auffinden kassiert werden solle. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Lic. Franciscus Mucerus und Ursula Eickrodt bezeugen am 18. Dezember 1642 die Zedierung der obigen Rentverschreibung an Everhard Lambert, Guardian des Minoritenkonvents zu Münster
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 1. Februar 1645 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Äbtissin Agnes von Merveldt, der Priorin Lucia von Baer, der Kellnerin Agnes von Hamb und sämtlichen Kapitularinnen des Klosters St. Aegidii binnen Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler 15 Schillinge, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1646 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 24. April 1635 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Pater Hermann Fiker, Fratrum Minoritarum Guardiano, und sämtlichen Konventualen des Klosters zum Brüderen, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Pentecostes ab dem Jahr 1636 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments