Urkunde

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 18. Mai 1642 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Hermann Orthmann, Sacellano D. Lamberti, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar in termino Cantate ab dem Jahr 1643 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Archivaliensignatur
B 061u, 152
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Material
Pergament
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Münster

Siegelführer: Stadt Münster

Kontext
Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
Bestand
B 061u Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden

Indexbegriff Person
Stadt Münster

Laufzeit
1642 Mai 18 (1838)

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1642 Mai 18 (1838)

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