Konferenzschrift
Lyrikertreffen Münster : 29. Mai - 2. Juni 1991 ; [Programmheft]
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
-
18 cm
- Umfang
-
111 S.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Münster
- (wer)
-
Stadt Münster
- (wann)
-
1991
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Lyrikertreffen (7 : 1991 : Münster (Westf))
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 14:03 MESZ
Datenpartner
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Konferenzschrift
Beteiligte
- Lyrikertreffen (7 : 1991 : Münster (Westf))
- Stadt Münster
Entstanden
- 1991
Ähnliche Objekte (12)

Werner Koethe und Andreß Eberschwein, Bürgermeister, und sämtliche Räte der Stadt Ahlen bezeugen, dass Anthon Kentelnick, Ehevogt der Witwe des Amandus Palmeke, Caspar Palmeke, Franz Boeß als gewesener Ehewirt der Christine Palmeke und Marie Palmeke, alles Erben des weiland Amandus Palmeke, Bürger zu Ahlen, dem städtischen Sekretär und Bedienten Zacharias Hillebrand einen Rentbrief über 50 Reichstaler ablösen, den Amandus Palmeke innehatte, den aber vor Jahren Henrich Witthaus vor etlichen Jahren von der Äbtissin zu Überwasser erhalten hatte und den Herk Ulrich von Werne testamentarisch überlassen hatte. Als Warbürgen werden Gerhard zum Hole und Gerhard Amenhovel, beide Bürger zu Ahlen, genannt Ankündigung des Stadtsiegels

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 10. November 1644 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Jobst Osthoff, domkapitularischer Gograf zur Meest, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1645 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Johann Henrich Martels, fürstlich-münsterischer Rentmeister im Emsland, und dessen Ehefrau Maria Elisabeth Oesthoff bezeugen am 5. Mai 1668 zu Meppen, dass sie die obige in der Erbteilung zugefallene Rentverschreibung an das Domkapitel zu Münster zediert und übertragen haben. Unterschriftsankündigung der Aussteller. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 18. Mai 1686 die Extradierung der obigen Rentverschreibung und deren Zession in der Domkellnerei und dass die anfallende jährliche Pension dem Saccelanus emoniert und jährlich bei der Domkellnereirechnung repartiert werden solle. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 6. Juli 1686, dass künftig alle Pensionen aus dem Gruethaus der Stadt Münster mit 4% verpensioniert werden müssen und dass der Domkellner entsprechende Zinsen aus obiger Rentverschreibung dem Sacellanus zu emonieren habe

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel St. Mauritz binnen Münster, deren Sukzessoren oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Pension 12 Reichtsaler 14 Schillinge aus den Einnahmen des Gruethauses, zahlbar jährlich termino Palmarum ab 1659, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 250 Reichstaler verkauft und erhalten haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zum Unterpfand, zum Gerichtsstand und zur Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Franz Nünning als zeitlichem Vicario Secundo Summi Altaris S. Ludgerum zu Münster, dessen Sukzessoren oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von fünftehalbe bzw. 4 1/2 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1644 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 75 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Patres Minoritis vulgo Minnenbrüdern in behueff der Broderschaft cordigerorum, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler aus den Einnahmen des Gruethauses in termino Annunciationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1649 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 1. Februar 1645 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Äbtissin Agnes von Merveldt, der Priorin Lucia von Baer, der Kellnerin Agnes von Hamb und sämtlichen Kapitularinnen des Klosters St. Aegidii binnen Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler 15 Schillinge, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1646 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 17. Juli 1627 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Anna Grünbers, geborene Tochter der Eheleute Conrad Grünbers und Catharina Herdings zum Ulenkotten, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 15 Reichstaler, zahlbar in termino Sancti Jacobi Apostoli ab dem Jahr 1628 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). am abendt Sancti Jacobi Apostoli. Rückseitig Vermerk des Johann Friedrich Plönies und Henrich Tunneker (?) als testamentarische Exekutoren der verstorbenen Anna Grünbers vom 18. Juni 1668 über die Zedierung, Transportierung und Überlassung von 100 Reichstaler aus der obigen Rentverschreibung an die Pater des Kapuzinerordens binnen Münster. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Henrich Scholbroich, Kanoniker der Kollegiatkirche St. Ludgeri und Pastor zum Venne, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar in termino S. Michaeli Archangeli ab dem Jahr 1643 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Zessionen und Zedierungen der obigen Rentverschreibung, allesamt unterschrieben und besiegelt (aufgedrückte rote Lacksiegel) von den Ausstellern, und zwar: Henrich Scholbroich am 19. Juni 1643 an den stadt-münsterischen Gerichtsschreiber Johann Dyckhoff und dessen Ehefrau Maria Holland. Johann Dyckhoff, stadt-münsterischer Gerichtsschreiber, und dessen Ehefrau Maria Hollandt am 7. Februar 1653 an Wilhelm Estinghausen, Gograf zu Oelde, und dessen Ehefrau Anna Maria Schreiber. Johannes Schreiber am 16. Oktober 1658 an Johann Kerstiens, Pastor ad Sanctum Jacobum. Johann Kerstiens, Pastor ad Sanctum Jacobum, am 28. Oktober 1663 an Hermann Breidenstein, Vikar zu Überwasser

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 11. Dezember 1634 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Ursula Eichrodt, Witwe des gewesenen Prokurators Christoffer zum Schloet, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Conceptionis Mariae ab dem Jahr 1635 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 120 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk des Stadtsekretärs Henrich Holland vom 7. November 1635, dass sich die Witwe des Christoffer zum Schloet bei der Erhebung dieser Rentverschreibung beschwert habe, dass der Gruetherr Urkunde und Handschrift zu dieser Verschreibung versprochen habe, durch ihren Emonitor Dietrich Otten aber verlegt oder verloren ging, und dass sie beim Auffinden kassiert werden solle. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Lic. Franciscus Mucerus und Ursula Eickrodt bezeugen am 18. Dezember 1642 die Zedierung der obigen Rentverschreibung an Everhard Lambert, Guardian des Minoritenkonvents zu Münster

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 8. September 1636 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem David Mollen, Vikar und Bursario Vicariorum des alten Doms, dessen Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Nativitatie B. Mariae Virginis ab dem Jahr 1637 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Anne Marie Ploennies, Äbtissin des Klosters Vinnenberg, deren Sukzessoren und Nachkommen eine aus dem Gruethaus kommende jährliche Rente in Höhe von 15 Alberus- oder Kreuztaler, zahlbar in termino Sexagesimo ab 1652, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Albertus- oder Kreuztaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
