Konferenzschrift
Lyrikertreffen Münster : 29. Mai - 2. Juni 1991 ; [Programmheft]
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
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18 cm
- Umfang
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111 S.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Münster
- (wer)
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Stadt Münster
- (wann)
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1991
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Lyrikertreffen (7 : 1991 : Münster (Westf))
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
-
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- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 14:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Konferenzschrift
Beteiligte
- Lyrikertreffen (7 : 1991 : Münster (Westf))
- Stadt Münster
Entstanden
- 1991
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Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Eheleuten Bernhard Schmedding und Christine Zwivelers, deren Erben, Anerben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler in gangbaren Gulden und Silbermünze, zahlbar jährlich in termino Sancti Thomae Apostoli aus den Einnahmen des Gruethauses ab 1656, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Kreuz- oder Albertustaler aufgenommen und verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Matthias Schmelte und Gertrud Schmeding, Eheleute, bezeugen am 17. April 1673 als Erben der Eheleuten Bernhard Schmedding und Christine Zwiveler die Zedierung des obigen Rentbriefs an Pater Heino Hardenack und Mutter Elisabeth Brunes vom Kloster Niesing

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster in Westfalen bezeugen am 1. April 1686, dass sie dem Prokurator Caspar Osnabrück, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar am 15. Juni, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Gerichtsstand, zur Loskündigung und zum Unterpfand. Siegelankündigung des Ausstellers. Notiz des Fraters Augustinus Westmarck, Cancellarius des Minoritenklosters, vom 27. Mai 1754 betreffend die testamentarische Überlassung eines Kapitals in Höhe von 300 Imperialen des 1686 verstorbenen Arnold Osnabrück. Vermerk der Königlichen Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der vorliegenden Obligation

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Patres Minoritis vulgo Minnenbrüdern in behueff der Broderschaft cordigerorum, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler aus den Einnahmen des Gruethauses in termino Annunciationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1649 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 60 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie dem Frater Georg Philippi, Präsident, Lucas Luken, Prokurator, und Sylvester Roßmoller sowie sämtlichen Konventualen des Klosters Bethlehem zu Schwilbroch Stifts Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Rente in Höhe von 10 Reichstaler in gangbaren Gulden und Silbermünzen, zahlbar jährlich in termino St. Jacobi Apostoli ab 1660 aus den Einnahmen des Gruethauses zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung, zum Gerichtsstand und zum Unterpfand. Ankündigung des Stadtsiegels und der Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der Rentverschreibung

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 2. April 1639 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Bürgern Bernhard Ißfort und Bernhard Meerhoff als Vormünder der Kinder des weiland Hermann Lohmann, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 12 Reichstaler, zahlbar in termino Laetare ab dem Jahr 1640 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk des Heinrich Hardennack vom 3. Juli 1649 über die Bezahlung der künftigen jährlichen Rente nicht zu 12 Reichstaler, sondern zu 10 Reichstaler. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Vermerk des Bernhard Ißfort und Bernhard Meerhoff als Vormünder sowie des Johann Lohmann vom 31. Mai 1649 über die Zedierung, Transportierung und Überlassung des obigen Rentbriefs an den Pater und sämtlichen Konventualinnen des Klosters Niesing

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute an die Konventsjungfern des Klosters Rengering eine jährliche Rente in Höhe von derdehalven bzw. 2 1/3 Rheinischen Goldgulden, zahlbar aus den Einnahmen des Gruethauses zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. in profesto visitationis beatae Marie virginis

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 18. Mai 1642 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Hermann Orthmann, Sacellano D. Lamberti, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar in termino Cantate ab dem Jahr 1643 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
