- Location
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Extent
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24 S.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Kern-Rand-Wanderung und Stadterneuerung
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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Münster
- (who)
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Stadt Münster
- (when)
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1987
- Table of contents
- Rights
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- Last update
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11.06.2025, 1:46 PM CEST
Data provider
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Associated
- Stadt Münster
Time of origin
- 1987
Other Objects (12)
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie dem Konvent des Schwesternhauses Niesing, genannt Mariental, binnen Münster, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Rente in Höhe von 20 Reichstaler in goldenen und silbernen Münzen, zahlbar jährlich aus den Einnahmen des Gruethauses binnen Münster in termino St. Laurentii ab 1662, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 420 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zur Loskündigung und zum Gerichtsstand. Ankündigung des Stadtsiegels und der Unterschrift des städtischen Sekretärs Bernhard Hollandt. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der Rentverschreibung. Notariatsinstrument einer Protestation vom 15. März 1660, laut der die Bürgermeister und der Rat der Stadt Münster entschlossen seien, die Fortifikation unweit von der St. Servati-Pforte erweitern zu wollen und dafür den Garten des Klosters Niesing benötigen. Dies könne nur mit gebührender Anzeige und Zustimmung des Klosters vereinbart werden. Designation des Bernhard Modersohn, Pater des Klosters Niesing, vom 25. Debruar 1662 über die vom Kloster Niesing aus dem Gruethaus der Stadt Münster von 1655 bis 1662 zu fordernden Pensionen
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Franz Nünning als zeitlichem Vicario Secundo Summi Altaris S. Ludgerum zu Münster, dessen Sukzessoren oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von fünftehalbe bzw. 4 1/2 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1644 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 75 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel St. Mauritz binnen Münster, deren Sukzessoren oder dem Inhaber dieses Briefes eine jährliche Pension 12 Reichtsaler 14 Schillinge aus den Einnahmen des Gruethauses, zahlbar jährlich termino Palmarum ab 1659, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 250 Reichstaler verkauft und erhalten haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung, zum Unterpfand, zum Gerichtsstand und zur Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 13. September 1625 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Lic. Hermann Otterstedden, fürstlich-münsterischer Richter zu Wolbeck, und dem Bernhard Schürman, Prokurator, als Vormünder der Catharina Paven zum Nutzen ihrer Pflegetochter, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 10 Albertiner Reichstaler, zahlbar in termino Exaltationis S. Crucie ab dem Jahr 1626 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). am abend Exaltationis S. Crucie. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Wennemar Lubert bezeugt am 19. Dezember 1638, dass vor ihm Bernhard Schürman, Prokurator am fürstlich-münsterischen Offizialatsgericht, und dessen Ehefrau Anna Recke erschienen und angaben, dass sie ihre Tochter Christina in das Kloster Niesing gebracht und einkleiden lassen und dem Kloster zur Versorgung der Tochter eine Quote Geldes versprochen haben. Für diesen Zweck zedieren die genannten Eheleute die obige Rentverschreibung dem Gotteshaus Niesing. Zeugen: Kilian Richter und Henrich Weiniken
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 10. November 1644 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Jobst Osthoff, domkapitularischer Gograf zur Meest, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1645 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Johann Henrich Martels, fürstlich-münsterischer Rentmeister im Emsland, und dessen Ehefrau Maria Elisabeth Oesthoff bezeugen am 5. Mai 1668 zu Meppen, dass sie die obige in der Erbteilung zugefallene Rentverschreibung an das Domkapitel zu Münster zediert und übertragen haben. Unterschriftsankündigung der Aussteller. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 18. Mai 1686 die Extradierung der obigen Rentverschreibung und deren Zession in der Domkellnerei und dass die anfallende jährliche Pension dem Saccelanus emoniert und jährlich bei der Domkellnereirechnung repartiert werden solle. Mauritz Bispinck, domkapitularischer Sekretär, bezeugt am 6. Juli 1686, dass künftig alle Pensionen aus dem Gruethaus der Stadt Münster mit 4% verpensioniert werden müssen und dass der Domkellner entsprechende Zinsen aus obiger Rentverschreibung dem Sacellanus zu emonieren habe
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute an die Konventsjungfern des Klosters Rengering eine jährliche Rente in Höhe von derdehalven bzw. 2 1/3 Rheinischen Goldgulden, zahlbar aus den Einnahmen des Gruethauses zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. in profesto visitationis beatae Marie virginis
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 8. September 1636 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem David Mollen, Vikar und Bursario Vicariorum des alten Doms, dessen Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Nativitatie B. Mariae Virginis ab dem Jahr 1637 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass sie mit Zustimmung der Gildemeister an Ida von Merveldt, Äbtissin, Anna von Ermele, Priorissin, Elisabeth Fridagh, Kellnerein, und sämtliche Konventualjungfern des Stifts Überwasser binnen Münster eine jährliche Rente in Höhe von 10 overlendesche Goldgulden gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 derselben Goldgulden verkauft haben. Als Hypothek dient das Gruthaus in Münster Siegelankündigung der Aussteller dusent vyffhundert drey unnd dertich up sunte Jacobi aventh des hilligenn apostell
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 2. April 1639 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute den Bürgern Bernhard Ißfort und Bernhard Meerhoff als Vormünder der Kinder des weiland Hermann Lohmann, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 12 Reichstaler, zahlbar in termino Laetare ab dem Jahr 1640 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk des Heinrich Hardennack vom 3. Juli 1649 über die Bezahlung der künftigen jährlichen Rente nicht zu 12 Reichstaler, sondern zu 10 Reichstaler. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Vermerk des Bernhard Ißfort und Bernhard Meerhoff als Vormünder sowie des Johann Lohmann vom 31. Mai 1649 über die Zedierung, Transportierung und Überlassung des obigen Rentbriefs an den Pater und sämtlichen Konventualinnen des Klosters Niesing