Urkunde

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und den Kapitularen ad sanctum Ludgerum, deren Nachfolger und Nachkommen oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 18 Albertiner Reichstaler aus den Einnahmen des Gruethauses in termino Trium Regum ab dem Jahr 1650 gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 derselben Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Bernhard Hollandt). Rückseitig Vermerk, dass die vorliegende Rentverschreibung zur Obedienz Langenhövel gehört und diese 300 Reichstaler vom Grafen von Velen 1639 abgelöst und im selben Jahr in termino Martini an Heinrich Schollbroch erneut belegt und 1649 ebenfalls wieder abgelöst wurde. Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Reference number
B 061u, 175
Formal description
Überlieferungsart: Original
Material
Pergament
Further information
Ausstellort: Münster

Siegelführer: Stadt Münster

Context
Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
Holding
B 061u Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden

Indexentry person
Stadt Münster

Date of creation
1649 Januar 6 (1838)

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Last update
17.09.2025, 2:45 PM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1649 Januar 6 (1838)

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