Archivale
Inquisition über Maria, Hausfrau des Herrn Hans Jacob Engel
Regest: Anwesend:
Herr Lt Johann Jacob Kurtz
Herr Bürgermeister Conrad Felchlen.
Herr Bürgermeister Johann Philipp Laubenberger
Herr Johann Bihler.
Herr Stefan Grieninger.
Herr Schultheiss Johann Zendel.
Herr Zunftmeister Peter Bihler.
Ratschreiber Johann Hess.
Sie ist graviert (= belastet) von alters her
1) durch das gemeine Geschrei (= allgemeine Gerede).
2) durch die Urgicht der Anna, justifizierter (= hingerichteter) Hausfrau des Stoffel alt Tochtermann, laut Protokolls vom 13. August 1660.
3) von neuem durch die justifizierten Weiber des Johann Schelling, Bartlin Heldner und Hans Blanckh laut Protokolls.
4) von Agnesa, verhafteter Witib des Michel Helbling selig, welche bekennt, der Hans Jacob Engel, die Apothekerin und die Maria seien bei ihrer Tauf gewesen.
Folgende Personen sind von neuem zu verhören:
1) Herr Zunftmeister Conrad Werenwag, 56 Jahr.
2) Anna Maria, sein Eheweib, 58 Jahr.
3) Herr Daniel Knapp, 48 Jahr
4) Peter Krueg, Küfer, 24 Jahr.
5) Maria, Witib des Johannes Schorr selig, 55 Jahr
6) Agnes, Weib des Johann jung Reichert., 23 Jahr.
7) Anna Maria, Eheweib des Johann Pfenning, 41 Jahr.
8) Agatha, Tochter des Heinrich Hausser, 22 Jahr. Ist nicht hier.
9) Anna Maria, Tochter des Heinrich Hausser. Ist nicht hier.
10) Hans Jacob Stenglen, Ist nicht hier.
11) Hans Jerg Helb, Gerber, auf 28 Jahr.
12) Hans Caspar Widmayer, geht jetzt ins 25. Jahr.
Die Zeugen sind über folgende Punkte zu verhören:
1) Wie lang es her sei, daß Genophea (Genoveva), Tochter des Conrad Werenwag, starb.
6 Zeugen: 4 Jahr.
2) An was für einem Zustand sie gelegen und woher ihr der Zustand gekommen sei.
3) Wie die Verstorbene ihren Zustand erzählte und wem sie die Ursach zugemessen.
4) Was ihr für Medici und Arzneien gebraucht wurden, und was sie von diesem Zustand hielt.
5) Wie die Verstorbene nach ihrem Tod aussah.
5 1/2) Ob nicht Zeuge nach seiner Tochter Tod mit dem Herrn Engel und seiner Hausfrau in Strittigkeit geraten sei und warum.
6) Ob Zeuge im Haus des Hans Jacob Engel war, wie sie sich so ungeberdig stellten, und wie es herging.
7) Ob Zeugin nicht im Haus Hans Jacob Engels Gäns und Pfeffer aß, wer sonst dabei war und was darauf erfolgte.
8) Ob nicht das Weib des verstorbenen Peter Krueg zu ihr in den Karz ging und sich damals auf das Lotterbett legte, was sie klagte, woher es gekommen, und was sie angab.
(Zu den Punkten 2-8 werden die am 31. Mai 1661 gemachten Aussagen wiederholt. Siehe dort!)
9) Ob nicht Zeuge zu Herrn Engels Tochter auf die Buhlschaft ging und was sich dabei zutrug.
12. Zeuge: er sei nicht zu ihr auf die Buhlschaft gegangen. Ihr Vater habe zwar dem Zeugen die Tochter angetragen. Weil sie aber in einem bösen Geschrei war, habe Zeuge sie nicht mögen. Zudem sei er damals schon halb versprochen gewesen.
11. Zeuge: vor 6 Jahren sei Zeuge zu ihr zwar auf die Buhlschaft gegangen, habe aber nichts Unrechtes von ihr gesehen. Allein es sei etwas oben im Haus gefallen. Die Tochter habe gesagt, ihre Mutter werde gewiß ob dem Kupferhafen sein. Sonst sei ihm verdächtig vorgekommen, daß sie mächtig kalte Händ hatte.
10. Zeuge: er sei zwar eine Zeitlang zu ihr auf die Buhlschaft gegangen, habe aber nichts Unrechtes von ihr gesehen.
Weil nach der Verstorbenen Tod durch den Medicus, Herrn Erhart Wuecherer und Deputierte des Rats eine Besichtigung vorgenommen wurde, ist es erforderlich, diese deputierten Herrn zu befragen, wie sie den Leichnam beschaffen fanden. Demnach sind zu vernehmen:
14) Dr. Erhart Wuecherer, Physicus.
15) Herr Bürgermeister Joh. Philipp Laubenberger
16) Herr Schultheiss Sebastian Wuecherer.
Weiter sind wegen Wilhelm Schorr selig als Zeugen zu vernehmen:
17) Samuel Schorr, Tucherer, dessen Bruder.
18) ... (?) Ensslen. Habe von gar nichts geredet.
(Punkt 10 ist gestrichen).
11) Ob nicht Genophea, Peter Kruegs Weib, nach ihrem Tod bei der Besichtigung blau, schwarz und verschwollen und wie sonst gewesen sei.
15. Zeuge: der Hals, der Kopf und der Leib seien in einer Dicke wie ein Sack verschwollen, ganz blau, schwarz und gelb gewesen und man habe das lebendige Gift heraus gesehen, das Blut habe noch in ihr giselt (= gezischt), der Leichnam habe den Sarg ganz gefüllt.
12) Wie lang es her sei, daß Metzger Wilhelm Schorr starb. 17. Zeuge: es werde in der Karwoche 2 Jahr gewesen sein.
13) An was für einer Krankheit er starb.
17. Zeuge: er wisse nicht eigentlich (= genau), was es für eine Krankheit war. Allein sein Bruder sei lieblos umhergegangen. Man habe ihn aus dem Haus verstoßen. Er habe sich eine Zeitlang bei Johannes Weiß, später bei dem Zeugen aufgehalten und, soviel er dem Zeugen sagte, einmal dem Hans Friedrich alt Engel auf dem Markt ein Schwein gemetzget und morgens auch etwas schweinern Kesselfleisch gegessen. Darauf habe ihn sehr gedürstet. Da habe Engels Hausfrau ihm einen Trunk heraufgeholt. Davon habe er getrunken, und das habe ihn sehr purgiert (= gereinigt, abgeführt).
Er habe sie aber nichts bezichtigt. Zeuge meint, er sei gestorben, weil er so schwermütig und melancholisch gewesen.
14) Ob der Verstorbene, nachdem er krank gelegen, sich nicht beklagte, woher ihm dieser Zustand kam und wem er die Ursach seiner Krankheit zuschrieb.
17. Zeuge: er habe niemand etwas zugeschrieben.
15) Was er für einen Tod genommen und ob er nicht nach seinem Tod blau, schwarz und geschwollen oder wie er aussah.
17. Zeuge: er habe unnatürlich geschwaitz (= geschweißt, geblutet).
(Die Punkte 16 und 17 fehlen).
18) Ob nicht Zeuge einmal beim Tanzen im Kloster, nachdem des Engels Tochter ihm zugeführt worden, sagte, daß er mit keiner Nachtanzerin (= ?) tanzen möge, und was sie darauf sagte.
10. Zeuge: sei ihm ganz unbekannt.
19) Was man sonst von des Engels Tochter Verdächtiges sage und in was für einem Geschrei sie sei.
10. Zeuge: es sei ein gemein Geschrei gewesen, daß des Engels Weib und ihre Tochter in keinem guten Beruf (= Ruf) seien. Daher sei er, als er sich auf Hohentwiel aufhielt, durch ein Schreiben, doch ohne Unterschrift, gewarnt worden.
1665 Juni 15
Anwesend:
wie am 6. Juni.
Maria, Weib des Hans Jacob Engel, ist verhört worden:
1) Wie alt sie sei.
Antwort: 53 Jahr.
2) Warum sie auf den Turm geführt wurde.
Antwort: Das wisse sie nicht.
3) Ob sie nicht einmal dem Failin (Kurzform von Genoveva), der nunmehr verstorbenen Hausfrau des Peter Krueg, nachts Gäns zu essen gab, wobei die Töchter des Heinrich Hauser waren.
Antwort: Ja, das bekenne sie.
4) Ob sie nicht damals einen Gans-Pfeffer aufstellte und sagte: "Madlin, esset tapfer zu (= drauf los!); ich will euch Bappen (= Brei?) genug geben."
Antwort: sie habe eben gesagt, sie sollen ausessen.
5) Ob nicht die Mädchen bis 11 Uhr bei ihr blieben.
Antwort: sie wisse nicht, ob sie lang oder kurz da waren.
6) Ob nicht das Failen selbige Nacht sich übergeben und vom Bett aufstehen mußte.
Antwort: sie wisse nichts um dies Ding.
7) Ob nicht das Failin gleich am folgenden Morgen zu ihrer Tochter sagte, sie habe sich heint (= heut nacht) übergeben müssen, worauf ihre Tochter antwortete, wenn eins so faist (= fett) Ding esse, gehe es keinem anders.
Antwort: weder sie noch ihre Tochter wissen um dies Ding.
8) Ob sie nicht das Failen, als es krank lag, besuchte.
Antwort: ja, sie sei bei ihr gewesen.
9) Ob sie ihr nicht 7 Eier brachte.
Antwort: sie wisse nicht, ob sie ihr etwas brachte.
10) Ob sie nicht in der Kammer, wo das Failin lag, unten an der Bettstatt stand.
Antwort: ja, mit gutem Gewissen.
11) Wer sonst dabei war.
Antwort: Johann Pfennings Weib.
12) Ob nicht das Failin, als sie sich ersehen (= sich umgesehen), mit dem Finger auf sie deutete und sagte: "Auße, auße (= hinaus)!" und dann unter das Bett schlüpfte.
Antwort: Davon wisse sie nichts.
13) Ob sie nicht darauf geschwiegen habe und fortgegangen sei.
Antwort: sie sei eben wieder hingegangen.
14) Ob sie nicht wußte, daß sie in öffentlichem Bezüg (= öffentlich bezichtigt wurde), dem Failen vergeben zu haben.
Antwort: der Murbel (= das Gemurmel) sei ja umgegangen; wie habe sie geweint!
15) Warum sie sich nicht deswegen bei der Obrigkeit beklagte und sich verteidigte.
Antwort: jedermann habe es nicht haben wollen.
16) Ob sie nicht verschiedene Male in Hans Jacob Tochtermanns Haus nachts kam, wobei mehr Personen waren.
Antwort: sie sei zeit ihres Lebens nie hingekommen, weder tags noch nachts.
17) Ob sie niemals in der Nestlerin Haus kam.
Antwort: Nein, ihr Lebtag nie als bei ihrer Tochter christlicher Taufe.
18) Warum dann die Nestlerin frei bekannt habe, als sie von dem Teufel getauft wurde, sei sie in ihr Haus gekommen und habe der Tauf beigewohnt.
Antwort: Die möge bekannt haben, was sie wolle, so wisse sie doch nichts davon.
19) Ob sie denn das, was verschiedene teils bereits justifizierte teils noch lebende und verhaftete Personen über sie aussagten und daß sie zugleich mit ihnen auf der Hexenzusammenkunft gewesen sei, alles leugnen wolle und warum.
Antwort: wenn man ihr das Leben nähme, könnte sie nichts sagen. Der Teufel könnte sich in ihrer Gestalt vorgestellt haben.
20) Ob sie aber leiden möge, daß ihr die Nestlerin an die Seite gestellt werde.
Antwort: ja.
21) Hierauf wurde die Nestlerin mit ihr konfrontiert. Die sagte ihr unter das Gesicht, daß sie mit ihr ausgefahren sei. Besonders seien sie und ihr Mann, der Hans Jacob Engel, wie auch die Apothekerin bei ihrer Tauf gewesen, wie sie der Teufel taufte.
Antwort: Es sei nicht wahr, sie tue ihr Unrecht.
22) Die Nestlerin wiederholt's und sagt, sie solle nur nicht viel machen. Aber da stehe der Henker, der könne es schon herausbringen.
Antwort: Sie möge sagen, was sie wolle, so lüge sie. Der Teufel werde sie blindt (= blind gemacht) haben.
23) Die Nestlerin bleibt bei dem, was sie sagte. Sie habe da ihre Tochter auch mit draußen gehabt.
Antwort: Man solle doch das nicht glauben. Es sei nicht wahr.
24) Hierauf wurde ihr der Scharfrichter an die Seite gestellt und sie gütlich erinnert, sie solle Gott und der Obrigkeit die Ehre geben, ihr Unrecht bekennen und es nicht zur scharfen Frag kommen lassen. Aber sie hat mit der Sprach nicht heraus wollen.
1665 Juni 16
Anwesend:
die vorgenannten Commissarii.
1) Sie wird in der Güte erinnert und ihr zu Gemüt geführt, daß sie durch ein freies, wahres Bekenntnis einen gnädigen Gott, dagegen wenn sie noch ferner beharre und nicht herausgehen wolle, Gottes Zorn und zumal (= zugleich) die Tortur zu erwarten habe. Sie solle also, so lieb ihr ihr Heil und Seligkeit sei, gerad heraus gehen und ihr begangenes Unrecht bekennen.
Antwort: sie sei kein dergleichen Mensch, man möge sie peinigen, wie man wolle, und wenn sie schon in der Pein etwas sagen müsse, so sei es doch nicht wahr. Gott werde ihr helfen. Ihr Leiden werde nichts sein. Sie werde einen gnädigen Gott haben.
2) Darauf wurde sie angeschnürt, an die Tortur geschlagen und aufgezogen, ungefähr 1 1/2 Viertelstund hangen gelassen und wieder herabgelassen.
3) Sie sagt gütlich, daß im Betzenrieth, sie wisse nicht, wann es geschah, etwas von ihr gefahren sei, es sei ein langer Vogel gewesen wie eine Schlange. Wenn sie in die Helle sah, habe sie immer gemeint, dieser Vogel schwebe vor ihr.
4) Sie habe gemeint, der böse Geist sei bei ihr gelegen im Schlaf.
5) Weil sie nun mit der Sprache nicht herauswollte, ist ihr der kleinste Stein angelegt und sie aufgezogen worden. Nach wieder 1 1/2 Viertelstund ist sie herabgelassen, aber von ihr wie zuvor nichts bekannt worden.
1665 Juni 17
In Anwesenheit der Herren Commissarii.
1) In der Güte wird sie erinnert, Gott und der Obrigkeit die Ehre zu geben und zu Überhebung (= Ersparung) fernerer scharfer Frag zu bekennen.
2) Warum sie vor 4 Wochen gesagt, sie müsse verzagen, o Elend! - was die Nachbarn hörten.
Antwort: sie habe eben gemeint, sie sei des bösen Geists (= gehöre dem bösen Geist). Sonst wisse sie nichts, als daß sie Gelüst gehabt habe zu buhlen.
Hierauf wurde ihr der Stiefel angezogen.
Sie schrie, der Teufel solle kommen und ihr Herz eröffnen. Sie könne es nicht, sondern der Teufel solle es sagen.
Als der Stiefel eine gute 1/2 Stunde angelassen worden war, begehrte sie, man solle ihn abtun. Sie wolle ihre Notdurft verrichten. Der böse Geist werde vielleicht von ihr kommen. Darauf ging sie in das Blockhaus und schrie ob der Verrichtung ihrer Notdurft gar vielmal, der böse Geist, solle von ihr fahren, daß sie ihr Elend bestehen (= gestehen) und Gott ihr Herz eröffnen wolle.
1665 Juni 20
Anwesend die Herren Commissarii außer dem Herrn Amtsbürgermeister.
Sie wurde zuerst in der Güte erinnert, zu bekennen, besonders weil sie, wie bekennt, der Buhlerei ergeben war.
Antwort: sie habe die Buhlerei nie ins Werk gesetzt, aber in Gedanken gehabt. Sie wisse von keinem Teufel etwas, als daß es vor ihren Augen gewesen wie ein Vogel. Sie begehre nicht mehr zu leben. Wenn man ihr 1000 mal sagte, sie solle leben, so wolle sie es nicht. Sie begehre ihr Lebenlang nimmer heim. Die Nächte habe ihr geträumt, der Scharfrichter habe bei ihr geschlafen.
Hierauf sind ihr die Blanckhin und die Helblingerin (Helbling) konfrontiert worden. Die Helblingerin sagt der Englerin (Engel) rund unter das Gesicht, sie wisse wohl, daß sie, die Apothekerin und der Hans Jacob Engel zu ihrer Tauf in ihr Haus wie auch auf die Hexenzusammenkunft kamen.
Antwort: es sei nicht wahr. Die Nestlerin solle ihr sagen, wie sie es gemacht, daß sie es bestehen konnte.
Die Nestlerin: da stehe der Henker, der könne es machen. Sie solle nur nicht viel Worte machen. Sie sei ja mit ihr ausgefahren.
Die Englerin: sie tue ihr Gewalt und Unrecht. Ob das der Dank sei, daß ihr Mann Kriegsvogt (= Rechtsbeistand der Nestlerin) sei.
Die Helblingerin: sie wolle gern, sie hätte den Kriegsvogt nie gesehen.
Die Englerin: das könne sie vor Gott nicht verantworten.
Die Helblingerin: man müsse der Englerin auch tun wie ihr. Sie wolle ohne sie nicht hinaus. Sie (die Englerin) sei nicht besser als sie, sondern ärger.
Die Englerin: die Helblingerin werde gewiß mit Blindheit geschlagen worden sein.
Die Blanckhin sagt der Englerin unter das Gesicht, sie sei mit ihr da und dorthin ausgefahren.
Englerin: es sei nicht wahr, der Teufel werde sie gewiß blindt (= geblendet) haben.
Blanckhin: so wenig man ihr Unrecht getan, so wenig tue sie ihr Unrecht. Aber man habe sie, die Blanckhin, nicht vornean gelassen wie die Reichen in des Hans Jacob Tochtermanns Stüble, wo sie zusammenkamen, die Englerin, die Apothekerin, der Jerg Jauch und andere, die justifiziert (= hingerichtet) wurden. Der Tochtermann habe den Wein aufgetragen ...
Die Englerin wird konfrontiert mit beiden.
Die Helblingerin sagt gleichfalls, sie wolle ohne die Englerin nicht hinaus. Diese sei die fürnehmste unter den Hexen gewesen.
Englerin: sie begehre nicht mehr zu leben. Sie wolle mit ihnen hinaus und sich antun lassen, wie man ihnen tue. Sie habe weder die Blanckhin noch die Helblingerin je gesehen.
Blanckhin: es sei verstunken und verlogen, was die Englerin sage. Sie sei ja mit ihr aus- und eingefahren.
Helblingerin sagt, wie sie sich ihr Lebtag so sauer genährt habe. Wäre die Apothekerin, die Englerin und ihr Mann Hans Jacob Engel nicht in ihr Haus gekommen, so wäre sie in dies Elend nicht gekommen. Sie gehe ohne die Englerin nicht hinaus, oder man stehle ihr das Leben ab.
Auf dieses hin erinnerte man sie, sie solle bekennen und es nicht mehr zur scharfen Frag kommen lassen.
Antwort: sie wisse nichts zu sagen.
Dann wurde sie gebunden, an die Tortur geschlagen, aufgezogen, 1 1/2 Viertelstund hangen gelassen und hernach wieder herabgelassen. Sie bekannte aber weiter nichts, als daß im Betzenrieth, wie sie gesagt hatte, ein Vogel von ihr gefahren sei.
Hierauf sind weitere Zeugen verhört worden.
1. Michael Böglen, Balbierer, 1614 geboren.
1) Ob Zeuge nicht, nachdem Hans Jacob Engel seiner Stadtrechnerei licentiert (= enthoben?) worden, damals in seiner Stube war und wer dabei war.
Antwort: ja, Zeuge und Hieronymus Hess seien dort gewesen.
2) Was Hans Jacob Engels Weib damals für Worte gebrauchte.
Antwort: er wisse es nicht mehr eigentlich (= genäu)
2. Hieronymus Hess sagt aus, nachdem der Engel licentiert worden, habe er ihn angesprochen und gesagt, weil er Feierabend habe, schäme (= scheue) er sich, allein heimzugehen. Er, der Zeuge, sei mit ihm heim in sein Haus gegangen. Damals sei seine Hausfrau bei einer Hochzeit gewesen. Wie sie heimkam, habe der Engel zu ihr gesagt, daß er von der Stadtrechnerei komme. Darauf habe sie gesagt, sie wolle lieber des Teufels sein als die Stadtrechnerei verlieren.
1665 Juni 21
In Gegenwart der Herren Commissarii.
Sie (Maria Engel) sagt, sie begehre nicht mehr zu leben. Sie könne aber nichts sagen. Sie möchte es gern sagen, wenn sie nur könnte. Ihr Mann sei ein rechter Mann bisher gewesen und hebe seine ehelichen Werke und zwar erst vor 4 Wochen mit ihr vollbracht. Er habe zwar einen Leibschaden, sei aber ein Mann, doch nicht so vollkommen, wie er vor dem Leibschaden gewesen.
Hierauf wurde sie gebunden und zugleich der Stiefel angelegt. Beneben (= gleichzeitig) wurde sie befragt:
Ob sie nicht, als ihr Mann der Stadtrechnerei licentiert worden, sagte, sie wollte lieber des Teufels sein als solches verlieren.
Antwort: sie habe nie daran gedacht. Damals seien viel Leut, auch ihr Fridle, in der Stube gewesen.
Nota. Der Turmwächter, seine Hausfrau und Tochter haben beneben den Herren Commissaren angezeigt, solang sie auf dem Turm seien und man die Hexen darin verwahre, sei es immer sicher gewesen. Aber in vergangener Nacht sei ein groß Getümmel (= Lärm) gewesen. Es sei auf- und abgegangen wie ein Mensch, habe gebockelt (= gepoltert) und sei auch ihnen gar vor die Kammer gekommen.
Pfullingen
1665 Juni 30
Folgende Zeugen wurden verhört.
1.) Margretha, Hausfrau des Hans Schmid von Pfullingen, 34 Jahr.
1) Ob sie nicht bei Herrn Zunftmeister Engel in Diensten gewesen.
Zeugin: vor 8 oder 9 Jahren sei sie 3 Jahr bei ihm gewesen.
2) Was ihr widerfahren sei und was sie Verdächtiges von der Englerin zu sagen wisse und ob sie nicht viel mit ihr gegessen und getrunken habe.
Zeugin: sie habe viel in des Herrn Engels Haus gegessen und getrunken. Erst vor 10 Wochen sei sie dahin gekommen an einem Dienstag. Der Engel habe ihr einen Trunk gebracht, sie habe Bescheid getan und nachher die Zeugin der Englerin und wiederum die Englerin der Zeugin gebracht (= zugetrunken). Sie habe wieder getrunken, aber am Mittwoch gleich am Morgen sei sie krank worden und 5 Wochen lang gelegen. Sie habe gleich einen Argwohn auf die Englerin gehabt. Durch die gebrauchten und verordneten Mittel des Dr. Lentz sei sie wieder gesund worden.
2. Anna, Hausfrau des Georg Rau, im kommenden Juli 38 Jahr alt.
1) Ob sie sich nicht hievor bei dem Hans Jacob Engel aufhielt.
Zeugin: nicht anders, als daß sie dort nähte.
2) Ob nicht die Englerin einmal Zeugin zu sich in ihr Haus bestellte, was ihr damals wegen einer Suppe begegnete.
Antwort: vor 4 oder 5 Jahren, als Zeugin an einem Dienstag die Kromergasse hinabging und eine Gans trug, welche sie ihrer Gevatterin, dem Weib des Hans Jerg Beger, verehrte, habe des Engels Weib sie ersehen und ihr die Gans abkaufen wollen. Zeugin aber habe sie nicht hingeben wollen. Darauf habe die Englerin bei ihr einzukehren und ihrer Tochter etwas zu weisen (= zeigen) begehrt. Als nun Zeugin von ihrer Gevatterin zurück ging und in die Kromergasse kam, habe der Englerin schwarzer Bub unter seinem Haus schon auf sie gewartet und ihr zugerufen, sie solle hinaufgehen. Als Zeugin in die Stube kam, habe die Englerin der Zeugin angesagt (= angekündigt), daß sie ihrer Tochter etwas zeigen müsse. Weiter habe sie begehrt, Zeugin solle von der auf dem Tisch stehenden Suppe essen. Sie habe die Zeugin unten an den Tisch geführt. Obwohl viele Löffel auf dem Tisch lagen, habe die Englerin einen gemäserten (=?) Löffel aus dem Kopfhäusle (= Aufsatz auf Schrank) gelangt und der Zeugin gegeben. Zeugin habe ungern essen wollen. Aber die Englerin habe sie dazu gezwungen. Wie nun Zeugin den 1. Löffel voll ins Maul genommen, habe sie gleich gespürt, daß es nicht recht zugehe. Sie könne nicht sagen, wie es eigentlich war. Aber sie habe ihr Lebtag kein solch Ding im Maul gehabt. Sie habe den Schub nicht hinabgeschluckt, sondern weil die Englerin ihr den Rücken zukehrte und etwas in der Sidel (= Truhe) suchte, wieder in den Löffel, hernach in die Schüssel gelegt und weiter keine Suppe mehr gegessen, obgleich die Tochter, welche kam, es haben wollte. Sie habe gleich ein so hitzig Maul bekommen, daß ihr im Rachen und an der Zung die Haut abging. Wenn sie den Schub gegessen hätte, hätte sie nicht mehr viel Brot gegessen. Nachher habe die Englerin der Zeugin Fleisch zu essen und Wein zu trinken gegeben. Das habe Zeugin genommen. Die Englerin sei der Zeugin oft zur Taufe gekommen, aber letztmals nicht mehr.
1665 Juni 30
Anwesend:
die vorgenannten Herren Commissare.
In der Güte will sie nichts anderes bekennen, als daß sie vor 5 Jahren im Betzenrieth verführt worden sei. Als sie auf dem Boden sich schlafen gelegt, sei ihr gewesen, als wenn etwas von ihr gefahren sei; hernach habe es ihr vor den Augen geschwebt wie ein grüner Vogel. In der vergangenen Nacht sei ihr im Traum vorgekommen, daß man ihr die Haar abschneiden und sie wiederum torquieren (= foltern) werde. Der Wächter auf dem Turm hat gemeldet, daß in der Nacht um 10 Uhr ein groß Getümmel und Bocklen (= Poltern) auf dem Turm gewesen sei.
Sie wird dann ohne jeden Erfolg gefoltert.
Der Stadtdiener, welcher sie bisher gespeist hat, meldete, die Englerin habe von ihm begehrt, ihrem Mann und Tochter anzusagen, sie sollen aus der Stadt entweichen.
1665 Juli 4
Anwesend:
die vorgenannten Herren Commissare.
Sie ist von neuem von 2 Weibern verdächtigt worden, daß sie ihnen habe vergeben wollen.
Sie sagt nichts anderes, als daß sie vor 5 Jahren so geängstigt in ihrem Leib gewesen sei und gemeint habe, der böse Geist habe sie oft beschlafen. Im Schlaf sei es ihr so vorgekommen. Sie habe ihn aber nicht natürlich gesehen.
Sie wolle Gott die ganze Nacht darum bitten, den heil. Geist in ihr Herz zu senden, daß sie ihr Unrecht an den Tag geben könne.
1665 Juli 5
Anwesend:
die vorgenannten Herren Commissare.
In der Güte bekennt sie:
1) Dem Failin (Genoveva), der Hausfrau des Peter Krueg, habe sie mit dem gelben Pulver vergeben, welches sie vor etwa 5 Jahren in der Apothek gegen Mäuse geholt habe.
2) Vor 5 oder 6 Jahren sei sie immer so gequält worden, daß sie meinte, der böse Geist stecke in ihr.
3) Es sei so herb, sie müsse es sagen, und sei nicht (= ?).
4) Sie wird wieder gefoltert und nach 1 1/2 Viertelstunden herabgelassen.
1665 Juli 18
Anwesend:
die vorgemeldeten Herren Commissare sowie Herr Lt. Joh. Jacob Curz.
Sie sagt gütlich, vor 5 Jahren sei sie zur Hexerei gekommen. Immer sei ihr schwermütig gewesen. Auf dem Feld sei der böse Geist wie ein langer grüner Vogel zu ihr gekommen. Sie habe immer gemeint, es sei etwas Unrechtes in ihr. Sie habe gemeint, im Bett habe er sie beschlafen. Es sei ihr so im Traum vorgekommen.
Wegen des verstorbenen Failins (= was das F. betreffe) könnte von dem in der Apothek gekauften Pulver etwas in den Pfeffer gekommen sein. Sie habe nichts darein getan.
Sie sei nicht ausgefahren, aber die Apothekerin sei nachts zu ihr auf den Turm 2mal gekommen und noch eine, welche sie nicht wisse. Die Apothekerin habe gesagt, es sei eine Fremde. Sie seien mit den Folter-Instrumenten umgegangen.
Warum sie unlängst den Stadtknecht fragte, ob ihr Mann und Tochter noch nicht geflohen seien und daß sie fliehen sollen, gibt sie zur Antwort, sie habe eben gemeint, ihr Mann solle einen Trost suchen; und ihre Tochter habe oft gesagt, wenn sie eine dergleichen Schand erlebe, wolle sie nicht mehr in der Stadt bleiben.
Endlich bekennt sie, daß sie eine Hex sei.
Des Wächters Weib auf dem Turm meldet, die Englerin habe von ihr begehrt, ihr Kissen auszuleeren. Als sie nun schon 2 Händ voll heraus gehabt habe, sei ihr bei der 3. Handvoll ein schwarz Ding, bohnengroß, auf der Hand herumgeloffen und verschwunden. Sie habe jetzt ein groß Wüten im Kopf bekommen. Sie halte dafür, es werde der Englerin Spiritus (= Geist) gewesen sein.
1665 Juli 19
Im Beisein der Herren Commissarii und des Herrn Syndicus.
Sie bestätigt ihr gestriges Geständnis. Hierauf wird ihr der Scharfrichter an die Seite gestellt und sie gefragt, warum sie dem Failin Gift gegeben habe.
Antwort: wenn sie etwas bekommen habe, sei es nicht mit Fleiß (= absichtlich) geschehen.
Nachdem ihr der Stiefel angelegt und wieder abgelassen worden, sagt sie:
das Pulver, das sie zum Mausen (= gegen die Mäuse) in der Apothek kaufte, hab sie dem Failen in den Pfeffer getan. Der Teufel hab's haben wollen, sei in Gestalt eines grünen Vogels zu ihr gekommen und habe sie durch böse Gedanken dazu verleitet. Der Vogel sei so lang wie ein Bogen Papier gewesen und habe einen Kopf wie eine Schlange gehabt, habe nicht geredet und nicht gepfiffen.
Heinrich jung Efferen, Apotheker, bestätigt am 1. August 1665, daß die Englerin anno 1659 den gelben Arsinicum geholt habe mit dem Vorgehen, die Mäus tun ihr soviel Schaden. Anno 1659 habe sie wieder und zwar nach des Failins Tod solch Gift holen wollen, aber er hab's nicht folgen lassen (= verabfolgen) wollen.
1665 Juli 21
Anwesend:
die verordneten Herrn Commissare.
Sie bekennt weiter nichts als ihre vorherigen Aussagen.
Warum sie gegen den Stadtknecht vermerkt habe, man nehme nur die Schnudelbutzen (= Aschenbrödel) und lasse die Reichen laufen.
Antwort: sie habe es nur von der Apothekerin gesagt, welche zu ihr auf den Turm kam.
1665 Juli 22
Anwesend:
die vorgenannten Herren Commissare.
Sie bittet um Verzeihung, daß sie die Herrn Commissare und die Obrigkeit so viel bemüht habe. Man solle es doch ihre Kinder nicht entgelten lassen. Sie wolle nun ihrem Herzen Raum geben und bekennen. Sie habe eben immer gemeint, sie wolle sich davonreißen (= hinausreißen).
Vor 8 Jahren habe sie der böse Geist in der Nestlerin Haus getauft und Anna Mareilin. Der Geist aber, welcher in Gestalt eines Soldaten erschien, habe sich Hans Jerg genannt. Bei der Tauf sei das Aferle und die Els ihre Gevatterinnen und der Hans Tochtermann, der langhalsig Dieb, ihr Gevatter gewesen. Anno 1642, als der Commissar Schäffer hier im Quartier lag, sei sie vom bösen Geist in ihrem Haus verführt worden. Damals sei ein Soldat namens Hans Jerg bei Herrn Zachar Vischer im Quartier gelegen. Mit dem habe sie Ehebruch getrieben. In dessen Gestalt sei nachher der Teufel gekommen, habe sie zuerst beschlafen und dann am rechten Arm bezeichnet und ihr Pulver und Salbe gegeben. Mit der Salb habe sie den Stecken geschmiert, auf dem sie ausgefahren auf das Scheibenhäusle und den Roßwasen. Das Pulver und die Salb habe sie unlängst in den Bach geworfen. Dem verstorbenen Failin, Peter Kruegs Hausfrau, habe sie von dem Mäusepulver und von dem Pulver, das sie von ihrem Geist empfing, gegeben, wovon sie starb. Ihr Geist müsse stumm gewesen sein, weil sie nicht schwätzen konnten. Bei der Tauf habe sie Gott und der heil. Dreifaltigkeit abgesagt. Von dem Blut, das der Teufel ihr aus dem Arm genommen, habe er ihren Namen aufgeschrieben. Sie meine nicht, daß sie 20mal ausgefahren sei.
1665 Juli 24
Anwesend:
die Herren Commissare.
Weitere Aussagen:
Oft haben Männer von ihr begehrt, daß sie bei ihnen schlafen solle. Der Hans Jacob Tochtermann sei bei der Apothekerin und ihr, der Englerin, also bei einer nach der andern gelegen und habe Ehebruch mit ihnen getrieben.
Wie die Nestlerin vom Teufel getauft wurde, seien sie und die Apothekerin bei ihrer Teufelstauf gewesen.
Warum sie aber mit der Sprach nicht recht herausgehen wollte, sagt sie, es fliehe eines eben immer den nächsten Tod. Als sie genug geplagt gewesen, hab ihr's Gott erst eingegeben, daß sie bekennen konnte. Sie habe immer gedacht, was sie für Reden suchen wolle.
Dem verstorbenen Weib des Mathes Uber, Margretha, habe sie zwar Platz (= Kuchen) gegeben, aber nichts darein getan. Nachher sagt sie sie habe des Ubers Weib auf einem Stückle Salzplatz vergeben. Sie habe das Pulver unter das Salz, hernach das Salz samt dem Pulver auf den Platz getan.
1665 Juli 25
Anwesend:
die Herren Commissarii.
Sie will nicht gestehen, daß ihr Hans Jacob bei der Tauf der Nestlerin dabei gewesen, jedenfalls habe sie ihn nicht gesehen.
Sie habe mit niemand Ehebruch getrieben als mit dem verstorbenen Hans Conrad Hairenmann. Es sei etlichemal geschehen. Er sei so ein anfällischer (= ?) Narr gewesen.
Sie wolle folgenden Personen legieren (= testamentarisch vermachen):
1) Dem Mädlin auf dem Turm ihren grobgrünen (= aus grobem Tuch) Schurz, Rock und Büeble (= Jacke) samt ihrer Kappe.
2) Dem Caspar Luibinger, Stadtarmen, ein Paar Kalbfelle zu Hosen.
1665 Juli 26, Juli 31, August 1, August 4, August 7, August 11, August 14, August 21, August 28
Weitere Verhöre, in denen es besonders um den Ehebruch mit Hans Jacob Tochtermann geht. Neues kommt nicht zutage. Der mit der Englerin konfrontierte Tochtermann leugnet.
- Archivaliensignatur
-
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7851
- Umfang
-
52 S.
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
- Bestand
-
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Laufzeit
-
1665 Juni 6 - 1665 August 28
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
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Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1665 Juni 6 - 1665 August 28