Archivale
Inquisition über Apolonia, Hausfrau des Georg Lumpp, die Geigerin
Regest: Anwesend:
Herr Stefan Grieninger.
Herr Schultheiss Johann Zendel
Herr Zunftmeister Peter Bihler.
Ratschreiber Johann Hess.
Sie ist graviert
1) durch das gemeine Geschrei,
2) daß sie dem Hans Brielmayer geklagtermaßen an Menschen und Vieh Schaden getan hat,
3) daß sie dem Hans Barth ein Kind hingerichtet (= getötet) hat,
4) daß sie dem Hans Heinrich Sauter etwas beigebracht und dessen Hausfrau Catharina, als sie im Begriff war zu genesen (= niederzukommen), angehaucht haben soll.
Folgende Zeugen wurden verhört:
1) Hans Brielmayer, 48 Jahr alt,
2) seine Hausfrau Maria, 50 Jahr,
3) Hans Barth, 56 Jahr
4) Hans Heinrich Sauter, Zimmermann, um 40 Jahr,
5) seine Hausfrau Catharina,
6) Jacob Nedelin, 22 Jahr.
7) Veit Hamer, 35 Jahr,
8) Michel Digel, Schultheiss, 52 Jahr,
9) Jacob alt Krum, 66 Jahr,
10) Hans Rau, 62 Jahr.
11) Jacob Digel, ungefähr 40 Jahr,
12) Johannes Hackh, um 40 Jahr.
13) Herr Mr. Hans Jacob Schuemacher, Pfarrer zu Betzingen,
14) Georg Kocher, weiß nicht, wie alt er ist,
15) Andreas Handel, 40 Jahr,
16) Georg Digel, weiß es nicht,
17) Jacob Staiger, bis Bartholomäi 61 Jahr,
18) Martin Motzer, 45 Jahr.
19) Ludwig Rentz, über 40 Jahr
20) Martin Koch, um 50 Jahr.
21) Jacob jung Krumm, 50 Jahr.
22) Johannes Staiger, 24 Jahr.
23) Hans Digel, 54 Jahr
24) Hans Gruener, 25 Jahr
25) Georg Krumm, um 40 Jahr,
26) Hans Epp, 40 Jahr
27) Jacob Krumm, 23 Jahr,
28) Hans Rentz, 31 Jahr,
29) Georg Gruener, 29 Jahr
30) Georg Werenwag, 53 Jahr.
Die Interrogatorialartikel (= Fragepunkte).
1) Ob nicht Zeuge an Menschen und Vieh ziemlichen Schaden erlitt.
1. Zeuge: ja.
2. Zeuge: ja, vor 4 Jahren habe sie ziemlichen Schaden erlitten, es nehme ihr Blut und Fleisch.
2) Auf was für eine Person Zeuge Argwohn hatte und was ihm widerfuhr.
1. Zeuge: vor 2 Jahren, als sein Ross auf der Weide war, seien Georg Lumpp und sein Weib von Betzingen her und unterwegs neben den Rossen vorbeigegangen. Sein Ross habe gleich nimmer weiden und essen wollen. Wie man es heimgebracht habe, sei dem Ross der Kiefer gestanden, so daß es nicht mehr essen konnte. Es sei im Stall umgewalet (= habe sich umhergewälzt) und habe sehr getan (= sei sehr aufgeregt gewesen). Daher habe Zeuge den Schmied zu Lustnau gebraucht. Der habe gleich gesagt, dem Roß sei auf der Weide der Kiefer gestellt worden, und es in etwa wieder zurechtgebracht. Aber dennoch habe Zeuge den Scharfrichter holen lassen müssen. Daher habe er gleich Argwohn auf die Geigerin gehabt.
Nicht lang hernach habe er nachts viel Ungelegenheit in seinem Haus bekommen und sei ihnen, besonders seinem verstorbenen Sohn, sehr zugesetzt worden. Es sei demselben über das Bett gekommen, habe ihn jämmerlich geplagt und schließlich so zugerichtet, daß er sterben mußte. Er sei auch darauf (= in der Überzeugung) gestorben, daß ihm sein Zustand von der Geigerin herkam. Als er begraben war, sei am 3. Tag das Grab eingefallen. Die Geigerin setze dem Zeugen noch von Tag zu Tag zu. Sie habe ihm Ross und Vieh angegriffen, setze besonders seinen Knechten zu, sei auch seiner Tochter über das Bett gekommen unlängst, worauf diese krank wurde. Der Schmied von Lustnau habe gesagt, sie sei angeblasen worden. Was auch für Ross der Zeuge künftig in den Stall bringe, so werde ihm gewiß alles abgehen (= zugrunde gehen). Die Geigerin mache sich selbst verdächtig. Denn wenn sie nachts zu des Zeugen Kind und Gesind kam, sei sie morgens immer beim Haus hin- und hergeloffen und habe gehorcht, was man sage.
2. Zeugin bestätigt, daß der verstorbene Sohn seinen Zustand der Geigerin zugeschrieben habe.
3) In was für einem Geschrei (= Ruf) die Person sei, auf welche der Zeuge den Argwohn gehabt habe.
1. Zeuge hält sie für eine Hex.
2. Zeugin: man halte sie allenthalben für eine Hex, man frage auch oft, ob man die Geigerin noch nicht eingezogen (= verhaftet) habe.
4) Ob sein verstorbener Sohn nach dem Tod natürlich oder blau, geschwollen oder wie er ausgesehen habe.
1. Zeuge: unterhalb Leibs (= am Unterleib) sei er ganz blau, lummelet (= schlaff) und gar nicht natürlich gewesen. Während der Krankheit habe er ordentliche Mittel aus der Apothek gebraucht.
2. Zeugin: nach dem Tod habe sie ihren Sohn nochmal sehen wollen, aber man hab sie ihn nicht sehen lassen. Aber sie wisse, daß er, wie er gestorben war, während sonst der kalte Schweiß auf den Menschen stehe, so warm war, daß er sie in die Händ brannte. Am 3. Tag sei die Bahr (= der Sarg) gesprungen und das Grab eingefallen.
5) Wie lang es sei, daß dem Zeugen ein Töchterlein starb.
3. Zeuge: es sei 2 Jahr her.
6) Was es für einen Zustand hatte, woran es sich beklagte.
3. Zeuge: es habe sich am ganzen Leib beklagt
7) Ob Zeuge einen Argwohn habe, woher dem Kind dieser Zustand gekommen sei.
3. Zeuge: als sein Töchterlein zu der Geigerin Hausfrau des Georg Lumpp, an einem Morgen zur Stube (= zu Besuch) gegangen, habe die Geigerin ihm ein Brot gegeben, welches es aß, aber sich darauf gleich übel befand. Es sei ihm gleich in alle Glieder gefahren und habe ihm die Red (= Sprache) genommen. Als es mittags heimkam, habe es sich legen müssen. Die Krankheit habe von Stund an zugelegt (= zugenommen), bis es in 8 Tagen starb.
8) Was Zeuge für medicamenta und ob er besonders natürliche Arzneien gebrauchte.
3. Zeuge: er habe keine Mittel gebraucht, aber bei dem Schmied zu Lustnau fragen lassen. Der habe gleich gesagt, es sei zu spät, er könne nicht mehr helfen.
9) Wie das Kind, nachdem es gestorben, aussah, ob es am Leib natürlich war oder nicht.
3. Zeuge: nach dem Tod sei es gar nicht natürlich, sondern lummelet und blau gewesen. Er wolle darauf leben und sterben, daß die Geigerin ihm sein Kind umbrachte.
10) Wie lang es her sei, daß Zeuge krank war.
4. Zeuge: ungefähr 6 Jahr
11) Was er für einen Zustand hatte und wem er die Ursach seiner Krankheit zuschrieb.
4. Zeuge: er sei zwar an einem üblen Zustand und besonders Hauptweh krank darnieder gelegen, könne aber niemand etwas bezichtigen.
12) Ob Zeuge natürliche Mittel brauchte und wie ihm geholfen wurde.
4. Zeuge: er habe Dr. und ordentliche Mittel gebraucht. Es sei ihm dadurch geholfen worden.
13) Ob nicht der Zeugin, als sie unlängst groß schwanger war, vor der Geburt etwas Verdächtiges widerfahren sei, was sie für eine Person im Verdacht gehabt habe.
5. Zeugin: sie sei zwar noch krank an Kopfweh, habe aber gar keinen Argwohn.
14) In war für einem Geschrei Apolonia, Georg Lumpps Hausfrau, sei.
6.-30. Zeuge: sagen teils aus, daß sie eine Hex sei oder in schlechtem Ruf stehe, teils wissen sie nichts.
15) Ob Zeuge etwas Verdächtiges auf sie zu sagen wisse.
Von den Zeugen 6 - 30 geben die allermeisten an, selber nichts Verdächtiges gesehen zu haben. Eine Ausnahme macht nur
24. Zeuge: Vor ungefähr 7 Wochen habe die Geigerin, als Zeuge in ihrem Haus war, ihm 2 Schnitten gegeben und gesagt, wenn er sie nicht essen möge, solle er sie seinem Kind geben. Zeuge habe die eine gegessen, die andere seinem Kind heimgebracht. Am folgenden 3. Tag habe Zeuge sich jämmerlich erbrechen müssen. Sein Kind sei am gleichen Tag krank worden und in elf Tagen gestorben. Den Schmied von Lustnau habe er zu dem Kind geführt, als er ohnedies im Dorf war. Der habe gleich gesagt, der Zustand komme von bösen Leuten her. Er habe ihm (dem Kind) Kräuter gebraucht.
1665 August 16
Anwesend:
Herr Johann Bihler.
Herr Stefan Grieninger.
Herr Schultheiss Johann Zendel.
Herr Zunftmeister Peter Bihler.
Johann Hess, Ratschreiber.
Gütliche Examination auf dem Bürgerhaus.
1) Wie alt sie sei.
Sie wisse es nicht.
2) Aus welcher Ursache sie hergefordert worden sei.
Wegen des Hans Brielmayer, der sie bezichtigte, eine Hex zu sein und ihm an Menschen und Vieh Schaden getan zu haben.
3) Warum sie es auf sich sitzen ließ und nicht klagte.
Der Murbel (= Murmel, Gerede) sei eben im Dorf umgegangen. Sie sei aber auf keinen Grund gekommen.
4) Ob sie nicht, als dem Brielmayer bei Nacht etwas begegnete, am Morgen beim Haus hin- und herlief.
Sie wolle auf ihr gutes Gewissen nehmen, daß sie nie hin- und herging.
5) Ob sie nicht vor 2 Jahren von Betzingen aus bei den Rossen und besonders bei des Brielmayers Ross vorbeiging, als gleich dem Roß der Kiefer gestellt wurde.
Sie sei zwar vorbeigegangen, wie der Hirt die Rosse heimtreiben wollte, sie habe aber nichts getan.
6) Ob sie nicht vor 7 Wochen Hans Gruener 2 Schnitten gegeben und gesagt habe, daß er die eine seinem Kind heimbringen solle.
Sie habe ihm zwar Schnitten geben wollen, aber er hab sie von ihr nicht annehmen wollen. Hernach habe ihr Mann ihm 2 gegeben.
7) Ob nicht der Gruener die eine aß, die andere seinem Kind heimbrachte.
Das könne sie nicht sagen.
8) Ob nicht am 3. Tag Gruener sich jämmerlich erbrechen mußte und das Kind auch krank wurde und starb.
Der Gruener habe gesagt, er habe eine Mucke (statt Muckel = Stück, Brocken?) gegessen, weshalb er sich übergeben mußte. Wegen des Kindes habe sie nichts gewußt, bis andre Leut es sagten.
9) Ob sie erfahren habe, daß der Schmied von Lustnau, welcher zu dem Kind geführt wurde, sagte, dem Kind sei der Zustand von bösen Leuten hergekommen.
Von andern Leuten sei sie es inne worden.
10) Ob nicht das Töchterlein des Hans Barth einmal zu ihr zur Stube (= zu Besuch) kam und sie ihm ein Brot gab, worauf das Töchterlein sich übel befand und nach 8 Tagen starb.
Sie habe ihm wahrlich kein Brot gegeben. Wenn der Barth einen Argwohn hatte, warum er nicht gekommen sei.
Auf Befehl der Herren Bürgermeister und der Ratsgeheimen ist die gravierte Person auf den Turm geführt worden. Da ist sie nochmals gütlich examiniert und ermahnt worden, grad herauszugehen und es nicht zur scharfen Frag kommen zu lassen.
Antwort: Im ledigen Stand habe sie ein ganzes Jahr einen von Gönningen namens Jacob gebuhlt (d. h. mit ihm eine Liebschaft gehabt), welcher sie zwar aufrecht und redlich genommen hätte, aber wieder verlassen habe. Er sei verschiedene Male bei ihr gelegen. Ob sie verführt wurde, könne sie nicht sagen. Sie wollte es gern sagen.
Hierauf wurde ihr der Stiefel angelegt, aber trotzdem hat sie nicht anders bekannt, als sie zuvor gesagt hatte.
1665 August 17
Sie wurde an die Tortur geschlagen.
An der Tortur sagte sie, als sie ledig mit dem Knecht buhlte, sei in dessen Gestalt der böse Geist in dem Wald, wie sie auf ihren Liebsten wartete, gekommen und habe sie beschlafen. In der Vermischung sei es kalter Natur gewesen. Er habe sie damals auch getauft und Genophea (Genoveva), sich aber Jacole genannt. Bei der Tauf seien die vor diesem hingerichteten Weibspersonen von Ohmenhausen ihre Gevatterinnen und der Theisen-Hans (Hans Theis) der Gevattermann gewesen. Später sagte sie, es sei der Hans Jacob Tochtermann gewesen. Er habe sie in des Teufels Namen getauft. Weiter wisse sie nichts. Sie bittet, man solle ihr Zeit lassen auf ein andermal. Sie wolle sich unterdessen bedenken, alsdann bekennen.
Auf dem Rand: Revociert's wegen vorgeschützter Pein am 21. August. Affirmiert's abgesehen von dem Theisen-Hans. Dem tue sie Unrecht. Sie habe ihn darum angegeben, weil er sie durch seine gegebene Kundschaft (= Zeugenaussage) auf den Turm gebracht habe. Am 8. September.
1665 August 18
Nachdem ihr der Stiefel angelegt worden ist, ergänzt sie die gestrigen Aussagen. Gevatterinnen bei der Tauf seien gewesen die Wirtin (= Ehefrau) des Nertz-Hansen (Hans Nertz) und das Weib des Hans Barth. Der Teufel habe ihr Pulver und schwärzliche Salbe gegeben. Mit der Salbe habe sie die Ofengabel geschmiert und sei darauf ausgefahren. Von dem Pulver habe sie dem Töchterlein des Hans Barth auf dem Brot gegeben, wovon es starb. Ebenso dem Kind des Hans Gruener auf Schnitten, woran es starb.
1665 August 21
Anwesend die vorgenannten Herren Commissare.
Weil sie ihr voriges Bekenntnis revociert hat, ist sie auf des Herrn Amtsbürgermeister Befehl an die Tortur geschlagen worden. Nachdem sie wieder herabgelassen worden ist, wiederholt sie ihre vorige Aussage und sagt weiter,
daß sie vor 1 1/2 Jahren Hans Staigers Kind auf ein Breile von ihrem Pulver getan habe, wovon es starb. So habe sie auch Hans Brielmayers Knecht vor etlichen Jahren ein Brot und darauf von ihrem Pulver gegeben. Es sei auch davon gestorben. Des Brielmayers Weib sei, wie sie (die Lumpp) auf dem Heufeld getauft wurde, auch dabei gewesen.
Hans Jacob Tochtermann sei ihr Gevattermann bei der Teufels-Tauf gewesen, habe auch Ehebruch mit ihr getrieben, das einemal bei Ohmenhausen hinter den Hecken, das andremal in seinem alten Haus. Wenn er's nicht war, sei's der böse Geist gewesen.
1665 August 28
Anwesend der Herr Amtsbürgermeister und die vorgenannten Herren Commissare.
In der Güte bejaht sie alles, was sie vorher bekannt hat. Bei der Teufels-Tauf sei der Hans Jacob Tochtermann, ihre Schwester, das Köngetle, und die Hausfrau des Martin Motzer, die Hap-Anna genannt, gewesen. In der Woche sei sie etwa einmal ausgefahren auf das Heufeld. Dem Büble des Hans Hackh habe sie vor 1 1/2 Jahren in Schnitzen von ihrem Pulver gegeben. In 3 Stunden sei es gestorben. Dem Töchterlein des Veit Hamer habe sie vor 2 Jahren im Brot von ihrem Pulver gegeben. Es sei an Durschlächten (= Pocken, Blattern) gelegen. Es sei in 8 Tagen gestorben. Gott und der heil. Dreifaltigkeit habe sie absagen und sich dem Teufel ergeben müssen.
1665 September 8
Anwesend:
Herr Johann Bihler.
Herr Stefan Grieninger.
Herr Schulth. Joh. Zendel.
Herr Zunftmeister Peter Bihler.
Ratschreiber Johann Hess.
Zunächst widerruft sie ihre vorigen Geständnisse. Dann auf Zusprechen bejaht sie sie wieder gütlich.
Das Weib des Schützen (= Feldschützen) Georg Gruener sei auch mit draußen gewesen auf dem Heufeld.
1665 September 20
Anwesend:
Herr Lt. Georg Friedrich Jung, Syndicus
Herr Stefan Grieninger.
Herr Schultheiss Johann Zendel
Ratschreiber Johann Hess.
Sie bejaht wieder ihre Geständnisse.
1665 November 4
Ihre vorherigen Geständnisse werden ihr wieder umständlich vorgelesen und von ihr bestätigt.
Im übrigen doniert (= schenkt) sie dem Wächter Johannes Hierlinger 1 Simri Korn, 1 Simri Äpfelschnitz, 3 Ellen Tuch.
1665 November 7
Anwesend:
Herr Lt. Jung, Syndicus.
Herr Schultheiss Zündel.
Herr Schultheiss Hohloch.
Sie bestätigt ihr wieder vorgelesenes gütliches Geständnis und bittet um ein gnädig Urteil. Sie möchte in ihrem eigenen Haus sterben.
- Archivaliensignatur
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7862
- Umfang
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32 S.
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Ohmenhausen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 25 Hexenprozesse
- Bestand
-
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Laufzeit
-
1665 August 8 - 1665 November 7
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
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- Archivale
Entstanden
- 1665 August 8 - 1665 November 7