Archivale
Inquisition über Margretha, Witib des Jacob Weinmann
Regest: Anwesend:
Herr Johannes Bihler.
Herr Schultheiss Johann Zendel.
Herr Zunftmeister Peter Bihler.
Ratschreiber Johann Hess.
Diese ist graviert:
1) durch das gemeine Geschrei,
2) daß die Hausfrau selig des Tobias Pfatzler sie wegen eines Trunks in Verdacht und Bezüg (= Beschuldigung) gehabt haben soll.
3) Sie ist von ihrer eignen bereits justifizierten (= hingerichteten) Mutter angegeben worden.
4) von der justifizierten Blanckhin,
5) von dem jungen Hamlin (= Hammlelin).
Zu verhören sind folgende Zeugen:
1) Tobias Pfatzler, Weber, 35 Jahr.
2) Agatha, Witib des Jacob Göbel selig, 61 Jahr.
3) Maria, Hausfrau des Ludwig Bientz, Metzgers, um 40 Jahr.
4) Anna, Hausfrau des Johann Burckhert,
5) Jacob Weiblin, Schneider, 31 Jahr.
Die Fragepunkte und das Verhör.
1) Wie lang es her sei, daß die Hausfrau des Tobias Pfatzler starb.
1. und 2. Zeuge: 3/4 Jahr.
2) Was sie für eine Krankheit hatte, woran sie starb.
1. Zeuge: Zuerst habe sie einen Husten bekommen, daß ihr das Blut zum Mund herausgetrieben wurde. Nachher sei's ihr in den ganzen Leib gekommen. Die Finger seien ihr immer schwarz worden.
2. Zeuge: Am Herzen habe sie geklagt.
3) Ob die Verstorbene nicht selbst sagte, woher ihre Krankheit kam und wen sie bezichtigte.
1. Zeuge: Als er unlängst wegen der justifizierten Zieglerin vorbeschieden worden war, habe er erzählt, daß seine verstorbene Hausfrau die Margretha, Witib des Jacob Weinmann selig, im Argwohn hatte. Als Colman (= Coloman) Voltz vor ungefähr 5 Jahren Hochzeit und die Mahlzeit im Wirtshaus des Herrn Heinrich Hauser hielt, sei seine Hausfrau selig neben andern Weibern bei der Weinmännin am Tisch gesessen. Als sie nun zum Tanzen aufgezogen (= aufgefordert) geholt) wurde, nach dem Tanzen wieder an den Tisch saß und sehr hitzig und durstig war, habe sie aus ihrem Gläslein ein wenig getrunken und gleich gesagt, man habe ihr etwas in den Wein getan. Es komme ihr vor, daß Salz darein gekommen sei. Die neben ihr sitzende Weinmännin habe stockstill geschwiegen. Seine Hausfrau habe noch ein Maulvoll aus dem Glas ins Maul genommen und gleich wieder von sich gespritzt. Sie habe sich gleich übel befunden, habe dem Wirt die Zech erlegt und sei um 3 Uhr nachmittags heimgegangen. Da habe sie sich 2mal übergeben müssen. Ihre Krankheit habe von Tag zu Tag zugenommen, bis sie nach 39 Wochen starb. Es habe ihn gut 100 fl gekostet und doch nichts geholfen.
Als während der Krankheit des Weinmanns Weib der Schwieger des Zeugen in dem Marktgässle begegnete, habe die Weinmännin sie gefragt, wie es mit ihrer Tochter stehe. Sie habe geantwortet: "Leider nicht gut." Darauf die Weinmännin: wenn sie nur tot wäre, es helfe ihr ja doch niemand mehr. Als seine Schwieger ihm das erzählte, habe Zeuge gesagt, wenn sie solches zu ihm gesagt hätte, würde er ihr geantwortet haben, wenn sie es so gewiß wisse, habe sie es getan.
2. Zeugin bestätigt den Bericht ihres Tochtermanns.
4) Was man für Dr. und ob man auch ordentliche Mittel gebrauchte und besonders ob die gebrauchte Arznei sich anlegte.
1. Zeuge: Man habe den Dr. Wuecherer und den Dr. Metzger zu Tübingen und die Arzneimittel aus den Apotheken gebraucht. Aber gar nichts habe angeschlagen (= geholfen).
2.Zeugin: Den Dr. Metzger und beide hiesige Docter, welche sagten, daß sie ein Schwindfieber habe. Die Arzneien seien aus den Apotheken gewesen. Aber gar kein Mittel habe angeschlagen.
5) Ob die Verstorbene nach dem Tod natürlich oder unnatürlich aussah.
1. Zeuge: Gar nicht natürlich. Der Bauch sei steinhart, die Händ aber kohlschwarz worden.
2. Zeugin bestätigt das.
6) In was für einem bösen Geschrei die Weinmännin sei.
1.) Zeuge: Er habe seine Sach Gott befohlen. Aber er und seine Hausfrau haben sie im Argwohn gehabt.
2. Zeugin glaubt, daß sie wie ihre anderen Geschwister nichts Gutes sei.
7) Was Zeuge Verdächtiges von Margretha, Witib des Jacob Weinmann selig, zu sagen wisse.
3. Zeugin weiß von der Weinmännin gar nichts Unrechtes zu sagen. Zeugin sitze bereits 15 Jahr auf dem Badplatz und sei ihr nicht oft in ihr Haus gekommen. Sie sei von ihr geblieben (= ferngeblieben), soviel es sein konnte. Sie habe ihr nicht viel Gutes zugetraut. Der Mann der Zeugin habe der Weinmännin unter das Gesicht gesagt, die Art, woher sie komme, sei nichts Gutes.
4. Zeugin weiß nichts Unrechtes auf sie zu sagen. Allein die gemeine Sag sei, man werde sie holen. Ihre eignen Kinder haben einen Daulen an ihr (= Widerwillen gegen sie) und sagen, daß sie so traurig und schweifzig (= trübselig) umhergehe, und seien resolviert (= entschlossen), ihren Vetter Hammlelin zu ihr zu schicken und an sie setzen zu lassen (= ?). Wiewohl ihr 2 Kinder schnell starben durch unversehene Todesfälle, habe sie solche wenig betrauert und nicht geachtet.
5. Zeuge: Er sei 20 oder mehr Jahr in der Gass, habe aber nie etwas Unrechtes von ihr gesehen. Aber bei etlichen Jahren habe sie ein föchtigs (= förchtiges = furchtsames?) Gesicht gehabt und sei sehr geizig gewesen. Ihre eignen Kinder äußern (= meiden) sie und sagen, wenn man sie nur holte, damit sie aus dem Argwohn kämen. Am vergangenen Christtag habe sein verstorbenes Kind bei dem Hans Jacob Tochtermann Opferheller (Weihnachtsgeschenk für die Kinder) geholt. Sobald es heimkam, habe das Kind sich gelegt und sei in 8 Tagen gestorben. Dies Kind sei sehr aufgeloffen (= aufgeschwollen). Die Els habe zu des Zeugen Hausfrau gesagt, sie solle keinen Argwohn auf ihren Bruder, den Tochtermann, haben. Er habe dem Kind nichts getan. Zeuge habe einen starken Argwohn auf den Tochtermann und des Weinmanns Grethle.
Zeuge habe seit 1/2 Jahr ziemliche Unruh im Haus gehabt. Oft habe er die ganze Nacht nicht schlafen, bisweilen nicht erwachen können ... (?) sei gefallen. Was es gewesen, könne er nicht sagen. Aber wa (= wo) des Weinmanns Grethle am besten, sei sie doch nichts nutz.
- Archivaliensignatur
-
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7865
- Umfang
-
12 S.
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 25 Hexenprozesse
- Bestand
-
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Laufzeit
-
1665 August 31
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1665 August 31