Archivale
Inquisition über Eva, Hausfrau des Weingärtners Georg Maurhan
Regest: Anwesend:
Herr Bürgermeister Conrad Felchlen.
Herr Johann Bihler.
Herr Stefan Grieninger.
Herr Schultheiss Johann Zendel.
Johann Hess, Ratschreiber
Diese ist graviert:
1) durch das gemeine Geschrei,
2) von ihrem verstorbenen Tochtermann Thomas Ensslen, welcher am 26. Juli 1661 laut Protokolls vor dem Rat sie in ihrer Gegenwart öffentlich bezichtigte, daß sie ihm in rotem Wein in einem Krügle, woraus er 2mal trank, vergeben habe. Darauf ist er hernach gestorben.
3) daß sie dem Kind des Johann Küehfuess erst dieser Tage in einem Apfel etwas beibrachte, wovon es sich gleich übel befand und sehr erkrankte.
4) Von Johann Fassnacht ist sie 1661 laut seiner Urgicht angegeben worden, was aber wieder revociert wurde.
Folgende Zeugen sind zu verhören:
1) Anna Maria, Witib des Thomas Ensslen, etwa 30 Jahr.
2) Johannes Küehfuess, Weingärtner.
3) Seine Hausfrau Margretha, 40 Jahr.
4) Hans Georg Maurhan.
5) Dessen Hausfrau Maria, 25 Jahr, deren Stiefschwieger die Eva M. ist.
6) Georg Maurhan, Mann der Verhafteten.
7) Catharina, Hausfrau des Jacob Wetzel, 22 Jahr.
Diese Personen sind über folgende Fragen zu verhören.
1) Wie lang es sei, daß Thomas Ensslen starb.
1. Zeugin: bis zum kommenden Herbst werden es 4 Jahr.
2) Was er für einen Zustand hatte, daß er sich legen mußte.
1. Zeugin: er habe sieh allenthalben (= überall) beklagt, es sei ihm in allen Adern gewesen.
3) Wem Zeugin die Ursach der Krankheit ihres verstorbenen Mannes zuschrieb.
1. Zeugin: sie habe die Ursach ihrer Stiefmutter zugeschrieben. Denn als er einmal erhitzt heimkam und sehr durstig war, sei er zur Stiefmutter der Zeugin ins Haus gegangen. Die habe ihm ein Krügle voll Wein aus dem Kopfhaus (= Küchenschrank) gelangt und zu trinken gegeben. Wie er getrunken hatte, habe er sich gleich darauf übel befunden. Die Krankheit habe immer zugelegt (= zugenommen) und ein ganzes Jahr gewährt, bis er starb. Wiewohl sie allerhand ordentliche Mittel gebrauchten, halbe nichts anschlagen wollen. Er habe auch endlich das Abendmahl darauf empfangen, daß ihm sein Zustand von dem Trunk herkam, welchen er von seiner Schwieger, der Stiefmutter der Zeugin, empfangen hatte. Er sei auch darauf gestorben.
4) Wie der Verstorbene nach dem Tod aussah, ob natürlich oder ob der Leichnam blau, schwarz und geschwollen aussah.
1. Zeugin: nach seinem Tod sei er ganz lummelet (= schlaff, weich), blau und so gewesen, wie wenn man ihn mit einem Stecken geschlagen hätte. Er sei auch aufgeloffen (= geschwollen) gewesen. Als man ihn zu Grab getragen, habe die Bahr (= der Sarg) zuerst bei der Kirche, dann beim Haus des Johann Stechenfinger und auf dem Kirchhof einen Knall gelassen.
4a) Wie lang es sei, daß der Zeugin Kind krank wurde.
3. Zeugin: seit dem jüngst vergangenen Mittwoch.
5) Was es für einen Zustand hab, worüber es sich beklag.
3. Zeugin: es beklag sich im Bäuchle.
6) Wem Zeugin die Ursach solcher Krankheit zuschreibe.
3. Zeugin: als sie am vergangenen Mittwoch neben der Eva, der Hausfrau des Georg Maurhan, auf der Gasse wirkte und der Zeugin Kind herumlief, habe die Eva einen Apfel aus ihrem Sack (= Rocktasche) herausgenommen und dem Kind gegeben. Zeugin habe ihn dem Kind wieder genommen und gesagt, daß sie ihn schälen wolle. Die Eva habe gleich ihr Messer herausgegeben, den Apfel damit zu schälen. Zeugin habe damit den Apfel geschält, 4 Schnitz daraus gemacht und die sogenannten Butzen fleißig herausgeschnitten und dann die Schnitz dem Kind gegeben. Das Kind aß sie, aber am folgenden Morgen habe es sich sehr gebömbt (= aufgebäumt), schrecklich getan (= geklagt) und sich übergeben, wie es sich noch stündlich übergeben tue. Braune und schwarze Materie sei von ihm gekommen. Die Eva sei 3mal ungeheißen gekommen und habe das kranke Kind besichtigt (= besucht), sei immer nur hinten gestanden und habe getan, als wenn sie das Kind bedaure. Das 4. Mal aber habe Zeugin ihr hinaufgerufen und unter anderem sie 3mal um Gottes willen gebeten, weil sie sonst viel wisse, ihrem Kind zu helfen. Das habe die Eva übel aufgenommen, sei auf die Knie niedergefallen, habe geschrien und gesagt, ob Zeugin sie denn für ein solch Mensch halte. Dann habe die Eva der Zeugin mit Gewalt einen Kreuzer gegeben, dem Kind Kraftküchlein damit zu kaufen. Als solche geholt worden, habe die Eva auf Zumuten (= Verlangen) dem Kind selbst ein Kraftküchlein ins Maul gegeben und dabei gesagt: "Helf dir Gott, der Name Jesus Christ, helf dir Gott, der heil. Geist, die heil. Dreifaltigkeit wolle dir helfen!" Als sie dann heimwollte, habe sie der Zeugin und ihrer Schwieger die Händ geküßt und wieder die vorigen Worte bei jeder 3mal gesprochen. Ehe sie aber ging, habe sie zu der Zeugin gesagt, sie bringe sie ins Feuer, sie (die Eva) habe nur einen Apfel gehabt und nichts darein getan. Sie habe ihn unter dem Baum des Weiss aufgehoben gehabt. - Vor 8 Tagen sei der Kuh der Zeugin die Milch genommen worden. Die Eva habe bisher immer gefragt, besonders die Zeugin selbst, wieviel Milch ihre Kuh gebe. Zeugin hab's ihr nicht gesagt. Doch könne sie niemand etwas zeihen. - Sonst habe Zeugin viel Ungelegenheit in ihrem Haus gehabt, besonders wie die Eva in die Gasse gekommen sei. Denn Zeugin habe vorher 6 Jahr nichts gespürt. Die Eva habe auch einmal zur Zeugin gesagt, warum sie morgens so lang im Bett liegen bleibe. Hernach sei etwas zu ihr über das Bett gekommen, habe die Zeugin unredend (= des Sprechens unfähig) gemacht, sei auch gar ins Bett hineingeschlüpft und habe die damals groß schwangere Zeugin angerührt, schließlich wieder von ihr gelassen. Als sie genesen war, sei an der linken Brust [etwas] wie ein Pfläumlein gewesen. Etlichemal sei etwas über das Kind gekommen. Wer es war, wisse Zeugin nicht. Aber als der Dr. Bachmann vor 4 Jahren über die Eva inquirieren sollte, habe sie 2mal zur Zeugin gesagt, wenn man ihr einen Boten schicke, solle sie doch nicht gehen. Ihr Möhraff +) wolle sie ins Feuer bringen. Zeugin habe gesagt, sie müsse wohl gehen, "könne ihm eben nicht tun" (= ?).
7) Ob nicht das Kind sich vorher oftmals übel befand.
3. Zeugin: es habe sich ein ganz Vierteljahr vorher übel befunden wegen unnatürlichen Blattern (= Blatern = Blasen), habe aber immer laufen können, bis es die Apfelschnitz gegessen habe.
8) Was Zeugin von ihrer Mutter und Schwieger halte und in was für einem Bezüg (= Bezichtigung) sie sei.
1. Zeugin: nicht viel Gutes. Sie glaube, daß sie eine Hex nur wegen ihres verstorbenen Manns sei.
5. Zeugin: sie könne nichts von ihr sagen.
9) Ob Zeugin zur Zeit, als sie sich verheiratete, nicht etwas Verdächtiges begegnete und was.
5. Zeugin: wie sie Hochzeit hielt, habe Zeugin ihrer Mutter ein Messer an der Hochzeit geliehen, welches die Eva, ihre Schwieger, als Zeugin es wieder begehrte, inzwischen heimgenommen habe. Nach 2 Tagen habe Zeugin es geholt. Das Messer habe hernach einen Spalt (= Riß) bekommen und sei verbrochen. Nicht lang nachher sei in ihrem Haus 2mal ein groß Getümmel (= härm) gewesen. Sie könne aber niemand bezeihen (= bezichtigen). - Am vergangenen Weihnachten, als der Zeugin Stiefkinder zu der Eva, ihrer Ahna (= Großmutter) in ihr Haus gingen, sei auf dem Tisch in einem Glas ein wenig Wein gestanden, welches die Eva dem Kleinsten zu trinken gab. Aber es hab's nicht trinken wollen. Nachher habe die Eva das älteste Kind dazu gezwungen, den Wein zu trinken. Das Mädle habe sich in selbiger Nacht übergeben. Weiter habe sie an ihm bisher nichts gespürt. Das kleine Kind sei auch krank worden und 17 Wochen gelegen und ausgesuechet (= dahingesiecht). Sie habe den Haugele ++) gebraucht. Der habe gesagt, dieser Zustand sei von bösen Leuten hergekommen.
Nach ihrer Hochzeit sei das große Mädle 2mal bei ihrer Ahna (= Großmutter) gewesen. Diese habe ihm immer ein Brot gegeben, worauf sich das Mädle übergeben mußte. - Gestern habe ihre Schwieger gesagt, sie sollte schon 70 Jahr alt sein und erst verbrannt werden.
10) Warum Zeuge sich öffentlich vernehmen ließ, ferner nicht mit seinem Weib zu hausen, sondern von ihr wegzuziehen. Was er Verdächtiges auf sie zu sagen wisse.
(Dazu ist keine Zeugenaussage verzeichnet).
11) Was Zeugin von Georg Maurhans Weib Eva Verdächtiges gesehen habe.
7. Zeugin: die Eva habe vor 2 Jahren einen Wein geschenkt und die Zeugin zu sich zur Stube kommen lassen. Die Eva habe ihr zu trinken und ein Brot gegeben. Als die Eva zur Stube hinausging, habe Zeugin das Brot entzweigebrochen und darin ein Böllele (= Kügelchen) Haar, erbsengroß, gefunden. Zeugin habe gleich gesehen, daß es nicht recht zugehe. Daher habe sie das Brot zu sich nach Hause genommen, nichts davon gegessen, sondern es auf ihren Trog (= ihre Truhe) gelegt. Wohin es aber gekommen sei, wisse sie nicht.
An dem Tag, als die Eva dem Kind des Küehfuess einen Apfel gab, habe sie dem Kind der Zeugin auch einen halben gegeben, welchen die Eva selbst schälte. Der Zeugin Kind habe ihn zwar ins Maul genommen, aber nicht gegessen, sondern gleich von sich geworfen.
1665 Juli 24
Anwesend die Herren Commissare.
Auf Befehl des Rats haben die Herren Commissare die Verhaftete auf die Zeugenaussagen und zwar auf jeden Punkt besonders verhört.
1) Wie alt sie sei.
Sie wisse nicht, ob 60 oder 70. Jahr. Sie sei von Steingebronn bei Münsingen.
2) Warum sie auf den Turm geführt wurde.
Sie wisse nur, daß sie dem Kind einen Apfel gegeben habe.
3) Ob nicht ihr verstorbener Tochtermann Thomas Ensslen einmal bei seinen Lebzeiten, als er sehr erhitzt war, in ihr Haus kam.
Ja, er sei gekommen.
4) Ob sie ihm nicht ein Krügle voll Wein aus ihrem Kopfhäusle (= Schrankaufsatz) langte und ihm zu trinken gab.
Ihr Tochtermann habe ihn selbst herausgelangt. Sie habe den Wein erst aus der Kelter gebracht.
5) Ob er sich nicht gleich, nachdem er getrunken hatte, übel befand.
Nein.
6) Ob nicht seine Krankheit immer zugenommen und ein ganzes Jahr gewährt habe, bis er starb.
Sie könne es nicht wissen.
7) Ob sie nicht wisse, daß die gebrauchten ordentlichen Medicamenta nicht im geringsten anschlagen wollten.
Sie wisse nicht, was er gebrauchte, Sie sei nicht in sein Haus gegangen.
8) Ob sie nicht wisse, daß er ihr vor dem Rat öffentlich unter das Gesicht sagte, daß sie ihm in dem Krügle vergeben habe, worauf er leben und sterben wolle.
Er habe es gesagt. Sie könne es nicht leugnen.
9) Ob nicht damals vom Rat befohlen wurde, fürderlich (= bald) eine Inquisition vorzunehmen, welche hernach wegen allerhand Geschäften der Stadt vermieden (= unterlassen) blieb.
Sie habe nichts davon gehört. Aber es sei geboten worden, daß sie bei Straf von 10 fl einander in Frieden lassen sollen.
10) Ob nicht ihr Tochtermann das Abendmahl darauf empfangen und gestorben sei, daß sie seinen Tod mit dem Trunk verursacht habe.
Das wisse sie nicht.
11) Ob er nicht nach seinem Tod blau, schwarz Und aufgeloffen war und der Sarg 3 Knälle ließ, als man ihn zu Grabe trug.
Das wisse sie gut.
12) Ob sie nicht am vergangenen Mittwoch dem Kind des Johann Küehfuess einen Apfel gab und, als seine Mutter ihn nahm, um ihn zu schälen, ihr ein Messer gab.
Ja, das bekenne sie.
13) Ob nicht die Mutter den Apfel schälte, Schnitz daraus machte und dem Kind zu essen gab.
Ja, das habe sie getan.
14) Ob nicht das Kind gleich am folgenden Morgen krank wurde, sich nicht allein sehr aufbäumte, sondern auch stündlich sich übergeben mußte, maßen (= wie denn) schwarze Materie von ihm kam.
Ja, es sei krank worden, sei aber zuvor auch krank gewesen.
15) Ob sie nicht 3mal unaufgefordert kam, das kranke Kind besichtigte (= besuchte), aber nur hinten stand.
Ja. Ob sie denn nicht hätte hinaufgehen sollen? Sie habe aber dem Kind nichts getan.
16) Ob nicht das Weib des Küehfuess das 4. Mal ihr hinaufrief und sie um Gottes willen bat, weil sie sonst viel wisse, dem Kind zu helfen.
Ja, sie habe 3mal um Gottes willen gebeten. Darauf habe sie (die Verhaftete) geantwortet, ob sie denn ein dergleichen Mensch sei.
17) Ob sie nicht darauf einen Kreuzer aus ihrem Sack langte und der Küehfuessin mit Gewalt gab, damit Kraftküchlein zu kaufen.
Ja.
18) Ob sie nicht, nachdem die Kraftküchlein gebracht worden, dem Kind eines ins Maul gab. Was sie für Worte dazu gebrauchte.
Sie habe nichts anderes geredet, als daß es in Gottes Namen essen solle.
19) Ob sie nicht dazu sagte: "Helf dir Gott, der Name Jesus Christ, helf dir Gott der heil. Geist, die heil. Dreifaltigkeit wolle (= möge) dir helfen!"
Nein, sie habe diese Worte nicht geredet.
20) Ob sie nicht, als sie wieder heimwollte, auf die Knie niederfiel, hernach der Küehfuessin und ihrer Schwieger die Hand bot und die genannten Worte bei jeder besonders sagte.
Sie habe nur gesagt: "Behüt euch Gott, der Name Jesus Christ!"
21) Ob sie nicht einmal zur Küehfuessin sagte, warum sie morgens so lang im Bett liegen bleibe.
Sie habe ihr Lebtag nie daran gedacht.
22) Ob sie nicht wußte, daß die Küehfuessin viel Ungelegenheit im Haus hatte.
Das wisse sie nicht. Sie habe ihr nichts getan (= angetan).
23) Ob sie nicht wisse, daß der Kuh der Küefuessin vor 8 Tagen die Milch genommen wurde, und ob sie nicht gefragt habe, wieviel ihre Kuh Milch gebe.
Ja, sie habe 2mal gefragt.
24) Ob sie nicht vor 4 Jahren, als man die Inquisition ihretwegen vornehmen sollte, die Küehfuessin bat, wenn man ihr einen Boten schicke, nicht zu gehen.
Sie habe werle (= wahrlich) nie dran gedacht.
25) nicht, als die Küefuessin sagte, sie müsse auf Fürbieten (= Vorladung) wohl gehen, sagte, "könne ihm eben nicht tun."
Sie wisse nichts darum.
26) Ob sie nicht ihres Stiefsohns Kindern, als diese am vergangenen Neujahr in ihr Haus kamen, dem ältesten zuerst und als dieses nicht trinken wollte, dem Kleinsten, ein Tröpflein Wein, der damals auf den Tisch stand, zu trinken gab und es dazu zwang.
Nein, sie habe ihm nichts zu trinken gegeben.
27) Ob sie aber wisse, daß das Kind in selbiger Nacht sich übergeben mußte.
Sie wisse darüber nichts.
28) Ob nicht das kleine Kind auch krank wurde und 17 Wochen lang dahinsiechte, bis es starb.
Es sei krank gewesen. Sie aber habe ihm nichts getan.
29) Ob sie aber wisse, daß der Haubensackh ++) , als er gebraucht wurde, sagte, der Zustand komme allem Ansehen nach von bösen Leuten her.
Das wisse sie nicht. Sie sei nicht hinum (= hinüber) gekommen.
30) Ob sie nicht ihres Sohns ältestem Kind nach seiner letzten Hochzeit 2mal nacheinander ein Brot gab, wovon es sich übergeben mußte.
Sie habe ihm kein Brot gegeben.
31) Ob sie nicht sagte, sie sei schon 70 Jahr alt und müsse erst verbrannt werden.
Nein, sie habe es nicht gesagt.
32) Ob sie nicht Jacob Wetzels Kind auch einen halben Apfel gab damals, wie sie des Küehfuess Kind einen gab.
Sie wisse nichts.
33) Ob sie denn alles leugnen wolle, was die Zeugen aussagten, und sich in allem durchaus zu entschuldigen (= als schuldlos zu erweisen) wisse.
Es sei eben nicht wahr wegen des Apfels und daß sie ihres Sohns Kind Brot gegeben habe.
34) Ob sie nicht Jacob Wetzels Weib, als sie einmal Wein schenkte, zu sich erforderte (= einlud) und ihr Wein und Brot gab, wobei besonders die Wetzelin im Brot ein Böllele Haar fand.
Sie wisse nichts darum.
35) Hierauf wurde ihr der Scharfrichter an die Seite gestellt und sie terriert (= durch Vorzeigen der Folterwerkzeuge bedroht). Sie bekannte gütlich, daß sie mit dem alten Lachenmann 3mal Ehebruch getrieben habe. Weil sie mit der Sprach nicht herauswollte, wurde ihr der Stiefel angelegt. Nachdem dieser wieder abgelassen worden war, bekennt sie frei, daß sie von dem bösen Geist vor ungefähr 14 Jahren verführt wurde. Als sie in Steineberg Essen trug, sei er zu ihr in Gestalt eines gelb gekleideten Mannes gekommen, habe sie beschlafen und nachher auf der Kromerstube in der Tenne (= auf dem Hausflur) nachts um 12 Uhr getauft. Ihr Geist habe sich Christoffel, sie aber Anna Eva genannt. Bei der Tauf seien der justifizierte (= hingerichtete) Johann Fassnacht, das Urbele, und Ludwig Derrers Weib genannt die Schäfferin gewesen. Der Teufel habe ihr Blut aus dem Mittelfinger der rechten Hand gelassen, ihren Namen damit aufgeschrieben, sie ins Teufels Namen getauft. Gott und der heil. Dreifaltigkeit habe sie abgesagt und sich ihm ergeben. Er habe ihr grünes oder blaues Pulver gegeben. Der Johann Fassnacht als ihr Gevattermann (= Taufpate) habe sie auch getauft und gesagt: "Ich taufe dich ins Teufels Namen." Der Teufel habe ihr befohlen, mit dem Pulver Leuten und Vieh Schaden zu tun. Dem Johannes Reichert habe die Schäfferin vergeben sollen. Aber sie hab's nicht werkstellig machen (= ausführen) wollen.
Ihrem Tochtermann Thomas Ensslen selig habe sie in dem Wein vergeben, welchen sie aus dem Kopfhäusle langte.
Ferner habe sie das Kind ihres Sohns Hans Jerg Maurhan, welches Hans Jerg hieß, angehaucht, daß es krank wurde, 17 Wochen lag und darnach starb.
Der Kuh des Johann Küehfuess habe sie die Milch genommen auf Geheiß ihres Geists, hernach aber wieder geholfen und das Teufelskraut dazu gebraucht. Sie sei der Kuh damit über den Rücken herabgefahren und habe 3mal dazu gesprochen: "Es sei dir geholfen ins Teufels Namen!"
Sie habe auch dem Kind des Johann Küehfuess vergeben. Das Pulver sei in der Scheide, worin sie das Messer hatte, gewesen. Hernach sei der Apfel damit geschält worden. Davon sei es krank worden.
Der Teufel solle sie holen, wenn sie einmal ausgefahren sei. Im Haus des Urbele seien sie zusammengekommen. Der Urbele sei bei der Kindtsvatterin gelegen.
Sie, die Eva, sei nur einmal ausgefahren auf dem Bock auf den Scheibenwasen.
Sie sagt wider (= widerruft): "3mal sei sie auf dem Bock hinaus geritten. Man habe sie eben nicht geachtet. Der Bock sei stets gekommen und habe gesagt: "Komm her! Du mußt mit."
Unter ihrer Gespielschaft (= Gesellschaft) sei niemand gewesen als der Urbele, der Urbis Alter (?), die Kindtsvatterin, die Schäfferin und die Madlena, alle hingerichtet.
Johannes Beckh, Seiler, habe einmal, als sie noch auf der Kromerstub war und er einmal dort zechte, mit ihr auf der Bühne Ehebruch vollbracht. Damals sei sie vom Waschhaus gekommen und habe das Häs (= die Kleider) aufgehängt. - Sie revociert's gleich und sagt, es sei nicht wirklich geschehen. Er habe die Ehe mit ihr brechen wollen, habe sein membrum virile (= männliches Glied) entblößt und sie umgetrieben (= ihr keine Ruhe gelassen). Es sei aber nicht geschehen.
- Archivaliensignatur
-
A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7855
- Umfang
-
28 S.
- Formalbeschreibung
-
Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: Meraffe = Meerkatze. Scheltwort für eitle Menschen. Hier?
++) Haugele und Haubensackh identisch?
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 24 Hexenprozesse
- Bestand
-
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
- Laufzeit
-
1665 Juli 22 / 1665 Juli 24
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1665 Juli 22 / 1665 Juli 24