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Nürnberger Hochzeitsordnung 1603

Enthält:
Verneurte Ordnung wie es hinfüro auf ehrbaren und verlegten Hochzeiten in Nürnberg gehalten werden soll, 1603
Einzelne Punkte u.a.:
Was nach beschehener Zusagen in acht zu nemen, auch wo die Lautmehrung oder Handschlag geschehen sollen, und der Bräutigam der Braut Glück wünschen, wenn die Braut bey ihr Haben, und wie auff den Abend der Lautmehrung oder Handschlag, mit der Braut essen mag.
Wie der Bräutigam die Braut verehren und begaben soll
Das Hofiren deß Bräutigams und Jungfraugesellen, vor der Braut unnd beiderseits befreundeten Häusern betreffend
Wer, und wie man Bräutigam und Braut vor und nach der Hochzeit, Heim laden mag, und wie es mit den Jungfräuhöfen soll gehalten werden
Was für Speiß und Getranck man zu den Lautmehrungen und Hochzeiten geben mag
Daß die Braut hinfüro einicherley Hembd, Schnür und anders nicht ausgeben oder verschenken soll, dann mit nachfolgenden Unterschied
Hochzeitkränz, Kränzbinden und Brauthembder betreffend
Wene man auff die Hochzeit kleiden mag, und von dem Hochzeitschenken, wie es mit demselben gehalten werden soll
Wie viel, und was Personen man zu den Malzeiten der Tagamts Hochzeit laden und haben mag
Von den Nachhochzeiten bey den Erbarn, so zum Tagamt gangen
Wie es mit den Hochzeiten bei den Erbarn, so unter der Frümeß zu Kirchen gehen, gehalten werden soll
Von den Nachhochzeiten bey den Erbarn so zur Frümeß gangen
Das Erscheinen und anrichten bey den Handschlägen und Hochzeiten betreffend
Das Tanzen und die Collation, auf den Erbarn Hochzeiten, betreffend
Weme man Speiß auß dem Hauß geben mag
Das Entgegenreiten betreffend
Daß der Bräutigam oder seine Freunde und Gesellen, am Tag der Hochzeit, oder zu andern Tägen, bey den Kirchen, Wirthen, oder andern Enden, nicht Wirthschafft, Mahl, Früstück oder Essen haben oder gebrauchen sollen
Aller Ampt- und Dienstleut Belohnung
Von der Musica und der Musicanten Belohnung
Wie es mit den Hochzeiten in der Fasten soll gehalten werden
Wie man es mit den außwendigen Hochzeiten halten soll
Den Kirchgang und Triumpg-Gehäng betreffend
Wie man sich mit den Jungkfrauhöfen, Rockenfahrten, Tanzen, deßgleichen wie sich daran die jungen Gesellen, und Instrumentisten in allem verhalten sollen
Wie es mit den verlegten Hochzeiten in gemein gehalten werden soll
Wie diese Ordnung zu Handhaben
Die Hochzeitsladers Pflicht, der zu den Erbarn Hochzeiten gebraucht wird

Reference number
E 5/23 Nr. 2
Extent
Umfang/Beschreibung: 1 Bd., Papier gebunden
Further information
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Hochzeitsordnung

Context
Gastwirte
Holding
E 5/23 Gastwirte

Indexbegriff subject
Hochzeitsordnung
Hochzeitsordnung, Nürnberger
Hochzeitsordnung, 1603
Hochzeit
Handschlag
Bräutigam
Braut
Junggesellen
Hochzeitsspeisen
Speisen
Getränke
Hochzeitswein
Wein
Hochzeitskranz
Brautkranz
Bräutigamkraz
Kranzbinden
Brauthemd
Hochzeitsgeschenke
Hochzeitsmahl
Tagamtshochzeit
Frühmeßhochzeit
Tanzen
Entgegenreiten
Gesellen
Bezahlung, Dienstleute
Musik
Hochzeitsmusik
Bezahlung, Musikanten
Fastenzeit
Kirchgang
Tanz
Rockenfarth
Hochzeitslader

Date of creation
05.09.1603

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Rights
Last update
05.06.2025, 1:00 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 05.09.1603

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