Medizin | Monografie
Anleitung zur Erhaltung der Gesundheit, für die von der Ueberschwemmung betroffene Unterthanen : Gegeben Berlin, den 23ten Junius 1785.
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 76 in: 2" An 8630-6
- VD 18
-
11817267
- Umfang
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2 ungezählte Blätter, 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 11817267
- Reihe
-
VD18 digital
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
[Berlin] : [Decker] , 1785
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:13 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Medizin ; Monografie
Entstanden
- [Berlin] : [Decker] , 1785
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Publicandum. Die Sorgfalt, welche den einländischen Manufakturen gebühret, so wie die Sicherheit der einmal festgesetzten Abgaben, haben Se. Königl. Majestät veranlaßt, schon in den bisherigen Accisegesetzen zu bestimmen, daß auch mit der Post ankommende Waaren, ... einer genauen Visitation unterworfen werden sollen ... : Gegeben Berlin, den 14. April 1796
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b31af36a-3539-4c3a-a5fd-23bc26d147df/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts sowohl, als der allgemeinen Gerichts- so wie der Hypotheken-Ordnung, das Eigenthum einer subhastirten unbeweglichen Sache durch die Adjudication sogleich auf den Käufer übergeht ... : Gegeben Berlin, den 10ten October 1796
![Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preussen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe. Liebe Getreue! Da die zeitherige Erfahrung gelehret, daß bey Unsern Gerichtshöfen die Eydesleistungen noch öfters mit vielem Leichtsinn geschehen, und daß von den Schwörenden die Wichtigkeit eines Eydschwurs, und die großen Verpflichtungen, welche sie dadurch übernehmen, öfters nicht reiflich genug erwogen, ... so sehen Wir Uns dadurch veranlaßt, Euch die möglichste Wachsamkeit gegen den Mißbrauch der Eyde selbst ... ernstlich einzuschärfen ... : Gegeben Berlin, den 7ten März 1769](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/44efebd6-b01d-41b8-8d89-acc4d77d9c82/full/!306,450/0/default.jpg)