Archivale
Obligation
Regest: Bürgermeister und Rat des Heil. Reichs Stadt Reuttlingen bekennen im Namen ganzer gemeiner Stadt, daß Erhard Koch, fürstl. württ. Vogt zu Gomeringen ihnen in höchstangelegner Not, besonders zu Stellung und Unterhaltung ihrer Kreismiliz zu Pferd und Fuß und andern abzustattenden Praestanda geliehen hat 1000 fl guter, gangbarer Reichswährung, je 15 Batzen oder 60 Kreuzer für den Gulden gerechnet. Sie versprechen, die 1000 fl künftig jährlich auf den 1. Mai, erstmals 1693, mit 50 fl zu verzinsen und von ihrem Steuerhaus nach Gomeringen zu liefern, sodann das Kapital selbst in den nächsten 3 oder 4 Jahren auf ihre eigene oder des Darleihers vorhergehende 1/4 jährige Abkündung dem Darleiher, seinen Erben und getreuen Briefsinhabern zurückzuzahlen. Als Sicherheit verpfänden sie alle Güter der Stadt, Allmenden, Zwäng und Bänne u.s.w., in specie aber das der Armenpfleg zugehörige, zu Ofterdingen, Bebenhäuser Klosteramts, liegende Hof- oder Lehengut, das von Michael Hausch und Bernhard Steinhilber daselbst als Hauptträgern und Konsorten zur Zeit innegehabt wird, mit dazugehörigen Haus, Scheuer und Hofraiti, 125 ganzen und 1/4 Jauchart Äckern, meistens zehentfrei, desgleichen 17 1/2 Mannsmahd Wiesen und einem Gärtlein, woraus nach Ausweis des Lagerbuchs der Armenpflegschaft die beiden Hauptträger jährlich auf Martini neben 9 Schilling 4 Hellern Wieszins auch eine ewige und unablösige Gült von 14 Maltern und 3 Vierteln wohlgesäuberter Frucht und zwar an bloßen Kernen "für Hagel und Wind" +) nach Reuttlingen zu liefern verbunden sind. Bei Säumigkeit mit Reichung der jährlichen 50 fl Zins oder zu Zeit der Ablösung mit der Rückzahlung des Kapitals haben der Darleiher, seine Erben oder treue Briefsbesitzer das Recht, an besagte Specialhypothek sich zu halten und außerdem um Kapital, Interesse, Kosten und Schaden beim kaiserl. Reichshofrat oder Kammergericht zu Wetzlar mandata executorialia sine clausula zu extrahieren, ja das besagte Special-Unterpfand zu ihren Handen zu ziehen und, wenn sie darauf nicht völlig befriedigt werden könnten, mit andern Einkünften der Stadt kraft obinserierter Generalhypothek gleichermaßen zu verfahren.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Für die Barablösung von 500 fl und den daraus auf Philippi und Jacobi 1720 mit 25 fl angefallenen Zins quittiert dem Steueramt
Reuttlingen, 1. Mai 1720 Amtmann zu Wüllmendingen
Gerhard Mathild. -
Daß am 6. Mai 1720 weiter 200 fl abgelöst wurden, bescheinigt Mr. Johann Rebstokh, Pfarrer zu Frickhenhausen. -
Am 17. Dezember 1750 hat die Armenpfleg den Kapitalsrest auf dieser Obligation, 300 fl, und die bis 1748 ausstehenden Zinsen 345 fl, eingelöst von Gottfried Fiedler, Schulmeister zu St. Georgen.
- Reference number
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2181
- Formal description
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Beschreibstoff: Pg.
- Further information
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Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reuttlingen
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: für Hagel und Wind verkaufen = ohne Garantie verkaufen
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 6 Armenpflege: Quittungen, Obligationen
- Holding
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Date of creation
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1692 April 23
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1692 April 23