Archivale
Obligation
Regest: Hans Lumpp und seine Schwester Barbara Lumpp und mit ihnen Hans M. Schirmb und Hans Bruckhlacher, ihre Pfleger, alle bürgerliche Inwohner zu Betzingen, bekennen, daß sie den Armenpflegern Franz Helbling, Bürgermeister, und Stefan Grieninger dem älteren, Ratsverwandtem, schuldig geworden sind 80 Gulden Hauptguts guter, gangbarer Währung, für die sie hiemit quittieren. Sie versprechen, jährlich 4 Gulden Zins, erstmals auf Lichtmeß 1664, zu zahlen aus ihrem Hofgut zu Betzingen, welches hievor ganz unversetzt, ledig und eigen ist und ferner nicht graviert werden, sondern der Armenpflege als Unterpfand verschrieben sein soll. Bei Saumseligkeit in der Reichung des jährl. Zinses haben die Armenpfleger das Recht, sich auf dem als Unterpfand verschriebenen Hofgut zu erholen +) und bezahlt zu machen.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2151
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: sich erholen = sich schadlos halten
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 6 Armenpflege: Quittungen, Obligationen
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1663 September 1
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1663 September 1